Betreff
Berichterstattung gem. § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2016 / Übersicht der durch die Oberbürgermeisterin genehmigten sowie durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgabe n
Vorlage
0745-BR/2017
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss über die Haushaltssatzung 2016 legte der Stadtrat auch die Entscheidungsbefugnisse für die Genehmigung / den Beschluss notwendiger über- und außerplanmäßiger Ausgaben fest.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 werden über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von einschließlich 10.000 € von der Oberbürgermeisterin genehmigt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von über 10.000 € bis einschließlich 80.000 € beschließt der Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die durch die Oberbürgermeisterin genehmigten und durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind gem. § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.

 

Mit dieser Berichtsvorlage wird dem § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung Rechnung getragen.

 

In den genannten Zuständigkeitsbereichen wurden in 2016 folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. beschlossen:

 

Verwaltungshaushalt

 

Durch die Oberbürgermeisterin wurden  47 über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt  196.143,55 € genehmigt.

 

Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden 8 überplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von  326.280,05 € beschlossen.

 

Für alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt konnte die Deckung gewährleistet werden.

 

Vermögenshaushalt

 

Durch die Oberbürgermeisterin wurden 14 über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 75.593,84 € genehmigt.

 

Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden 7 über- und außerplanmäßige Ausgabe mit einem Volumen von 164.487,65 € beschlossen.

 

Für alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben konnte eine Deckung herbeigeführt werden.

 

In der Anlage sind sämtliche betreffenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes mit einer kurzen Erläuterung zusammengestellt.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage – Übersicht gem. § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung