II. Fragestellung
1. Welche
angenommenen Fallzahlen verbergen sich hinter allen fallbezogenen Ausgaben in
den Planansätzen im Einzelplan 4?
2. Welche kommunalen Steuerungsmechanismen im Einflussgebiet des Stadtrates sieht die Oberbürgermeisterin, um die soziale Lage in Eisenach zu verbessern und damit die Ausgaben zu mindern?
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
HLU – 3.Kapitel SGB XII
371 Fälle davon 227 Fälle in Einrichtungen und 144 Fälle außerhalb von Einrichtungen
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung – 4.Kapitel SGB XII
496 Fälle davon 306 Fälle 18 Jahre bis zur Altersgrenze und 190 Fälle Altersgrenze und älter
Leistungen nach 5.bis 9.Kapitel SGB XII
1.111 Fälle davon 17 Fälle Hilfe zur Gesundheit, 742 Fälle Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, 274 Fälle Hilfe zur Pflege ambulant und stationär, 78 Fälle Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten zzgl. Hilfe in anderen Lebenslagen (Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe, Bestattungskosten etc.)
Asyl
300 Fälle
Bereich Besondere Hilfen - Schwerbehindertenrecht
1227 Fälle Gutachterkosten im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
153 Fälle Sachverständigen- und Gerichtskosten
684 Fälle Erstattungen an das Land für Wertmarken
Bildung und Teilhabe
25 Fälle im SGB XII
126 Fälle Asylbewerberleistungsgesetz
1280 Fälle SGB II
243 Fälle Wohngeldgesetz und § 6 BKGG
9 Fälle für Hilfen bei Krankheit außerhalb von Einrichtungen
9 Fälle Hilfen bei Krankheit innerhalb von Einrichtungen
Zu 2.
In der Stabsstelle Soziale Stadt wurde ein Projekt integrierte Sozialplanung installiert. Im Rahmen dieses Projektes werden derzeit Bedarfsanalysen und statistische Auswertungen durchgeführt.
Weitere Schritte sind eine Bestandsanalyse, ein Lebenslagenbericht und abschließend eine Armutspräventionsstrategie. Als Ergebnis dieses Projektes soll ein Armutspräventionskonzept entstehen, das auch entsprechende Steuerungsmechanismen beinhaltet. Das Projekt hat eine Laufzeit bis 31.12.2018.