Betreff
Einwohneranfrage - gastronomische Konzessionierung
Vorlage
EAF-0101/2017
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wenn sich die Stadt Eisenach für die beiden o. g. Großveranstaltungen als Ausrichter entschieden bzw. sich als Ausrichter beworben und sogar eine Stabstelle eingerichtet hat, warum erfolgte dann die Entscheidung für eine „gastronomische Konzessionierung"?

2.      Gab es neben dem Gewerbeverein "Eisenach 1991 e.V." andere Interessenten für die „gastronomische Konzessionierung"?

3.      Nach welchen Kriterien wurde entschieden, welche Firma die „gastronomische Konzessionierung" erhalten soll?

4.      Wurden die Grundsätze des Vergaberechtes beachtet? d. h.:   
    das Gleichbehandlungsgebot?          
    das Transparenzgebot?          
    die Beachtung von möglichen Beziehungen zwischen Konzessionsgeber und Unter-       nehmer?
    das Gebot der Nachprüfbarkeit?

5.      Von wem wurde die Entscheidung zur Vergabe der „gastronomische Konzessionierung" getroffen?

6.      Wurde der Stadtrat oder der Hauptausschuss an dieser Entscheidung beteiligt, da es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO handelt?

7.      Aufgrund der Struktur des „Gewerbeverein Eisenach 1991 e.V." ist dieser nicht in der Lage, für die beiden Großveranstaltungen die gastronomische Betreuung zu organisieren. Warum erfolgte dann trotzdem die Vergabe an den Verein?

8.      Durfte der" Gewerbeverein Eisenach 1991 e. V." - im Rahmen der "gastronomischen Konzessionierung" sein eigenes Vereinsmitglied - die Firma „Setzepfandt & Partner" - mit der Durchführung beauftragen?

9.      Bedeutet die „gastronomische Konzessionierung", dass der Verein bzw. die Firma „Setzepfandt & Partner" sämtliche Einnahmen behalten kann?

10.  Hat der „Gewerbeverein Eisenach 1991 e. V." für die Übernahme der "gastronomische Konzessionierung" bestimmte Verpflichtungen zugunsten der Stadt Eisenach, z. B. unentgeltliche Ausrichtung anderer Veranstaltungen oder die unentgeltliche Ausrichtung von Teilveranstaltungen innerhalb der beiden Großveranstaltungen, übernommen?

11.  Ist es dem „Gewerbeverein Eisenach 1991 e.V." tatsächlich gestattet worden, das im Rahmen der Veranstaltungen bestimmte "Sponsorenleistungen" erbracht werden können, wie es im Schreiben der Firma „Setzepfandt & Partner" heißt?

12.  Ist eine Überprüfung von Sponsoren möglich, um z. B. "unerwünschte" Sponsoren zu verhindern?

 


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu1)

Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung bzw. der Stabsstelle, gastronomische Versorgung selbst durchzuführen.

 

Zu 2)

Das ist nicht bekannt.

 

Zu 3)

Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen erhält keine Firma die Konzessionierung sondern der Gewerbeverein (GVE). Er bietet die Gewähr dafür, dass eben Eisenacher Bäcker, Fleischer, Getränkeversorger, Gastronomen etc. zum Zuge kommen und nicht in erster Linie auswärtige Anbieter.

 

Zu 4)

Der hier in Rede stehende Sachverhalt unterliegt nicht dem Vergaberecht.

 

Zu 5)

Von der Stadtverwaltung Eisenach.

 

Zu 6)

Es handelt sich um eine laufende Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, die keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen.

 

Zu 7)

Der GVE ist nach Auffassung der Verwaltung in der Lage, die angedachte Aufgabe zu erfüllen. Siehe auch Antworten 3 und 8.

 

Zu 8)

Wie der GVE die ihm übertragene Aufgabe erledigt, bleibt ihm überlassen.

 

Zu 9)

Nein. Der GVE hat sich überdies bereit erklärt, eine offene Buchhaltung zu dieser Veranstaltung zu führen. Dem GVE geht es in den beiden Festwochen nicht darum Gewinn zu machen. Die Gäste der Stadt sollen von regionalen Anbietern und mit regionalen Produkten bewirtschaftet werden. Das ist der wichtigste Grund für den GVE, dessen Vorstand davon überzeugt ist, dass es am nachhaltigsten für die und im Interesse der Stadt ist.

 

Zu 10)

Nein

 

Zu 11)

Das ist nicht bekannt.

 

Zu 12)

Es ist nicht zu erkennen, was „unerwünschte Sponsoren“ sind. Die Sponsorenakquise seitens der Stadtverwaltung/Geschäftsstelle 2017 ist zum 13.3. beendet worden.