I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Stadtrat nimmt den Prüfbericht zum
Jahresabschluss 2015 des optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und
Grünflächen und den Lagebericht zustimmend zur Kenntnis und beschließt:
1.
die
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015,
2.
den
Vortrag des Jahresverlustes 2015, in Höhe von 376.812,76 €, auf neue Rechnung
und
3.
die
Entlastung der Oberbürgermeisterin (Werkleitung).
II. Begründung:
Per Beschluss des Stadtrates vom 25.01.2016 (Beschluss-Nr. StR/0328/2016) wurde die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Wirtschaftsprüfungsunternehmen für die Prüfung des Jahresabschlusses vom 01.01. bis zum 31.12.2015 des optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und Grünflächen bestellt.
Die Prüfung fand in den Monaten Mai und Juni 2016 in den Geschäftsräumen des Betriebes sowie in der Niederlassung der BDO AG in Erfurt statt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) aufgestellt, geprüft und dem Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt.
Die Prüfung durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen erfolgte unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes aufgrund der Bestimmungen des § 85 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) i.V.m. § 25 Abs. 2 Thüringer Eigenbetriebsordnung (ThürEBV). Der Prüfungsauftrag erstreckte sich außerdem auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG.
Im Ergebnis der Prüfung erteilten die Prüfer dem optimierten Regiebetrieb, mit Datum vom 30.Juni 2016, folgenden Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2015:
Unter der Bedingung, dass der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 in der Fassung festgestellt
wird, die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist, erteilen wir den
nachstehenden Bestätigungsvermerkt:
“Bestätigungsvermerk
des Abschlussprüfers (Auszug)
…, Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Regiebetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Regiebetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Hinweis:
?Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschloss in seiner Sitzung am 06.09.2016 (Beschluss-Nummer: StR/0399/2016) die Feststellung des Jahresabschlusses des optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und Grünflächen zum 31.12.2014, den Vortrag des Jahresverlustes 2014 auf neue Rechnung sowie die Entlastung der Werkleitung.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Eisenach hat gemäß § 84 Abs. 3 ThürKO die Prüfung der Wirtschaftsführung vorgenommen. Der Prüfungsbericht wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 20.03.2017 vorgelegt.
Ausführliche Angaben über den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage, Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sowie die voraussichtliche Entwicklung des Amtes für Tiefbau und Grünflächen hat die Oberbürgermeisterin im Lagebericht dargestellt, welcher Bestandteil des Jahresabschlussberichtes ist.
Der vollständige Prüfungsbericht ist als Anlage beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage : Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 des Amtes für Tiefbau und Grünflächen.
Die erwähnte Anlage ist im Ratsinformationssystem eingestellt und kann zu den Sprechzeiten im Büro des Stadtrates eingesehen werden.