Betreff
Ausbau der "Johann-Sebastian-Bach-Straße",
hier: Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 93.000 € gemäß § 7 Nr. 2 b) der Haushaltssatzung
Vorlage
0775-HFA/2017
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe für den Ausbau der „Johann-Sebastian-Bach-Straße“ in Höhe von 93.000,00 €

 

 


II. Begründung

 

Für den Ausbau der Johann-Sebastian-Bach-Straße wurden im Haushalt 2016 HH-Mittel i. H. v.  385.000,00 € eingestellt.

Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem TAV EE und der EVB ergibt sich für den städtischen Anteil ein Fehlbetrag von ~93.000,00 €. Dieser Fehlbetrag kann gedeckt werden aus der Einnahme der Straßenausbaubeiträge die als Vorausleistung mit dem Baubeginn erhoben werden können.

Entsprechend der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2017, § 7, 2 b kann der Haupt- und Finanzausschuss in dringenden Fällen über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 160.00 € entscheiden.

Die Dringlichkeit dieser Entscheidung ergibt sich aus der entsprechend VOB/A ausgeschriebenen Bauleistung und der festgeschriebenen Termine (Baubeginn 19. KW 2017 und Fertigstellung 30. KW 2018), sollte die Auftragserteilung nicht bis zum 25.04.17 möglich sein ist dieser Baubeginn am 08.05.2017 nicht haltbar. Es können sich finanzielle Nachteile nicht nur für die Stadt Eisenach sondern auch für die beiden Vertragspartner TAV und EVB ergeben.

Die Bereitstellung der 93.000,00 € ist für die termingerechte Vergabe der Bauleistung dringend erforderlich.