Betreff
Grundsatzbeschluss zur künftigen Organisationsstruktur des ÖPNV in der Wartburgregion
Vorlage
0731-StR/2017
Aktenzeichen
20.1 / 81 00 08
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der ÖPNV in der Wartburgregion wird weiterhin gemeinsam von der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis realisiert. Dazu werden die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis ihre Trägerschaft für den ÖPNV auf eine gemeinsame kommunale Anstalt öffentlichen Rechts (GkAöR) übertragen, die mit Wirkung zum 01.01.2018 gegründet wird.

 

Zur Gründung werden zunächst die beiden kommunalen Verkehrsgesellschaften PNG Personennahverkehrsgesellschaft Bad Salzungen mbH (PNG) und KVG Kommunale Personennahverkehrsgesellschaft Eisenach mbH (KVG) mit Wirkung auf den 01.01.2017 verschmolzen und im Anschluss mit Wirkung zum 01.01.2018 durch formwechselnde Umwandlung in die GkAöR überführt.

 

Der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KVG wird beauftragt, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.


II. Begründung:

 

Die Umsetzung des geplanten Organisationsmodells für den ÖPNV in der Wartburgregion ist erforderlich, um die Vorgaben der EU-Verordnung 1370/2007 zu erfüllen sowie gleichzeitig die kommunale Einflussnahme auf die erbrachten Leistungen weitestgehend zu gewährleisten und weiterhin einen der effizientesten ÖPNV in Thüringen langfristig abzusichern.

 

Im Vorfeld haben sich eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Stadt und Wartburgkreis sowie eine stadtinterne Arbeitsgruppe mit diversen Organisationsmodellen auseinander gesetzt.

 

Ein Schwerpunkt dieser Beratungen stellte die Bildung einer GkAöR in verschiedenen Abstufungen (u.a. Grad der Einbindung private und kommunalen KOM-Unternehmen sowie Stadt- und Regionalverkehr) dar.

 

Daneben wurde auch eine weitere Variante geprüft, die die Separierung des Stadtverkehres und des Regionalverkehrs und damit die Aufgliederung der KVG vorgesehen hat. Hierbei wurden auf städtischer Seite v.a. steuerliche Aspekte, welche aktuell i.R. eines Organschaftsverhältnisses mit der Sportbad Eisenach GmbH über eine Eingliederung der KVG entstehen könnten in den Vordergrund gestellt. Hierbei musste berücksichtigt werden, dass die steuerlichen Effekte nur über städtische Anteilserwerbe an der KVG (im besten Fall 100%) generiert werden können. Aufgrund der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Sportbad GmbH, die unmittelbar von den Beteiligungserträgen aus der EVB abhängt, ist eine langfristige Prognose zur Nachhaltigkeit dieser Variante mit größeren Unsicherheiten verbunden.

 

Weitere rechtliche Unsicherheiten ergeben sich bei diesem Konstrukt dadurch, dass im Rahmen der Vorgaben der EU-Verordnung 1370/2007 maximal eine Inhouse-Vergabe der Stadtverkehrskonzession möglich wäre. Der Grad der Rechtssicherheit gegenüber der Selbsterbringung des Stadtverkehrs in der GkAöR ist damit niedriger.

 

Daneben war ein Anteilserwerb vom Wartburgkreis nicht vorstellbar.

 

Im Ergebnis wurde das GkAöR- Modell präferiert und an den weiteren Schritten gearbeitet. So wurde der Entwurf einer Anstaltssatzung (s. Anlage) gemeinsam vorbereitet und intensiv abgestimmt.

 

Das Organisationsmodell für den ÖPNV in der Wartburgregion ist in den Nahverkehrsplan aufzunehmen. Da der Nahverkehrsplan zeitnah zu beschließen und im Anschluss wesentliche Grundlage für die Vergabe der Linienverkehrskonzessionen ist, muss sichergestellt werden, dass die hierin aufgeführte Organisationsstruktur auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Dies ist von den Beschlussfassungen im Kreistag und Stadtrat abhängig. Der Zeitpunkt für die Gründung (formwechselnde Umwandlung) muss der 01.01.2018 sein, da der Träger des ÖPNV die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vornehmen muss. Dazu muss die GkAöR in 2018 vorhanden sein und diese Veröffentlichung vornehmen.

 

Die formwechselnde Umwandlung von der GmbH auf die GkAöR ist die steuerlich und aufwandsseitig günstigste Variante für den ÖPNV in der Wartburgregion und in Anbetracht der inzwischen sehr engen Terminstellung zeitnah zu beginnen.

 

Der Umwandlung geht die Verschmelzung von KVG und PNG voraus, die bis zum 31.08.2017 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet sein muss. Es ist daher unumgänglich, dass die Beschlussfassung zur grundlegenden Organisationsstruktur zeitnah getroffen und mit den notwendigen Vorbereitungshandlungen umgehend begonnen werden muss.

 

 

Zum 31.12.2016 bestand folgende Struktur:

 

Am 07.12.2016 haben sich die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis – vorbehaltlich der noch erforderlichen Beschlussfassungen in Stadtrat und Kreistag – darüber geeinigt, dass die PNG und die KVG zu einer gemeinsamen Gesellschaft fusioniert werden. Die Fusion soll in Stufe 1 rückwirkend zum 01.01.2017 erfolgen, bis zum 31.08.2017 umgesetzt und zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden.

 

In Stufe 2 ist die aus der Fusion hervorgegangene Gesellschaft nach Maßgabe des § 76a ff. ThürKO zum 01.01.2018 in eine Anstalt öffentlichen Rechts in Trägerschaft von Stadt Eisenach und Wartburgkreis umzuwandeln.

