I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beauftragt die Oberbürgermeisterin, alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um einen Verlauf der SuedLink-Trasse durch das Stadtgebiet Eisenachs zu verhindern. Dabei soll sie alle Beteiligungsmöglichkeiten in den Genehmigungsverfahren für die Starkstromtrasse SuedLink (Bundesfachplanung und Planfeststellungsverfahren) nutzen, um Einfluss auf die Planungen zu nehmen und die ablehnende Position der Stadt Eisenach vehement und fachlich fundiert einzubringen. Sie setzt sich dabei insbesondere für die Interessen der betroffenen Ortsteile Eisenachs ein.
II. Begründung:
Die Stadt Eisenach unterstützt die Ziele der Bundes- und Landesregierung, das Zeitalter der erneuerbaren Energien so schnell wie möglich zu erreichen und sieht dabei auch die Notwendigkeit, das Stromnetz bedarfsrecht auszubauen. Die Energiewende, einschließlich des Netzausbaues, ist jedoch ein gesamtdeutsches Projekt, für welches jedes Bundesland seinen Beitrag leisten muss. Dabei sollte keine unverhältnismäßige Belastung einzelner Regionen erfolgen. Die lokalen Entwicklungsmöglichkeiten einer Region sollen durch den Netzausbau nicht eingeschränkt werden.
Vorhabenträger
TenneT und Transnet BW des Netzausbau-Projektes SuedLink haben Ende März
2017 ihren Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur als
Genehmigungsbehörde eingereicht. Aus dem Antrag nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Übertragungsnetz (NABEG) geht hervor, dass die
Vorzugsvariante der Trasse durch den Norden und Westen Thüringens verlaufen
soll. Damit sind der Landkreis Eichsfeld, der Unstrut-Hainich-Kreis, der
Wartburgkreis und der Landkreis Schmalkalden-Meinigen sowie das Gebiet der
Stadt Eisenach von den Trassenplanungen betroffen.
Die Stadt Eisenach lehnt den vorgelegten
Vorzugskorridor der SuedLink-Trasse vehement ab, weil
schwerwiegende Eingriffe in Natur und Umwelt verursacht, die Landschaft weiter
zerschnitten und die Entwicklungschancen der Stadt (wirtschaftlich,
touristisch, etc.) nachhaltig beeinträchtigt werden. Insbesondere widerspricht
diese Variante dem Planungsziel eines möglichst geradlinigen Ausbaus nach § 5
Abs. 2 NABEG. Ebenso ist derzeit ist nicht absehbar, wie die Kosten für den
Netzausbau zukünftig umgelegt werden. Steigende Netzentgelte würden einen
Nachteil für die wirtschaftliche Entwicklung des Industrie- und
Gewerbestandortes Eisenach und für die gesamte Region Westthüringen bringen.
Im nächsten Schritt des formellen Verfahrens wird die
Bundesnetzagentur den Antrag der Vorhabenträger prüfen und anschließend
(voraussichtlich Mitte Mai 2017) öffentliche Antragskonferenzen durchführen,
bei denen die Stadt Eisenach ihre Position zum Vorhaben erneut vehement
vorbringen wird (weitere Verfahrens- und Beteiligungsmöglichkeiten - siehe
Anlage).
Die Stadt Eisenach fordert von den Vorhabenträgern und der
Bundesnetzagentur ein fachlich korrektes, offenes Verfahren, in dem mit den
Interessen und Belangen aller Betroffenen fair und ausgewogen umgegangen wird.
Das bisherige Verfahren war vor allem geprägt durch eine bürgerferne,
intransparente Arbeitsweise der Vorhabenträger mit kurzfristigen Terminketten
bei einer beachtlichen Menge an Unterlagen zum Vorhaben (Unterlagen zum Antrag
auf Bundesfachplanung bestehend aus 86 Ordnern).
Die Stadt Eisenach wird im Verfahren gemeinsam mit dem Wartburgkreis, dem Kreis Schmalkalden Meinigen und dem Unstrut-Hainich-Kreis durch eine Rechtanwaltskanzlei in Verfahren- und Rechtsfragen zum Netzausbauvorhaben SuedLink beraten, die dafür von den o.g. Landkreisen und der Stadt Eisenach zusammen beauftragt wurde (siehe Beschluss HFA vom 14.02.2017).
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Übersicht zum Vorhaben und Genehmigungsverfahren SuedLink