Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 61500.940030 in Höhe von 240.000 €, Sicherung Kasselerstraße 1 „Stern“
Vorlage
0779-StR/2017
Aktenzeichen
61.1.17
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      die außerplanmäßige Ausgabe für die Sicherung des Objektes Kasselerstraße 1, Grundstück in der Gemarkung Eisenach, Flur 45, Flurstück-Nr. 3172,

in der HH-stelle 61500.940030 in Höhe von 240.000 €.

Die Deckung der Ausgabe erfolgt durch die Einnahme aus Landeszuweisung in Höhe von 240.000 € in der HH-stelle 61500.361130,

mit Bescheid Nr. 8161- 0562/13 in Höhe von 100.000 € bewilligt und vorbehaltlich des zu erwartenden Bescheides in Höhe von 140.000 €.

2.      die Freigabe der Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € und vorbehaltlich der Zuweisung vom Land in Höhe von 140.000 €.

 


II. Begründung:

 

Gem. § 30 Abs. 1 ThürDSchG hat die Stadt Eisenach das Vorkaufsrecht auf der Grundlage des Beschlusses vom 06.12.2016 Nr. HFA/066/2016 ausgeübt, um dadurch die dauernde Erhaltung des Kulturdenkmals zu ermöglichen.

Das betroffene Kulturdenkmal sowie das gesamte umgebende Gebäude befinden sich aktuell in einem sehr bedenklichen Erhaltungszustand.

 

Die über Jahre dauernden Bemühungen der Stadt mit den jeweiligen vorherigen Eigentümern eine Sicherung durchzuführen, mündeten auf der Grundlage des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses (Beschluss Nr. HFA/027/2016 vom 09.02.2016) im Vertragsabschluss mit dem damaligen Eigentümer (Vertrag vom 15.02.2016). Die Sicherungsmaßnahmen sollten von der Stadt gemäß § 145 Abs. 2 durchgeführt werden.

Während der Vorbereitungen der Sicherung sollte ein erneuter Eigentümerwechsel stattfinden. In diesem Verfahren wurde seitens der Stadt das Vorkaufsrecht ausgeübt.

 

Nunmehr sollen in diesem Jahr die Sicherungsmaßnahmen am Saalgebäude in der Verantwortlichkeit der Abteilung Hochbau gemäß einer Kostenschätzung vom 16.11.2016 in Höhe von 240.000 € durchgeführt werden.

Die Betreuung der Sicherungsmaßnahme liegt damit nicht mehr in dem vertraglich festgelegten Aufgabenbereich des Sanierungsbetreuers.

 

Da die Stadt nunmehr Eigentümer/Besitzer der Liegenschaft ist, bedarf es der Änderung in der Haushaltssystematik und Veranschlagung. Bisher war die Maßnahme in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 bei den Privatmaßnahmen der Stadtsanierung veranschlagt.

 

Es bedarf der Einrichtung einer separaten Einnahme- und Ausgabehaushalsstelle für die Veranschlagung der Sicherungsmittel im Haushalsjahr 2017. Ein städtischer Eigenanteil ist dabei nicht erforderlich.

 

61500.940030    Sanierung Kasselerstraße 1                     240.000 €        Ausgabe

Verfügungsberechtigung Amt 67

 

61500.361130    Landeszuweisung Kasselerstraße 1        240.000 €        Einnahme

Verfügungsberechtigung Amt 61

 

Die Korrekturen zur Haushaltsrestebildung der Haushaltsjahre 2015/2016 wurden entsprechend bei den Haushaltsstellen

 

61500.987900    Zuschüsse Private Maßnahmen Stadtsanierung

61500.361000    Landeszuweisung für Private Sanierungsmaßnahmen vorgenommen.

 

Für die Sicherung des Saalbaus wurden Städtebaufördermittel in Höhe von 100.000 € (ZB-Nr. 8161- 0562/13 vom 16.02.2015) aus dem Programm Stadtumbau Sicherung bewilligt.

 

Ein erweiternder Antrag wurde gemäß der aktuellen Kostenschätzung vom 16.11.2016 in Höhe von 140.000 € am 22.11.2016 gestellt. Die Fördermittelerhöhung ist zu erwarten, da die Sicherungsmittel der Stadt Eisenach bereits im Kontingent 2015 zugewiesen wurden.

Derzeit steht die Bewilligung des Fördermittelantrages durch das TLVwA verwaltungsseitig noch aus.

 

Die Stadt befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 61 ThürKO, eine Freigabe der Haushaltsmittel ist erforderlich.

Die Unabweisbarkeit der Ausgabe ergibt sich aus der

  • Veranschlagung der Sicherungsmaßnahmen des Einzeldenkmals in den vergangenen Haushaltsjahren (hier lediglich Korrektur der Veranschlagung),
  • Beschlusslage (HFA/027/2016 vom 09.02.2016 und HFA/066/2016 vom 16.12.2016),
  • rechtlichen Verpflichtung zur zügigen Durchführung der Sanierung gemäß § 146 Abs. 3 und § 148 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB und der
  • zeitnahen und zweckgerichteten Verwendung der Fördermittel gemäß Auflagen des Zuwendungsbescheides.

 

Als Eigentümerin hat die Stadt nach der Sicherung sowohl die Möglichkeit, das Denkmal selbst zu erhalten als es auch in einer Form rechtsgeschäftlich weiter zu übertragen, um mit einer nachfolgenden Sanierung und Nutzung die dauerhafte Erhaltung des Kulturdenkmals zu sichern.

 

 

Zeitschiene:

 

Mai 2017 - Planungsvertrag incl. Fachplaner

Abstimmung TLDA, Fachplaner Tragwerk, Holzschutz, Restaurator  

 

Mai – Juli 2017

- Planung der konstruktiven Sicherung (Entwurf / Abgrenzung im Bauwerk / Werkplanung)

- Einholen der Erlaubnisse (sanierungs-, erhaltens-, denkmalschutzrechtlich), ggf. Bauantrag

- Erarbeitung LV, Kostenermittlung mit LV

- Ausschreibung mit allen notwendigen Leistungen (Dachdeckung, Zimmereiarbeiten, Gerüst, Abstützung, Schwammbekämpfung, Öffnungsverschluss, Maurerarbeiten)

 

Juli/Aug. 2017

- Submission / Vergabebeschluss / Auftrag

 

Sept. – Dezember 2017

- Ausführung der Bauleistungen