II. Fragestellung
1.
Wenn sich die Stadt Eisenach für die beiden o. g. Großveranstaltungen
als Ausrichter entschieden bzw. sich als Ausrichter beworben und sogar eine
Stabstelle eingerichtet hat, warum erfolgte dann die Entscheidung für eine
„gastronomische Konzessionierung"?
2.
Gab es neben dem Gewerbeverein "Eisenach 1991 e.V."
andere Interessenten für die „gastronomische Konzessionierung"?
3.
Nach welchen Kriterien wurde entschieden, welche Firma die
„gastronomische Konzessionierung" erhalten soll?
4.
Wurden die Grundsätze des Vergaberechtes beachtet? d. h.:
• das Gleichbehandlungsgebot?
• das Transparenzgebot?
• die Beachtung von möglichen
Beziehungen zwischen Konzessionsgeber und Unter- nehmer?
• das Gebot der Nachprüfbarkeit?
5.
Von wem wurde die Entscheidung zur Vergabe der „gastronomische
Konzessionierung" getroffen?
6.
Wurde der Stadtrat oder der Hauptausschuss an dieser
Entscheidung beteiligt, da es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden
Verwaltung nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO handelt?
7.
Aufgrund der Struktur des „Gewerbeverein Eisenach 1991
e.V." ist dieser nicht in der Lage, für die beiden Großveranstaltungen die
gastronomische Betreuung zu organisieren. Warum erfolgte dann trotzdem die
Vergabe an den Verein?
8.
Durfte der" Gewerbeverein Eisenach 1991 e. V." - im
Rahmen der "gastronomischen Konzessionierung" sein eigenes
Vereinsmitglied - die Firma „Setzepfandt & Partner" - mit der
Durchführung beauftragen?
9.
Bedeutet die „gastronomische Konzessionierung", dass der
Verein bzw. die Firma „Setzepfandt & Partner" sämtliche Einnahmen behalten kann?
10. Hat der „Gewerbeverein Eisenach
1991 e. V." für die Übernahme der
"gastronomische Konzessionierung" bestimmte Verpflichtungen zugunsten
der Stadt Eisenach, z. B. unentgeltliche Ausrichtung anderer Veranstaltungen
oder die unentgeltliche Ausrichtung von Teilveranstaltungen innerhalb der
beiden Großveranstaltungen, übernommen?
11. Ist es dem „Gewerbeverein
Eisenach 1991 e.V." tatsächlich gestattet
worden, das im Rahmen der Veranstaltungen bestimmte
"Sponsorenleistungen" erbracht werden können, wie es im Schreiben der
Firma „Setzepfandt & Partner" heißt?
12. Ist eine Überprüfung von
Sponsoren möglich, um z. B. "unerwünschte" Sponsoren zu verhindern?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie
folgt:
Zu1)
Es
ist nicht Aufgabe der Verwaltung bzw. der Stabsstelle, gastronomische
Versorgung selbst durchzuführen.
Zu 2)
Das
ist nicht bekannt.
Zu
3)
Nach
dem derzeitigen Stand der Verhandlungen erhält keine Firma die Konzessionierung
sondern der Gewerbeverein (GVE). Er bietet die Gewähr dafür, dass eben
Eisenacher Bäcker, Fleischer, Getränkeversorger, Gastronomen etc. zum Zuge
kommen und nicht in erster Linie auswärtige Anbieter.
Zu 4)
Der
hier in Rede stehende Sachverhalt unterliegt nicht dem Vergaberecht.
Zu
5)
Von
der Stadtverwaltung Eisenach.
Zu
6)
Es
handelt sich um eine laufende Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, die keine
erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen.
Zu
7)
Der
GVE ist nach Auffassung der Verwaltung in der Lage, die angedachte Aufgabe zu
erfüllen. Siehe auch Antworten 3 und 8.
Zu
8)
Wie
der GVE die ihm übertragene Aufgabe erledigt, bleibt ihm überlassen.
Zu
9)
Nein. Der GVE hat sich überdies bereit erklärt, eine offene Buchhaltung zu dieser Veranstaltung zu führen. Dem GVE geht es in den beiden Festwochen nicht darum Gewinn zu machen. Die Gäste der Stadt sollen von regionalen Anbietern und mit regionalen Produkten bewirtschaftet werden. Das ist der wichtigste Grund für den GVE, dessen Vorstand davon überzeugt ist, dass es am nachhaltigsten für die und im Interesse der Stadt ist.
Zu 10)
Nein
Zu
11)
Das
ist nicht bekannt.
Zu
12)
Es ist nicht zu erkennen, was „unerwünschte Sponsoren“ sind. Die Sponsorenakquise seitens der Stadtverwaltung/Geschäftsstelle 2017 ist zum 13.3. beendet worden.