II. Fragestellung
1. Besteht
seitens der Stadt die Möglichkeit, an dieser Ausfahrt einen Spiegel
aufzustellen und die Hecke rechts zu kürzen?
2.
Besteht die Möglichkeit von Richtung Innenstadt kommend
ein Überholverbot zu veranlassen oder „Achtung Ausfahrt" aufzustellen.
Wenn ja, wann kann das geschehen? Wenn nein, welche Alternativen können von
Seite der Stadt angeboten werden?
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.
Das Erfordernis, einen Spiegel aufzustellen, wird nicht
gesehen, vor allem, da Verkehrsspiegel bei schlechter Witterung oftmals keine
Nutzen bringen. Ein Rückschnitt der vorhandenen Hecke müsste zum Erreichen
einer deutlichen Verbesserung der Sichtbeziehungen auf einer größeren Länge
erfolgen. Diese Option wird im zuständigen Amt noch
geprüft.
Zu 2.
Verkehrsrechtliche Fragen betreffen den übertragenen Wirkungskreis. Sie unterliegen nicht dem Fragerecht bei Einwohneranfragen.