Betreff
Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der Stadt Eisenach, hier: Einmalige Verlängerung der Einreichungsfrist der Anträge für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
0699-StR/2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die einmalige Verlängerung der Einreichungsfrist für Anträge entsprechend der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2017 zum 31.03.2017


II. Begründung:

 

Es ist politischer Wille, dass die Kulturvereine der Stadt Eisenach trotz schwieriger Haushaltssituation im Lutherjahr 2017 Anträge auf Fördergelder stellen können. Dazu macht sich eine einmalige Änderung der Einreichungsfrist gemäß Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung der Stadt Eisenach notwendig. Turnusgemäßer Abgabetermin wäre der 30.11.2016 gewesen, veränderter Abgabetermin ist nun der 31.03.2017.

 

Allein aus der Änderung der Antragsfrist entsteht jedoch kein Anspruch auf die Gewährung von Fördermitteln, da sich die tatsächliche Höhe des Planansatzes erst mit Abschluss des Satzungsverfahrens zum Haushalt 2017 definieren lässt.