Betreff
Dringlichkeitsvorlage - Eine starke Wartburgregion mit einer starken Kreisstadt Eisenach
Vorlage
0721-StR/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in Gesprächen mit der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Landesverwaltungsamt darauf hinzuwirken, dass im Zusammenhang mit der bevorstehenden Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform als Ausgleich für den Verlust der Kreisfreiheit für Eisenach eine Kompensation dadurch geschaffen wird, die Stadt Eisenach zur Kreisstadt des Wartburgkreises zu erklären.


II. Begründung:

 

Eisenach ist die einzige kreisfreie Stadt in Thüringen und allen anderen Ländern, in denen jüngst eine Gebietsreform vollzogen wurde oder derzeit vorbereitet wird, die freiwillig bereit ist, die Kreisfreiheit aufzugeben, um aus eigener Kraft wieder handlungsfähig zu sein. Diese Bereitschaft der Stadt Eisenach ist kein Hinweis darauf, dass weitere landespolitische Entscheidungen zu Lasten der Wartburgstadt getroffen werden können. Während andere Kommunen sich lange Zeit und auch noch derzeit gegen diese Reformen versperren, hat Eisenach den Prozess seit 2012 auf eigene Kosten vorbereitet. Einzelne Kommunen sind auf den Zug aufgesprungen, nachdem ihnen Hoffnung auf Zugeständnisse gemacht worden sind.

Eisenach ist das politische, wirtschaftliche, touristische, kulturelle und soziale Zentrum in Westthüringen. Eine Schwächung der Stadt, wozu eine Nichtzuerkennung des Kreisstadtstatus zählt, würde die gesamte Region schwächen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Der Thüringer Ministerpräsident hat sich schriftlich mit einem 30seitigen Papier an die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und Landräte gewandt und aus seiner Sicht nochmals die Erforderlichkeit einer umfassenden Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform begründet. In dem Schreiben wurden auch die weiteren Schritte angekündigt. Es ist beabsichtigt, ab Mitte Februar den Gesetzentwurf zu erarbeiten, mit dem u.a. die künftigen Kreisstädte vorgeschlagen werden sollen. Der Gesetzentwurf soll im Frühjahr in den Thüringer Landtag eingebracht werden. Bevor dieser Gesetzentwurf veröffentlicht wird und die Namen der Kreisstädte vorgeschlagen werden, muss es im Interesse der Stadt Eisenach sein, den Kreisstadtstatus zu bestimmen. Änderungen am Gesetzentwurf sind praktisch nur schwer möglich. Dieser Beschluss muss schnellst möglich gefasst werden.

Ausgehend vom Schreiben des Thüringer Ministerpräsidenten ist die Stadt Eisenach angehalten, ihre Forderung zum Kreisstadtstatus deutlich zu machen.

Eine Frist wahrende Beantragung war aufgrund des Zeitablaufes nicht möglich.