Sachverhalt:
Gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift des
Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines HSK nach § 53a ThürKO ist die
Stadt Eisenach verpflichtet, gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt als
zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde zum 30.04.2017 bezogen auf den
Konsolidierungserfolg für den Zeitraum 01.01.2016 - 31.12.2016 auf Basis der
Jahresrechnung zu berichten.
Davon unabhängig forderte das Thüringer
Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 27.01.2017 unter Fristsetzung zum
24.02.2017 eine Meldung zu Maßnahmen ab, die für den o g. Zeitraum nicht
qualifiziert oder fristgerecht umgesetzt wurden. Die Meldung ist mit Schreiben
vom 22.02.2017 fristgerecht erfolgt.
Nunmehr erfolgt der ausführliche
Sachstandsbericht incl. Soll-Ist-Vergleich der monetären Auswirkungen der
HSK-Maßnahmen für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016.
In diesem Zusammenhang sind der Anlage
folgende Unterlagen beigefügt:
Teil A – Sachstand auf Basis der Anlage 6 der
3. Fortschreibung HSK
Teil B – monetäre Auswirkungen auf Basis der
Anlage 7
Teil C – monetäre Auswirkungen auf Basis der
Anlage 5 (optimierter Regiebetrieb)
Teil D – Meldung vom 22.02.2017 an das
Thüringer Landesverwaltungsamt
Anlagenverzeichnis
Teil A – Sachstand auf Basis der Anlage 6 der 3. Fortschreibung HSK
Teil B – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 7
Teil C – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 5 (optimierter
Regiebetrieb)
Teil D – Meldung vom 22.02.2017 an das Thüringer Landesverwaltungsamt
Die Anlage Teil A kann im Internet unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Politik/Stadtrat, Unterpunkt Ratsinfo sowie im Büro des Stadtrates eingesehen werden.