I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die
Änderung/Ergänzung des § 5 (Öffentliche Sitzung) seiner Geschäftsordnung wir
folgt:
Absatz 1:
unverändert
Absatz 2:
unverändert
Absatz 3 wird wie
folgt geändert: Die Berichterstattung über den öffentlichen Teil der
Stadtratssitzungen durch Presse, Rundfunk, Fernsehen und andere Medien ist
uneingeschränkt gestattet. Dies schließt das Recht auf dazu notwendige Ton- und
Bildaufzeichnungen inklusive Live- und zeitversetzte Übertragungen ein.
Absatz 4 ist neu
aufzunehmen: Die Bildaufzeichnungen dürfen keinen störenden Einfluss auf die
Mitglieder des Stadtrates bei Wortergreifungen und auf den Sitzungsverlauf
ausüben. Der Sitzungsleiter kann bei Störungen durch die Bildaufzeichnungen die
Fortsetzung der Bildaufzeichnungen für die jeweilige Sitzung zeitweilig oder
völlig untersagen.
Absatz 5 ist neu aufzunehmen: Zu Beginn der öffentlichen Sitzung informiert der Vorsitzende des Stadtrates über Art und Umfang der Aufzeichnung der Sitzung sowie deren Abrufbarkeit im Internet. Die Persönlichkeitsrechte der Stadtratsmitglieder, des Oberbürgermeisters, der hauptamtlichen Beigeordneten und der sonstigen nach Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung in der jeweils geltenden Fassung zu ladenden Personen bleiben davon unberührt. Sie können der Bild- und Tonaufzeichnung ihrer Redebeiträge widersprechen. Dies gilt nicht für die digitalen Tonaufzeichnungen, die zum Zweck der Protokollerstellung angefertigt werden.