Betreff
Einwohneranfrage - Wartburgallee
Vorlage
EAF-0094/2017
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.    Wie viele Beitragspflichtige gibt es insgesamt für diese Baumaßnahme?

2.    Wie viele „individuelle Gespräche“ mit Beitragspflichtigen gab es vor Beginn der Baumaßnahme?

3.    Auf welche spezifischen Fragen und Anliegen wurde  bei den „individuellen Gesprächen“ eingegangen?

4.    In welcher Form (außer die von der Oberbürgermeisterin genannten Presseartikel) wurden die Beitragspflichtigen über Inhalt, Dauer und mögliche entstehende Kosten der Baumaßnahme informiert?

5.    In welcher Höhe beliefen sich die Gesamtkosten der Maßnahme?

6.    Wie hoch war der Eigenanteil der Stadt Eisenach?

7.    In welcher Höhe werden voraussichtlich die Einnahmen der Stadt Eisenach durch die Beitragspflicht der Anlieger sein?

 


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.) 

Von der Maßnahme sind 23 beitragspflichtige Grundstücke betroffen. Auf wie viele natürliche oder juristische Personen diese Pflicht verteilt ist derzeit nicht ermittelt.

 

Zu 2.) 

Das Gespräch suchten 5 Personen.

 

Zu 3.)

Zu den Inhalten der Gespräche wird hier nichts ausgeführt, da diese ausschließlich persönliche Angelegenheiten betrafen. Solche derartigen Sachverhalte sind keinesfalls in einer öffentlichen Veranstaltung zu bereden, sind aber den Betroffenen weit wichtiger als jegliche allgemeinen Ausführungen. Zukünftig werden wir diese bisher geübte Praxis hinterfragen.

 

Zu 4.) 

Hinsichtlich der Erhebung von Beiträgen nach dem ThürKAG gab es keine weiteren öffentlichen Darstellungen. Durch den am 27.10.2015 öffentlich bekanntgemachten Abschnittsbildungsbeschluss ist der Bereich der Öffentlichkeit, der von der bevorstehenden Beitragserhebung Betroffenen, eingegrenzt. Auch bei anderen derartigen Maßnahmen, wie zum Beispiel beim Ausbau der übrigen Bereiche der Wartburgallee, erfolgten keine zusätzlichen Pressemitteilungen.

 

Zu 5.) 

Die Gesamtkosten der Maßnahme stehen noch nicht abschließend fest.

 

Zu 6.) 

Die Höhe des Eigenanteils beläuft sich regelmäßig aus den nichtbeitragsfähigen Kosten und dem Anteil der Allgemeinheit. Zudem verbleiben die Beträge, die durch die Gewährung von Ermäßigungen für Mehrfacherschließungen dem Beitragspflichtigen gemäß Satzung erlassen werden, durch die Stadt zu tragen.

 

Zu 7.) 

Nach Vorlage der letzten geprüften Rechnung kann erst die seriöse Ermittlung von Beitragseinnahmen erfolgen.