Betreff
Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei mit einem Beratungsvertrag zum Vorhaben Starkstromtrasse SuedLink
Vorlage
0725-HFA/2017
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, gemeinsam mit den anderen von der SuedLink-Trasse betroffenen Landkreisen Thüringens, mindestens mit dem Wartburgkreis, vertreten durch den Landrat, und dem Kreis Schmalkalden-Meiningen, vertreten durch den Landrat, einen Vertrag zur Verfahrens- und Rechtsberatung zum Netzausbauvorhaben „Starkstromtrasse SuedLink“ mit der Rechtsanwaltskanzlei Muth & Partner, Erfurt, abzuschließen.

 

Weiterhin wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, mit den Vertragsparteien zum o.g. Vertrag, mindestens mit dem Wartburgkreis und dem Kreis Schmalkalden-Meiningen, eine Verteilungsvereinbarung abzuschließen, in der die Aufteilung der Kosten für den Beratungsvertrag mit der Rechtsanwaltskanzlei Muth & Partner zwischen den Vertragsparteien geregelt wird. Der Anteil der Stadt Eisenach soll dabei maximal 15.000,00 € betragen. Durch die Aufnahme weiterer Landkreise in den Vertrag wird sich der Anteil der Stadt Eisenach nicht weiter erhöhen.


II. Begründung

 

Zum Ende des 1. Quartales 2017 rechnet die Bundesnetzagentur (Genehmigungsbehörde für das Vorhaben SuedLink) mit dem Antrag auf Bundesfachplanung der Vorhabenträger TenneT und TransnetBW. Damit beginnt der 1. Verfahrensschritt im Genehmigungsverfahren der Starkstromtrasse SuedLink.

 

Die Stadt Eisenach lehnt einen Verlauf der Erdkabel-Trasse SuedLink durch das Stadtgebiet Eisenachs grundsätzlich ab (siehe Anlage - Berichtsvorlage vom 31.01.2017). Um diese Position der Stadt Eisenach im Genehmigungsverfahren wirkungsvoll vertreten zu können, soll die Oberbürgermeisterin alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um einen Verlauf der Trasse durch das Stadtgebiet zu verhindern. Hierbei wird ein gemeinsames Vorgehen und Handeln mit anderen betroffenen Landkreisen in Westthüringen befürwortet, da die Starkstromleitung zu einer Kreisgrenze übergreifende Betroffenheit der Region Westthüringen führen würde.

 

Zudem soll eine Rechtsanwaltskanzlei von den betroffenen Landkreisen gemeinsam beauftragt werden, um die Landkreise in Verfahren- und Rechtsfragen zum Netzausbauvorhaben SuedLink zu beraten, damit diese sich rechtlich und fachlich fundiert am Genehmigungsverfahren beteiligen können.

 

Hierfür wurde vom Wartburgkreis, vertreten durch den Landrat, ein geeignetes Rechtsanwaltsbüro (Muth & Partner, Erfurt) ausgewählt und mit diesem die Inhaltes des Beratungsvertrages ausgehandelt. Der Stadt Eisenach wurden der Vertrag und eine Vereinbarung zur Verteilung der anfallenden Kosten zur Abstimmung vorgelegt.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Berichtsvorlage Stadtrat 31.01.2017