Betreff
Resolution des Stadtrates der Stadt Eisenach zum Vorhaben Starkstromtrasse SuedLink
Vorlage
0776-StR/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beauftragt die Oberbürgermeisterin, alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um einen Verlauf der SuedLink-Trasse durch das Stadtgebiet Eisenachs zu verhindern. Dabei soll sie alle Beteiligungsmöglichkeiten in den Genehmigungsverfahren für die Starkstromtrasse SuedLink (Bundesfachplanung und Planfeststellungsverfahren) nutzen, um Einfluss auf die Planungen zu nehmen und die ablehnende Position der Stadt Eisenach vehement und fachlich fundiert einzubringen. Sie setzt sich dabei insbesondere für die Interessen der betroffenen Ortsteile Eisenachs ein.


II. Begründung:

 

Die Stadt Eisenach unterstützt die Ziele der Bundes- und Landesregierung, das Zeitalter der erneuerbaren Energien so schnell wie möglich zu erreichen und sieht dabei auch die Notwendigkeit, das Stromnetz bedarfsrecht auszubauen. Die Energiewende, einschließlich des Netzausbaues, ist jedoch ein gesamtdeutsches Projekt, für welches jedes Bundesland seinen Beitrag leisten muss. Dabei sollte keine unverhältnismäßige Belastung einzelner Regionen erfolgen. Die lokalen Entwicklungsmöglichkeiten einer Region sollen durch den Netzausbau nicht eingeschränkt werden.

 

Vorhabenträger  TenneT und Transnet BW des Netzausbau-Projektes SuedLink haben Ende März 2017 ihren Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde eingereicht. Aus dem Antrag nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) geht hervor, dass die Vorzugsvariante der Trasse durch den Norden und Westen Thüringens verlaufen soll. Damit sind der Landkreis Eichsfeld, der Unstrut-Hainich-Kreis, der Wartburgkreis und der Landkreis Schmalkalden-Meinigen sowie das Gebiet der Stadt Eisenach von den Trassenplanungen betroffen.

 

Die Stadt Eisenach lehnt den vorgelegten Vorzugskorridor der SuedLink-Trasse vehement ab, weil schwerwiegende Eingriffe in Natur und Umwelt verursacht, die Landschaft weiter zerschnitten und die Entwicklungschancen der Stadt (wirtschaftlich, touristisch, etc.) nachhaltig beeinträchtigt werden. Insbesondere widerspricht diese Variante dem Planungsziel eines möglichst geradlinigen Ausbaus nach § 5 Abs. 2 NABEG. Ebenso ist derzeit ist nicht absehbar, wie die Kosten für den Netzausbau zukünftig umgelegt werden. Steigende Netzentgelte würden einen Nachteil für die wirtschaftliche Entwicklung des Industrie- und Gewerbestandortes Eisenach und für die gesamte Region Westthüringen bringen.

 

Im nächsten Schritt des formellen Verfahrens wird die Bundesnetzagentur den Antrag der Vorhabenträger prüfen und anschließend (voraussichtlich Mitte Mai 2017) öffentliche Antragskonferenzen durchführen, bei denen die Stadt Eisenach ihre Position zum Vorhaben erneut vehement vorbringen wird (weitere Verfahrens- und Beteiligungsmöglichkeiten - siehe Anlage).

Die Stadt Eisenach fordert von den Vorhabenträgern und der Bundesnetzagentur ein fachlich korrektes, offenes Verfahren, in dem mit den Interessen und Belangen aller Betroffenen fair und ausgewogen umgegangen wird. Das bisherige Verfahren war vor allem geprägt durch eine bürgerferne, intransparente Arbeitsweise der Vorhabenträger mit kurzfristigen Terminketten bei einer beachtlichen Menge an Unterlagen zum Vorhaben (Unterlagen zum Antrag auf Bundesfachplanung bestehend aus 86 Ordnern).

 

Die Stadt Eisenach wird im Verfahren gemeinsam mit dem Wartburgkreis, dem Kreis Schmalkalden Meinigen und dem Unstrut-Hainich-Kreis durch eine Rechtanwaltskanzlei in Verfahren- und Rechtsfragen zum Netzausbauvorhaben SuedLink beraten, die dafür von den o.g. Landkreisen und der Stadt Eisenach zusammen beauftragt wurde (siehe Beschluss HFA vom 14.02.2017).


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Übersicht zum Vorhaben und Genehmigungsverfahren SuedLink