hier: Bestellung eines stellvertretenden Verbandsrates
Mit Schreiben (Mail) vom 13.02.2017 hat Herr Daniel Wernicke mitgeteilt, dass er die Region aus beruflichen Gründen verlassen hat. Damit kann Herr Wernicke das ihm per Stadtratsbeschluss vom 17.11.2015 übertragene Mandat des stellvertretenden Verbandsrates im Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromal (TAV) nicht länger ausüben.
Gem. § 28 Abs. 3 ThürKGG i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 4 der Verbandssatzung des TAV ist durch das jeweilige Beschlussorgan (hier: Stadtrat der Stadt Eisenach) für jeden bestellten Verbandsrat ein Stellvertreter zu bestellen. Da Herr Wernicke das Mandat nicht länger ausüben kann, ist nunmehr ein neuer stellvertretender Verbandsrat (als Stellvertreter für den Verbandsrat Herrn Torsten Tikwe) zu bestellen.
Das Mandat ist durch die SPD-Fraktion zu besetzen, der damit auch das Vorschlagsrecht zukommt.