Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Nachfrage zur Einwohneranfrage 0097/2017
Vorlage
AF-0318/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Sind der Oberbürgermeisterin die sehr detaillierten Planungen für eine solche Großveranstaltung bekannt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum bestritt die Oberbürgermeisterin, dass sie Kenntnis von einer solchen Planung hat?

2.      Die Kosten dieser Veranstaltung werden auf ca. 6.500 € geschätzt. Aus welcher Haushaltsstelle/Fördermittel/Spenden Dritter werden diese Kosten erstattet?

3.      Wird es für die gastronomischen Leistungen eine öffentliche Ausschreibung geben? Wenn nein, warum nicht?

4.      Aufgrund der Nichtbeantwortung der 3. Frage der Einwohneranfrage durch die Oberbürgermeisterin, stelle ich diese: Welche Einnahmen erzielt die Stadt Eisenach auf der Grundlage der Satzungen der Stadt Eisenach durch diese Vergabe an den GVE 1991 e.V.?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1)

Der Oberbürgermeisterin sind die Veranstaltungen des Wandertages bekannt.

 

Zu 2)

Es handelt sich um die Eröffnungsveranstaltung zum 117. Deutschen Wandertag, die zu den pflichtigen Programmbestandteilen jedes Wandertages gehört.

Die anfallenden Kosten beziehen sich derzeit auf die Nutzung der WAH, die Bereitstellung entsprechender Möblierung und Technik und weitere Nebenkosten, nicht jedoch auf die gastronomische Versorgung.

 

Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen mit dem Gewerbeverein soll nachstehendes vereinbart werden:

 

Der GVE sichert die gastronomische Versorgung der Eröffnungsveranstaltung am 27.07.2017 ab 19 Uhr in der Werner-Aßmann-Halle durch Verkauf von Kaltgetränken und alkoholischen Getränken sowie Snacks ab. Es werden ca. 500 geladene Gäste erwartet.

Die angedachte Versorgung ist zwar nicht pflichtig. Sie wird auf der Grundlage der Erfahrungen des Wandertages in Sebnitz jedoch empfohlen.

Nach dem derzeitigen Stand der Planungen werden die veranschlagten Kosten aus Sponsorenmittel aufgebracht.

 

Zu 3)

Nein.

Wie aus der Antwort zu 2) ersichtlich, handelt es sich um eine Leistung, die derzeit Gegenstand der Verhandlungen mit dem Gewerbeverein ist. Die Verhandlungen mit dem GVE betr. die Konzessionierung zur Versorgung des Wandertages erfolgt vor dem Hintergrund, die gastgebende Stadt insbesondere durch regionale Gastronomen und regionale Produkte zu präsentieren. Dies ist am ehesten durch eine Zusammenarbeit mit dem örtlichen Gewerbeverein gewährleistet.

 

Zu 4)

In der Beantwortung der Einwohneranfrage wurde ausführlich dargelegt, dass die gastronomische Versorgung nicht auf Grundlage einer Satzung der Stadt Eisenach erteilt wird.