Der Stadtrat
der Stadt Eisenach beschließt:
Die 2. Änderung der Zweckvereinbarung zur
Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe im
Industrie- und Gewerbegebiet Krauthausen/Deubachshof der Gemeinde Krauthausen
durch die Feuerwehr Eisenach
II. Begründung:
Die
Zweckvereinbarung wurde erstmalig im Jahre 2003 zwischen der Stadt Eisenach und
der Gemeinde Krauthausen geschlossen.
Mit
der 1. Änderungssatzung im Jahr 2009, erfolgte neben weiterer redaktioneller
Änderungen die Anpassung der Kostenerstattung des § 4 der Zweckvereinbarung,
unter Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigerungsrate von 5,5 %.
Mit
dem vorliegenden Entwurf der 2. Änderung der Zweckvereinbarung soll nunmehr
erneut die jährliche Preissteigerungsrate von 5,5 % berücksichtigt und vereinbart
werden. Demnach soll der Betrag für die jährlich zu erstattenden Kosten von
derzeit 7.000,00 Euro auf 10.000,00 Euro festgesetzt werden.
Bevor
eine 2. Änderung der Zweckvereinbarung (§ 4 Kostenerstattung) in Betracht
kommt, wurde zunächst im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der
Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach, Frau Katja Wolf, und dem Bürgermeister
der Gemeinde Krauthausen, Herrn Frank Moenke, Einigung über die künftige Höhe
der Pauschale erzielt (siehe Anlage 2).
Der Gemeinderat der Gemeinde Krauthausen hat in seiner Sitzung am 31.01.2017 den Bürgermeister Herrn Frank Moenke formal beauftragt, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen (siehe Anlage 3).
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Entwurf
der Zweckvereinbarung zur Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes und der
Allgemeinen Hilfe im Industrie- und Gewerbegebiet Krauthausen durch die
Feuerwehr Eisenach
Anlage 2: Schreiben
der Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach vom 05.04.2016 an den Bürgermeister
der Gemeinde Krauthausen
Anlage 3: Beschlussabschrift
Beschluss – Nr.: 459-31/2017 der Beschlussvorlage aus der Gemeinderatssitzung
vom 31.01.2017