Betreff
Bebauungsplan Nr. 11 "Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg" hier: Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten
Vorlage
0757-StR/2017
Aktenzeichen
61.1/B11/sV
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für das Bebauungsplanverfahren Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“ (Anlage 1+2) mit der LABAJE GmbH &Co.KG abzuschließen.


II. Begründung:

 

Nachdem der Stadtrat am 08.03.2017 mit Beschluss- Nr. StR/0502/2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“ beschlossen hat, wird durch Abschluss des städtebaulichen Vertrages die Verfahrensdurchführung finanziell gesichert.

 

Nach § 11 BauGB ist der Abschluss dieses Vertrages zulässig, wenn die Stadt eine Finanzierung nicht vornehmen kann.

Eine Inrechnungstellung der Personalkosten bei der Stadtverwaltung ist rechtlich nicht möglich.

 

Der zum Beschluss vorgelegte städtebauliche Vertrag steht somit im Zusammenhang mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens  der Stadt Eisenach 11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“. Mit dem angestrebten Satzungserlass, am Ende des Bebauungsplanverfahrens, sind die Voraussetzungen für das Entstehen eines neuen Wohngebietes geschaffen. Der städtebauliche Vertrag bildet die materiell- rechtliche Voraussetzung, um das Bebauungsplanverfahren finanzieren zu können.

 

Der zwischen der Stadt Eisenach und ihrem Vertragspartner, der  LABAJE GmbH & Co. KG, vertreten durch die LABAJE Beteiligungs-GmbH, geschäftsansässig: Carl-Zeiss-Str. 1, 07743 Jena, verhandelte Vertrag ist Bestandteil der Beschlussfassung und in den Anlagen 1 (Vertragstext) und 2 (Vertragsgebiet) beigefügt.

Nach erfolgter Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag durch den Stadtrat darf der Vertrag unterzeichnet werden.

 

Zum Vertragsinhalt:

Aufgrund der Umweltrelevanz des Vertragsgebietes ist die Erstellung von fachbezogenen Gutachten wahrscheinlich, deren Finanzierung der LABAJE GmbH & Co. KG übertragen wird (§ 1 Abs. 4).

 

Im Vertragstext wurden unter "§ 3 Haftungsausschluss” Inhalte aufgenommen, die die Stadt in den dort benannten Fällen von Schadensersatzzahlungen befreit.

Die Stadt darf weiter das gesicherte Zustandekommen der Satzung mit einem konkret benannten Inhalt innerhalb einer Frist nicht garantieren. Grund hierfür ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung, deren Ergebnis offen ist und eine Abwägung (d. h. die Auswertung der eingegangenen Anregungen) nach sich zieht.

 

Weiteres Verfahren:

Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages schließt sich das förmliche Bebauungsplanverfahren mit Umweltprüfung, Vorentwurf, Entwurf, den entsprechenden Planoffenlegungen und Abwägung bis hin zur Plansatzung an.

Die erforderlichen Beschlüsse werden dem Stadtrat vorgelegt, sodass eine kontinuierliche Information und Mitwirkungsmöglichkeit des Stadtrates sichergestellt ist.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:  Vertragstext

Anlage 2:  Vertragsgebiet