II. Fragestellung
1. Wie ist der Stand der Umsetzung des
Stadtratsbeschlusses?
2. Gibt es Seitens der Verwaltung Gespräche mit der
Landesregierung über die
organisatorische und finanzielle Durchführung
einer Einkreisung der Stadt Eisenach in den WAK?
3. Wie wird der Stadtrat in den Prozess der Einkreisung
nach der Gebietsreform eingebunden?
ich beantworte Ihre Anfrage wie
folgt:
Zu 1.:
Über den aktuellen Stand des Prozesses und zur Umsetzung sämtlicher bisher gefasster Beschlüsse zu diesem Themenbereich wurde regelmäßig im Haupt- und Finanzausschuss und im Stadtrat unterrichtet. Ebenso wurden den Mitgliedern des Stadtrates anlassbezogen einzelne Schriftstücke der Kommunikation mit Landesbehörden und Landesministerien zur Kenntnis gegeben.
Das Ergebnis der Schätzungen zu den möglichen finanziellen
Auswirkungen einer Eingliederung der kreisfreien Stadt Eisenach in den
Wartburgkreis wurde dem Stadtrat aktuell mit der 4. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes mitgeteilt. Dort wird in Anlage 6, Chance 7, Rückkreisung der
Stadt Eisenach: Verbesserungen in der Abdeckung von kommunalen Aufgaben sowie
in der Finanzausstattung (S. 43f.) ab den Jahren 2018 ein finanzieller Effekt
von jährlich 6 Mio. Euro ausgewiesen. Dieser Schätzung liegen der gegenwärtige
Rechtsstand und die Entscheidung des Stadtrates zugrunde, dass die Stadt
Eisenach von den möglichen Aufgaben nur den ÖPNV und die Bauordnung/Bauaufsicht
behält.
Inwieweit die der Schätzung unterliegenden Annahmen mit den durch das
Land noch endgültig zu erlassenden gesetzlichen Grundlagen letztlich
übereinstimmen werden, kann aus heutiger Sicht nicht prognostiziert werden.
Zu 2.:
Die Oberbürgermeisterin befindet sich hierzu kontinuierlich im Gespräch
insbesondere mit dem Landesverwaltungsamt und dem Thüringer Ministerium für
Inneres und Kommunales. Darüber hinaus befindet sich die Oberbürgermeisterin
auch in Gesprächen mit den übrigen Ministerien, sofern und soweit es in deren
Ressorts fällt. Die Oberbürgermeisterin ist auch mit dem Ministerpräsidenten
ständig im Austausch.
Ob und inwieweit diese Gesprächsinhalte bei den weiteren Vorschlägen
durch die Landesregierung berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten. Allerdings
ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere die bisherigen Bemühungen der
Oberbürgermeisterin zum Erhalt der Wartburgregion ein starkes Indiz dafür ist,
dass die Argumente der Stadt Eisenach fundiert sind eine gewisse
Durchschlagskraft besitzen.
Zu 3.:
Der Stadtrat wird die erforderlichen Beschlüsse zu fassen
haben, nachdem sie umfangreich diskutiert worden sind.
Welche einzelnen Beschlüsse zu fassen sind, ist derzeit noch nicht konkret absehbar. Hier muss auf die weiteren Vorschläge und Gesetzentwürfe des Landes gewartet werden.