Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herr Schenke - Gebietsreform
Vorlage
AF-0320/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie ist der Stand der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses?

2.      Gibt es Seitens der Verwaltung Gespräche mit der Landesregierung über  die organisatorische und finanzielle Durchführung  einer Einkreisung der Stadt Eisenach in den WAK?

3.      Wie wird der Stadtrat in den Prozess der Einkreisung nach der Gebietsreform eingebunden?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Über den aktuellen Stand des Prozesses und zur Umsetzung sämtlicher bisher gefasster Beschlüsse zu diesem Themenbereich wurde regelmäßig im Haupt- und Finanzausschuss und im Stadtrat unterrichtet. Ebenso wurden den Mitgliedern des Stadtrates anlassbezogen einzelne Schriftstücke der Kommunikation mit Landesbehörden und Landesministerien zur Kenntnis gegeben.

 

Das Ergebnis der Schätzungen zu den möglichen finanziellen Auswirkungen einer Eingliederung der kreisfreien Stadt Eisenach in den Wartburgkreis wurde dem Stadtrat aktuell mit der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes mitgeteilt. Dort wird in Anlage 6, Chance 7, Rückkreisung der Stadt Eisenach: Verbesserungen in der Abdeckung von kommunalen Aufgaben sowie in der Finanzausstattung (S. 43f.) ab den Jahren 2018 ein finanzieller Effekt von jährlich 6 Mio. Euro ausgewiesen. Dieser Schätzung liegen der gegenwärtige Rechtsstand und die Entscheidung des Stadtrates zugrunde, dass die Stadt Eisenach von den möglichen Aufgaben nur den ÖPNV und die Bauordnung/Bauaufsicht behält.

 

Inwieweit die der Schätzung unterliegenden Annahmen mit den durch das Land noch endgültig zu erlassenden gesetzlichen Grundlagen letztlich übereinstimmen werden, kann aus heutiger Sicht nicht prognostiziert werden.

 

Zu 2.:

Die Oberbürgermeisterin befindet sich hierzu kontinuierlich im Gespräch insbesondere mit dem Landesverwaltungsamt und dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Darüber hinaus befindet sich die Oberbürgermeisterin auch in Gesprächen mit den übrigen Ministerien, sofern und soweit es in deren Ressorts fällt. Die Oberbürgermeisterin ist auch mit dem Ministerpräsidenten ständig im Austausch.

 

Ob und inwieweit diese Gesprächsinhalte bei den weiteren Vorschlägen durch die Landesregierung berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere die bisherigen Bemühungen der Oberbürgermeisterin zum Erhalt der Wartburgregion ein starkes Indiz dafür ist, dass die Argumente der Stadt Eisenach fundiert sind eine gewisse Durchschlagskraft besitzen.

 

Zu 3.:

Der Stadtrat wird die erforderlichen Beschlüsse zu fassen haben, nachdem sie umfangreich diskutiert worden sind.

 

Welche einzelnen Beschlüsse zu fassen sind, ist derzeit noch nicht konkret absehbar. Hier muss auf die weiteren Vorschläge und Gesetzentwürfe des Landes gewartet werden.