II. Fragestellung
1.
Ist
dieser dem Ansehen der Stadt schädliche Zustand des Grundstücks bekannt?
2. Falls dies der Fall ist, welche Möglichkeiten hat die Stadt, insbesondere mit Blick auf das Lutherjahr und den Deutschen Wandertag, kurzfristig für Abhilfe zu sorgen bzw. auf den Eigentümer des Grundstücks gegebenenfalls mit Ordnungsmaßnahmen einzuwirken.
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Der beschriebene Zustand des Objekts ist der Stadtverwaltung Eisenach bekannt. Das Objekt befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs der Erhaltungssatzung der Stadt Eisenach für den Bereich der Südstadt sowie innerhalb des Denkmalensembles „Mariental“. Die Untere Bauaufsichtsbehörde und die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Eisenach nehmen aktuell Kontakt mit dem Eigentümer zwecks Herbeiführung einer kooperativen Lösung des Problems auf. Eine solche Lösung wäre zielführender als der (mögliche) Erlass einer entsprechenden Instandsetzungsverfügung, da die Voraussetzungen für die Anordnung einer sofortigen Vollziehung dieser Verfügung bei einer rein ästhetischen Beeinträchtigung nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung nicht gegeben sind. Daher würde jeder Widerspruch des Eigentümers gegen eine solche Verfügung ein zeitlich ausgedehntes Widerspruchs- und Klageverfahren nach sich ziehen, ohne dass die Verfügung vollziehbar wird. Dies würde eine kurzfristige Problemlösung mit Blick auf das Jahr 2017 ausschließen.