Betreff
Einwohneranfrage - Baumschutzsatzung
Vorlage
EAF-0096/2017
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.    Wie viele städtische Bäume wurden 2016 aus Sicherheitsgründen und aus anderen Gründen (z.B. bevorstehende Baumaßnahmen usw.) in der Stadt Eisenach (nicht Ortsteile) gefällt?

 

2.    Wurden bzw. werden für die gefällten Bäume Ersatzpflanzungen gemäß der Baumschutzsatzung durch die Stadt Eisenach vorgenommen?

(Wenn ja, wann und wo? Wenn nein, warum nicht?)

 


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Im Kommunalwald der Stadt Eisenach findet wie bei anderen städtischen Bäumen auch jährlich je im belaubten und unbelaubten Zustand eine Baumschau statt. Aus Verkehrssicherheitsgründen wurden am Eichrodter Weg 45 Bäume und im Stadtpark 49 Bäume gefällt. Beide Gebiete befinden sich im Kommunalwald.

 

Im Zuge von Baumaßnahmen wurden außerdem gefällt:

Hörselschule 2 Bäume (Errichtung Kleinsportanlage)

Karl-Marx-Straße 3 Bäume (neuer Wohnmobilstellplatz)

Karolinenstraße 8 Bäume (Ersatzneubau Brücke Mühlgraben)

Wartburgallee 1 Baum (Gehwegerneuerung , 2. BA)

Müllerstraße 15 Bäume (Neubau ZOB)

 

Zu 2.

Aus Verkehrssicherheitsgründen zu beseitigende Bäume fallen nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Eisenach. Eine Ersatzpflanzung ist demzufolge dort nicht erforderlich. Bäume, die im Kommunalwald stehen, unterliegen dem Thüringer Waldgesetz. Grundsätzlich wird einer Naturverjüngung den Vortritt gelassen, um auch Kosten zu sparen.

 

Um Fällungen im Zuge von Baumaßnahmen vornehmen zu können, wird eine entsprechende Genehmigung beantragt. Hierin wird auch über Ersatzpflanzungen entschieden.

Die als Ausgleich geforderten Ersatzpflanzungen werden entweder im Zuge der Baumaßnahmen mit ausgeschrieben (Ersatzpflanzungen Karl-Marx-Straße sind bereits erfolgt) oder werden in einer gesonderten Ausschreibung gebündelt. Die Ersatzpflanzungen im Zuge des ZOB-Neubaus werden im B-Plan verankert.

Die noch offenen Ersatzpflanzungen werden planmäßig in der Pflanzperiode Herbst 2017/Frühjahr 2018 erfolgen.