Betreff
3. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser der Stadt Eisenach
Vorlage
0737-StR/2017
Aktenzeichen
67.4
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser in der Stadt Eisenach vom 06.11.2009 wird zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


II. Begründung:

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser der Stadt Eisenach vom 06.11.2009 wurde letztmalig durch den Stadtratsbeschluss StR/0637/2012 am 28.11.2012 geändert.

 

Nach nunmehr über vier Jahren soll die Anpassung der Tarife erfolgen. Insbesondere sollen die Steigerungen bei den Betriebskosten aufgefangen werden.

 

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Die Öffnungszeit des City-Parkhauses soll von bisher 05:00 – 22:00 Uhr auf 24-stündigen Betrieb (00:00 – 24:00 Uhr) umgestellt werden. Dies soll zur Attraktivitätssteigerung insbesondere für Touristen beitragen, da sich in unmittelbarer Nähe des Parkhauses eine Haltestelle für Fernlinienbusse, der neu gestaltete Omnibusbahnhof und der Hauptbahnhof befinden. Das Parkhaus Am Markt wird bereits im 24-stündigen Betrieb geführt.

 

Sowohl für das City-Parkhaus als auch das Parkhaus Am Markt soll der bisherige Nachtarif von 2,00 € auf 3,60 € erhöht werden. Der Tagestarif, Montag – Samstag, von bisher 6,00 € auf 10,00 € und an Sonn- und Feiertagen von 4,00 € auf 6,00 €.

 

Weiterhin soll der Wochentarif für Kurzparker, Montag – Samstag für jeweils angefangene 30 Minuten, von bisher 0,50 € auf 0,60 € und der Sonn- und Feiertagstarif von bisher 0,20 € auf 0,30 € angehoben werden. Damit wird eine Harmonisierung mit dem Straßenrandparken erreicht.

 

 

Tarife Dauerparker City-Parkhaus:

 

Tarif 1, 00:00 – 24:00 Uhr, Mo – So ohne Zeitbegrenzung, bisher 55,00 €, neu 65,00 €

 

Tarif 2, 05:00 – 22:00 Uhr, Mo – Sa, bisher 42,50 €, neu 50,00 €

 

Tarif 3, Nachteinstellung entfällt, da keine Nachfrage

 

 

 

Tarife Dauerparker Parkhaus Am Markt:

 

Tarif 1, 00:00 – 24:00 Uhr, Mo – So ohne Zeitbegrenzung, bisher 55,00 €, neu 65,00 €

 

Tarif 2 Nachteinstellung entfällt, da keine Nachfrage


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1         3 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung

Anlage 2         Fließtext der Benutzungs- und Entgeltordnung