Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Aufhebung der Sportstättengebühren
Vorlage
AF-0317/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Sind bezüglich dieser Vereinbarung zwischen Stadt und Kreissportbund Hinweise oder Beanstandungen durch die Kommunalaufsicht des Landes bei der Oberbürgermeisterin eingegangen?

2.      Wenn ja, welche Begründungen führte die Kommunalaufsicht an?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.  

Das Thüringer Landesverwaltungsamt als Aufsichtsbehörde hat auf Initiative des SV Wartburgstadt hin, der Stadt Eisenach im Oktober 2016 einige Fragen gestellt. Dies wurde mit Schreiben vom 01. November 2016 beantwortet. Eine weitere Mitteilung der Kommunalaufsichtsbehörde gibt es in dieser Angelegenheit nicht.

 

Zu 2.  

Hinweise oder Beanstandungen seitens der Kommunalaufsichtsbehörde sind nicht erfolgt.