I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für das Bebauungsplanverfahren Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“ (Anlage 1+2) mit der LABAJE GmbH &Co.KG abzuschließen.
II. Begründung:
Nachdem der Stadtrat am 08.03.2017 mit
Beschluss- Nr. StR/0502/2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11
„Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“ beschlossen hat, wird durch Abschluss
des städtebaulichen Vertrages die Verfahrensdurchführung finanziell gesichert.
Nach § 11 BauGB ist der Abschluss dieses
Vertrages zulässig, wenn die Stadt eine Finanzierung nicht vornehmen kann.
Eine Inrechnungstellung der Personalkosten
bei der Stadtverwaltung ist rechtlich nicht möglich.
Der zum Beschluss vorgelegte städtebauliche
Vertrag steht somit im Zusammenhang mit der Durchführung des
Bebauungsplanverfahrens der Stadt
Eisenach 11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“. Mit dem angestrebten
Satzungserlass, am Ende des Bebauungsplanverfahrens, sind die Voraussetzungen
für das Entstehen eines neuen Wohngebietes geschaffen. Der städtebauliche
Vertrag bildet die materiell- rechtliche Voraussetzung, um das
Bebauungsplanverfahren finanzieren zu können.
Der zwischen der
Stadt Eisenach und ihrem Vertragspartner, der
LABAJE GmbH & Co. KG, vertreten durch die LABAJE Beteiligungs-GmbH,
geschäftsansässig: Carl-Zeiss-Str. 1, 07743 Jena, verhandelte Vertrag ist Bestandteil der Beschlussfassung und in den
Anlagen 1 (Vertragstext) und 2 (Vertragsgebiet) beigefügt.
Nach erfolgter Zustimmung zum
städtebaulichen Vertrag durch den Stadtrat darf der Vertrag unterzeichnet
werden.
Zum Vertragsinhalt:
Aufgrund
der Umweltrelevanz des Vertragsgebietes ist die Erstellung von fachbezogenen
Gutachten wahrscheinlich, deren Finanzierung der LABAJE GmbH & Co. KG
übertragen wird (§ 1 Abs. 4).
Im Vertragstext wurden unter "§ 3
Haftungsausschluss” Inhalte aufgenommen, die die Stadt in den dort benannten
Fällen von Schadensersatzzahlungen befreit.
Die Stadt darf weiter das gesicherte
Zustandekommen der Satzung mit einem konkret benannten Inhalt innerhalb einer
Frist nicht garantieren. Grund hierfür ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit
im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung, deren Ergebnis offen ist
und eine Abwägung (d. h. die Auswertung der eingegangenen Anregungen) nach sich
zieht.
Weiteres Verfahren:
Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages schließt sich das
förmliche Bebauungsplanverfahren mit Umweltprüfung, Vorentwurf, Entwurf, den
entsprechenden Planoffenlegungen und Abwägung bis hin zur Plansatzung an.
Die erforderlichen Beschlüsse werden dem Stadtrat vorgelegt, sodass eine
kontinuierliche Information und Mitwirkungsmöglichkeit des Stadtrates
sichergestellt ist.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Vertragstext
Anlage 2: Vertragsgebiet