Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Nutzung des Graffitientfernungsgerätes
Vorlage
AF-0303/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie oft kam das Gerät in 2016 zum Einsatz?

2.      Wäre es möglich, dass Gerät, wie in der Vorbemerkung angedacht, einer städtischen Gesellschaft zu übereignen, um so einerseits weiterhin einen Einsatz für die Stadt zu gewährleisten und andererseits auch privaten Dritten eine Nutzung zu ermöglichen? Wenn Ja, wie? Wenn Nein, warum nicht?

3.      Unter welcher Haushaltsstelle im Wirtschaftsplan des Regiebetriebes wird das Graffitientfernungsgerät (Wartung, Personalaufwand etc.) verbucht?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Das Gerät kam in 2016 achtmal zur Graffiti-Beseitigung und außerdem zu Sandstrahlarbeiten im Bauhof zum Einsatz.

 

Zu 2.

Es ist generell nicht vorgesehen, aus Steuermitteln angeschaffte Geräte der Stadtverwaltung zu veräußern, um damit dann auch Tätigkeiten für Dritte durchführen zu können. Am Markt sind Firmen tätig, deren Dienstleistungen durch Dritte angefragt werden können.

 

Zu 3.

Die Buchungen erfolgen auf Konto 59712.