Betreff
Umsetzung der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012-2022, Sachstand: Dezember 2016
Vorlage
0747-BR/2017
Aktenzeichen
20 21 10
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines HSK nach § 53a ThürKO ist die Stadt Eisenach verpflichtet, gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde zum 30.04.2017 bezogen auf den Konsolidierungserfolg für den Zeitraum 01.01.2016 - 31.12.2016 auf Basis der Jahresrechnung zu berichten.

 

Davon unabhängig forderte das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 27.01.2017 unter Fristsetzung zum 24.02.2017 eine Meldung zu Maßnahmen ab, die für den o g. Zeitraum nicht qualifiziert oder fristgerecht umgesetzt wurden. Die Meldung ist mit Schreiben vom 22.02.2017 fristgerecht erfolgt.

 

Nunmehr erfolgt der ausführliche Sachstandsbericht incl. Soll-Ist-Vergleich der monetären Auswirkungen der HSK-Maßnahmen für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016.

 

In diesem Zusammenhang sind der Anlage folgende Unterlagen beigefügt:

Teil A – Sachstand auf Basis der Anlage 6 der 3. Fortschreibung HSK

Teil B – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 7

Teil C – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 5 (optimierter Regiebetrieb)

Teil D – Meldung vom 22.02.2017 an das Thüringer Landesverwaltungsamt

 


Anlagenverzeichnis

 

Teil A – Sachstand auf Basis der Anlage 6 der 3. Fortschreibung HSK

Teil B – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 7

Teil C – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 5 (optimierter Regiebetrieb)

Teil D – Meldung vom 22.02.2017 an das Thüringer Landesverwaltungsamt

 

Die Anlage Teil A kann im Internet unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Politik/Stadtrat, Unterpunkt Ratsinfo sowie im Büro des Stadtrates eingesehen werden.