I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in Gesprächen mit der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Landesverwaltungsamt darauf hinzuwirken, dass im Zusammenhang mit der bevorstehenden Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform als Ausgleich für den Verlust der Kreisfreiheit für Eisenach eine Kompensation dadurch geschaffen wird, die Stadt Eisenach zur Kreisstadt des Wartburgkreises zu erklären.
II. Begründung:
Eisenach ist die
einzige kreisfreie Stadt in Thüringen und allen anderen Ländern, in denen jüngst
eine Gebietsreform vollzogen wurde oder derzeit vorbereitet wird, die
freiwillig bereit ist, die Kreisfreiheit aufzugeben, um aus eigener Kraft
wieder handlungsfähig zu sein. Diese Bereitschaft der Stadt Eisenach ist kein
Hinweis darauf, dass weitere landespolitische Entscheidungen zu Lasten der
Wartburgstadt getroffen werden können. Während andere Kommunen sich lange Zeit
und auch noch derzeit gegen diese Reformen versperren, hat Eisenach den Prozess
seit 2012 auf eigene Kosten vorbereitet. Einzelne Kommunen sind auf den Zug
aufgesprungen, nachdem ihnen Hoffnung auf Zugeständnisse gemacht worden sind.
Eisenach ist das
politische, wirtschaftliche, touristische, kulturelle und soziale Zentrum in
Westthüringen. Eine Schwächung der Stadt, wozu eine Nichtzuerkennung des
Kreisstadtstatus zählt, würde die gesamte Region schwächen.
Begründung der
Dringlichkeit:
Der Thüringer
Ministerpräsident hat sich schriftlich mit einem 30seitigen Papier an die
Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und Landräte gewandt und aus seiner
Sicht nochmals die Erforderlichkeit einer umfassenden Funktional-, Verwaltungs-
und Gebietsreform begründet. In dem Schreiben wurden auch die weiteren Schritte
angekündigt. Es ist beabsichtigt, ab Mitte Februar den Gesetzentwurf zu
erarbeiten, mit dem u.a. die künftigen Kreisstädte vorgeschlagen werden sollen.
Der Gesetzentwurf soll im Frühjahr in den Thüringer Landtag eingebracht werden.
Bevor dieser Gesetzentwurf veröffentlicht wird und die Namen der Kreisstädte
vorgeschlagen werden, muss es im Interesse der Stadt Eisenach sein, den
Kreisstadtstatus zu bestimmen. Änderungen am Gesetzentwurf sind praktisch nur
schwer möglich. Dieser Beschluss muss schnellst möglich gefasst werden.
Ausgehend vom
Schreiben des Thüringer Ministerpräsidenten ist die Stadt Eisenach angehalten,
ihre Forderung zum Kreisstadtstatus deutlich zu machen.
Eine Frist
wahrende Beantragung war aufgrund des Zeitablaufes nicht möglich.