Betreff
Vorgriff auf den Haushalt zur Fortführung der Kelleraußenwandsanierung am Elisabeth-Gymnasium
Vorlage
0325-StR/2010
Aktenzeichen
65 23 00
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Den Vorgriff auf den Haushalt für die HH-Stelle 23000.94003 in Höhe von 190.000,00 € zur Fortführung der Sanierung der Kelleraußenwände am Elisabeth-Gymnasium, vorbehaltlich der Sicherstellung der geplanten 53.400 € aus der Investitionspauschale für die Schulen 2010 und vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

 

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Begründung:

 

Im Rahmen des Bauvorhabens denkmalpflegerische Fassadensanierung am Elisabeth- Gymnasium wurden die Arbeiten am 3. Bauabschnitt abgeschlossen.

Durch den Zuwendungsgeber wurde auf Antrag zur Ergänzung der Kellersanierung und des 2. Rettungsweg ein Änderungsbescheid Nr. 8161- 1064/ 08 erlassen, in welchem der Bewilligungszeitraum bis zum 30.09.2010 festgelegt ist. Eine Verlängerung der Zuwendung kann bis 31.12.2010 erwirkt werden. Eine Bereitstellung dieser Fördermittel über das Jahresende hinaus erscheint nicht gewährleistet, da das Programm Stadtumbau-Aufwertung im Jahr 2009 ausgelaufen ist. Damit der vorgegebene  Termin im Bewilligungsbescheid eingehalten wird , müssen  die Arbeiten zur Sanierung der Kelleraußenwände umgehend weitergeführt werden.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Mitteln der Städtebauförderung (Stadtumbau-Aufwertung), dem städtischen Anteil, welcher aus der Investitionspauschale für Schulen geplant ist und Spendengeldern.


Die Finanzierung der Maßnahme stellt sich im Haushalt 2010 wie folgt dar,

Ausgabe                                              190.000,00 €

Einnahme Landeszuweisung             133.200,00 €

Eigenanteil                                            53.400,00 €

Einnahmen Spenden                              3.400,00 €


Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 53.400,00 € wird aus Mitteln der Investitionspauschale für Schulen gedeckt, welcher mit dem Haushaltsplan 2010 durch den Stadtrat beschlossen wurde.

 

Bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2010 ist nach den Haushaltsgrundsätzen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 61 der Thüringer Kommunalordnung zu verfahren.

Danach darf die Stadt Investitionen des Vermögenshaushaltes fortsetzen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Ausgaben vorgesehen waren.

Die Vorbehalte in diesem Beschluss sind notwendig, da noch keine Bescheiderteilung zur Investitionspauschale für Schulen vom Land vorliegt. Weiterhin steht die HH-Genehmigung für das Jahr 2010 noch aus, worüber laufend Verhandlungen mit dem Land Thüringen geführt werden.

Zur Bereitstellung der finanziellen Mittel und um die fristgerechte Verwendung der Fördermittel einzuhalten, wird der Stadtrat gebeten, den Vorgriff auf den Haushalt für die HH-Stelle 23000.94003 in Höhe von 190.000,00 € zur Fortführung der Sanierung der Kelleraußenwände am Elisabeth-Gymnasium, vorbehaltlich der Sicherstellung der geplanten 53.400 € aus der Investitionspauschale für die Schulen 2010 und vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu beschließen.