 

Die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis sind sich darüber einig, dass der jeweilige Einfluss auf die Verkehre im Sinne des bestehenden ARGE-Vertrages weiter gewahrt bleiben soll. Das bedeutet, die Einflussmöglichkeiten im Rahmen der heutigen über den ARGE-Vertrag bestehenden ÖPNV-Aufgabenträgerfunktion der Stadt Eisenach für den Stadtbusverkehr sollen auch nach der Thüringer Gebiets- und Verwaltungsreform, mit deren Umsetzung im Jahr 2018 gerechnet wird, weitestgehend gesichert bleiben.


 

Im Ergebnis der Realisierung der Stufe 1 ergibt sich durch Verschmelzung von PNG und KVG zum 01.01.2017 folgende Struktur, die dann für den Übergangszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2017 gilt:

 

 

 

 


In Stufe 2 erfolgt dann die Umwandlung der aus der Verschmelzung von PNG und KVG hervorgegangenen Gesellschaft zur „AöR-ÖPNV Wartburgregion“ (Arbeitstitel) im Rahmen von § 76a ThürKO. Somit ergibt sich für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.05.2019 folgende ÖPNV-Struktur:

 

 

 

 

Die neue Struktur führt zu folgenden gravierenden Änderungen:

 

·         Mit dem Formwechsel der aus der Fusion von PNG und KVG hervorgehenden Gesellschaft zur „AöR-ÖPNV Wartburgregion“ wird nach Maßgabe der ThürKO, auch die Aufgabenträgerschaft für den Straßen-Personennahverkehr (StPNV) und damit die Zuständigkeit für den StPNV in der Wartburgregion, bestehend aus dem Stadt- und Regionalbusverkehr auf die „AöR-ÖPNV Wartburgregion“ übertragen.

 

·         Der Wartburgkreis und die Stadt Eisenach wechseln aus den vorherigen Gesellschafterrollen in die Rollen von Anstaltsträgern. Ihre StPNV-Aufgabenträgerschaft geht zeitgleich mit deren Errichtung auf die „AöR-ÖPNV Wartburgregion“ über.

 

·         Die derzeitige Betrauungssituation sowie die Stellung der Verkehrsgesellschaft Wartburgkreis mbH (VGW) bleiben bis zum 31.05.2019 grundsätzlich im jetzigen Status bestehen (anschließend Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge nach VO (EG) 1370/2007).

 

Weiterhin ergeben sich folgende Detailveränderungen:

 

·         Zeitgleich mit der Übernahme der Aufgaben der heutigen ARGE-ÖPNV übernimmt die AöR die ÖPNV-Aufgabenträgerschaft als zuständige Behörde für den Regionalbusverkehr und wird damit Aufgabenträgerin der VGW.

 

·         In Folge der Umwandlung der fusionierten KVG und PNG in eine AöR auf den 01.01.2018 ist die Zuständigkeit für den Stadtbusverkehr in Eisenach unmittelbar bei der AöR angesiedelt (Eigen- und Selbsterbringung durch die zuständige Behörde). Damit wird die diesbezügliche, derzeit bestehende Betrauung durch die Stadt Eisenach entbehrlich.

 

Die „AöR-ÖPNV Wartburgregion“ bleibt bis zum Auslaufen der Betrauung zum 31.05.2019 Auftragsunternehmer der VGW, da aufgrund des Formwandels nach der Fusion der beiden Gesellschaften in die AöR die Regionalbusleistungen sowie die zur Erbringung erforderlichen Personal-, Fahrzeug- und Betriebshofressourcen von PNG und KVG eingegangen sind.

 

 

Die Zusammenarbeit von Wartburgkreis und Stadt Eisenach ist im abzuschließenden AöR-Vertrag zu regeln, insbesondere:

 

·         die Kosten- und Ausgleichsermittlung sowie Finanzierungsverpflichtungen für den Stadtverkehr Eisenach und den Regionalverkehr Wartburgkreis

·         der Gestaltungseinfluss auf Tarife und Preise im Stadtverkehr Eisenach sowie im Regionalverkehr Wartburgkreis (inklusive Stadtverkehr Bad Salzungen)

·         die Verteilung der Gemeinkosten der AöR auf den Stadtverkehr Eisenach und den Regionalverkehr Wartburgkreis

 

Mit Wirkung ab 01.06.2019 sollen durch die „AöR-ÖPNV Wartburgregion“ öffentliche Dienstleistungsaufträge nach Maßgabe der VO (EG) 1370/2007 mit einer Laufzeit von 10 Jahren vergeben werden, d. h. über die Laufzeitbegrenzung des derzeit erarbeiteten Nahverkehrsplanes hinaus. Das ab 01.06.2019 geltende Organisationsmodell ist in einem umfangreichen Dialogverfahren in Arbeitsgruppen erarbeitet worden, in der neben den zuständigen Mitarbeitern aus den Verwaltungen von Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis auch die kommunalen und privaten Verkehrsunternehmen vertreten sind, erarbeitet worden. Darüber hinaus wurden auch die politischen Mandatsträger von Stadt Eisenach und Wartburgkreis über den jeweils aktuellen Stand informiert.

 

 

Ergebnis dieses umfangreichen Verfahrens ist das nachstehend als Zielstruktur ab 01.06.2019 vorgesehene Modell für die Sicherung des ÖPNV in der Wartburgregion:

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Entwurf der Satzung der GkAöR; Stand: 07.02.2017