I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
einen Vorgriff auf die
Infrastrukturpauschale 2017 in Höhe von 11.000 Euro für die Fertigstellung des
Projektes Treppensanierung des Vereins Freier Kindergarten „Wurzelkinder“ e.V.,
Eichrodter Weg 1, 99817 Eisenach.
II. Begründung
Mit Antrag vom 28.05.2014 beantragte der
Träger des Kindergartens „Wurzelkinder“ einen Zuschuss aus der
Infrastrukturpauschale 2015 in Höhe von 59.000,00€ für die Sanierung der Treppe
im Außenbereich des Gebäudes Waldhausstraße 50. Damit sollte ein gefahrloser
Zugang zum Kindergartengebäude gewährleistet werden, da die bestehende Treppe
und die angrenzende Stützmauer sich in einem desolaten Zustand befinden.
Gleichzeitig war geplant, den Eingangsbereich und die Treppe zu überdachen
werden, um auch bei widrigen Witterungsverhältnissen die Unfallgefahr zu
verringern. Durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 18.06.2015
(Vorlage-Nr. 0285-JHA/2015) wurde die Vergabe der Infrastrukturpauschale 2015
mit einem Zuschuss für die Kindertagesstätte „Wurzelkinder“ in Höhe von
insgesamt 59.000,00€ in zwei Jahresscheiben für 2015 und 2016 beschlossen.
Mit Bescheid vom 29.06.2015 wurde der
Zuschuss in zwei Jahresscheiben zu 9.000,00€ im Jahr 2015 und 50.000,00€ im
Jahr 2016 bewilligt. Die Maßnahme muss
bis 30.06.2017 abgeschlossen sein. Während der Planungsphase stellte
sich heraus, dass sich das Projekt verteuert und der Baubeginn sich damit
verzögert. Der Träger nahm daher im August 2016 Kontakt mit der Stadtverwaltung
auf und schilderte die Situation. Die Vorlage der genauen Kostenschätzung
verzögerte sich durch einen Wechsel des Architekten. Am 05.01.2017 legte der
Träger eine neue Kostenschätzung vor. Die Kosten werden sich nunmehr auf
insgesamt 70.000,00€ belaufen.
Es wurde beantragt, die Mehrkosten in Höhe
von 11.000,00€ aus der Infrastrukturpauschale 2017 zu fördern, da der Träger
diese nicht aus eigener Kraft aufbringen kann. Das gesamte Projekt, für welches
schon Mittel geflossen sind, wäre ansonsten gefährdet. Der Vorgriff auf die
Mittel 2017 ist notwendig, da der Träger die Baumaßnahme bis 30.06.2017
abschließen muss, die Beschlussvorlage über die Vergabe der gesamten Mittel aus
der Infrastrukturpauschale 2017 aber voraussichtlich erst im Mai/ Juni diesen
Jahres in den Jugendhilfeausschuss eingebracht wird.
In diesem Jahr wird eine Summe von
381.000,00 als Infrastrukturpauschale des Landes gem. § 21 Abs. 1 ThürKitaG
erwartet. Die Infrastrukturpauschale ist gem. § 21 Abs. 2 ThürKitaG für
Investitionen in Kindertageseinrichtung, sowie Ausstattungs- und
Werterhaltungsmaßnahmen zu verwenden.