Betreff
Vorgriff auf die Infrastrukturpauschale 2017
Vorlage
0724-JHA/2017
Aktenzeichen
51.3.501
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

einen Vorgriff auf die Infrastrukturpauschale 2017 in Höhe von 11.000 Euro für die Fertigstellung des Projektes Treppensanierung des Vereins Freier Kindergarten „Wurzelkinder“ e.V., Eichrodter Weg 1, 99817 Eisenach.

 


II. Begründung

 

Mit Antrag vom 28.05.2014 beantragte der Träger des Kindergartens „Wurzelkinder“ einen Zuschuss aus der Infrastrukturpauschale 2015 in Höhe von 59.000,00€ für die Sanierung der Treppe im Außenbereich des Gebäudes Waldhausstraße 50. Damit sollte ein gefahrloser Zugang zum Kindergartengebäude gewährleistet werden, da die bestehende Treppe und die angrenzende Stützmauer sich in einem desolaten Zustand befinden. Gleichzeitig war geplant, den Eingangsbereich und die Treppe zu überdachen werden, um auch bei widrigen Witterungsverhältnissen die Unfallgefahr zu verringern. Durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 18.06.2015 (Vorlage-Nr. 0285-JHA/2015) wurde die Vergabe der Infrastrukturpauschale 2015 mit einem Zuschuss für die Kindertagesstätte „Wurzelkinder“ in Höhe von insgesamt 59.000,00€ in zwei Jahresscheiben für 2015 und 2016 beschlossen.

Mit Bescheid vom 29.06.2015 wurde der Zuschuss in zwei Jahresscheiben zu 9.000,00€ im Jahr 2015 und 50.000,00€ im Jahr 2016 bewilligt. Die Maßnahme muss  bis 30.06.2017 abgeschlossen sein. Während der Planungsphase stellte sich heraus, dass sich das Projekt verteuert und der Baubeginn sich damit verzögert. Der Träger nahm daher im August 2016 Kontakt mit der Stadtverwaltung auf und schilderte die Situation. Die Vorlage der genauen Kostenschätzung verzögerte sich durch einen Wechsel des Architekten. Am 05.01.2017 legte der Träger eine neue Kostenschätzung vor. Die Kosten werden sich nunmehr auf insgesamt 70.000,00€ belaufen.

Es wurde beantragt, die Mehrkosten in Höhe von 11.000,00€ aus der Infrastrukturpauschale 2017 zu fördern, da der Träger diese nicht aus eigener Kraft aufbringen kann. Das gesamte Projekt, für welches schon Mittel geflossen sind, wäre ansonsten gefährdet. Der Vorgriff auf die Mittel 2017 ist notwendig, da der Träger die Baumaßnahme bis 30.06.2017 abschließen muss, die Beschlussvorlage über die Vergabe der gesamten Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2017 aber voraussichtlich erst im Mai/ Juni diesen Jahres in den Jugendhilfeausschuss eingebracht wird.

In diesem Jahr wird eine Summe von 381.000,00 als Infrastrukturpauschale des Landes gem. § 21 Abs. 1 ThürKitaG erwartet. Die Infrastrukturpauschale ist gem. § 21 Abs. 2 ThürKitaG für Investitionen in Kindertageseinrichtung, sowie Ausstattungs- und Werterhaltungsmaßnahmen zu verwenden.