Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Stadtwirtschaft Eisenach GmbH
Vorlage
AF-0330/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

In welcher Weise wirkt sich diese Verringerung des Gewinns/Kapitals der Stadtwirtschaft auf das verbliebene Geschäftsfeld „Bestattungswesen“ aus?

(Kosten für die Bürger, die diese Dienstleistung in Anspruch nehmen/mögliche Investitionen usw.)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Gemäß § 71 Abs. 1 ThürKO sollen kommunale Unternehmen und Beteiligungen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen.

 

Gemäß Thüringer Verwaltungsvorschrift (VV)-Haushaltssicherung Buchstabe C.1.2.2.2 hat eine Gemeinde, die sich in der Haushaltskonsolidierung befindet, darauf zu achten, dass eigenes Beteiligungsvermögen einen Ertrag für den Haushalt erwirtschaftet.

 

Die Stadtwirtschaft Eisenach GmbH leistet entsprechend o.g. Vorschriften seit 2014 einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ihrer 100%igen Gesellschafterin, der Stadt Eisenach in Form von jährlichen Gewinnausschüttungen sowie einer einmaligen Entnahme aus der Rücklage (2014: 16 TEUR).

 

Die jährlichen Ausschüttungen betrugen dabei nie 100.000,00 EUR p.a. sondern stellen sich wie folgt dar:

2014      33 TEUR,

2015      24 TEUR,

2016      44 TEUR,

2017      50 TEUR (geplant).

 

Die kommunal- und gesellschaftsrechtlich (§ 29 GmbH-Gesetz) legitime bzw. geforderte Ergebnisverwendung hat dabei keine unmittelbare Auswirkung auf die Kosten für die Bürger, die die Dienstleistung „Bestattungswesen“ in Anspruch nehmen.

 

Natürlich führt diese Form der Ergebnisverwendung dazu, dass andere Möglichkeiten der Ergebnisverwendung; hier: Einstellung in die Gewinnrücklage nur anteilig zum Tragen kommen. Die Eigenkapitalquote hat sich ungeachtet dessen positiv entwickelt und im Zeitraum 2003 - 2015 von 46% auf 61% erhöht. Der Finanzmittelbestand des Unternehmens beträgt per 31.12.2016 rd. 453 TEUR und liegt damit geringfügig unter dem langjährigen Durchschnitt der Jahre 2002 - 2016.

 

Eine unmittelbare Auswirkung auf notwendige Investitionen besteht grundsätzlich nicht. Hier ist generell abzuwägen, ob eine Finanzierung mit eigenen Mitteln oder durch Kreditaufnahmen erfolgen soll. Kleinere Investitionen wurden dabei immer über Eigenmittel, größere Investitionen teilweise über Darlehensaufnahmen realisiert.