I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. die außerplanmäßige Ausgabe für die Sicherung
des Objektes Kasselerstraße 1, Grundstück in der Gemarkung Eisenach, Flur 45,
Flurstück-Nr. 3172,
in der HH-stelle 61500.940030
in Höhe von 240.000 €.
Die Deckung der Ausgabe
erfolgt durch die Einnahme aus Landeszuweisung in Höhe von 240.000 € in der
HH-stelle 61500.361130,
mit Bescheid Nr. 8161- 0562/13 in Höhe von 100.000 € bewilligt und vorbehaltlich des zu erwartenden
Bescheides in Höhe von 140.000 €.
2.
die Freigabe der Haushaltsmittel in Höhe von
100.000 € und vorbehaltlich der Zuweisung vom Land in Höhe von 140.000 €.
II. Begründung:
Gem. § 30 Abs. 1
ThürDSchG hat die Stadt Eisenach das Vorkaufsrecht auf der Grundlage des
Beschlusses vom 06.12.2016 Nr. HFA/066/2016 ausgeübt, um dadurch die dauernde
Erhaltung des Kulturdenkmals zu ermöglichen.
Das betroffene
Kulturdenkmal sowie das gesamte umgebende Gebäude befinden sich aktuell in
einem sehr bedenklichen Erhaltungszustand.
Die über Jahre
dauernden Bemühungen der Stadt mit den jeweiligen vorherigen Eigentümern eine
Sicherung durchzuführen, mündeten auf der Grundlage des Beschlusses des Haupt-
und Finanzausschusses (Beschluss Nr. HFA/027/2016 vom 09.02.2016) im
Vertragsabschluss mit dem damaligen Eigentümer (Vertrag vom 15.02.2016). Die
Sicherungsmaßnahmen sollten von der Stadt gemäß § 145 Abs. 2 durchgeführt
werden.
Während der
Vorbereitungen der Sicherung sollte ein erneuter Eigentümerwechsel stattfinden.
In diesem Verfahren wurde seitens der Stadt das Vorkaufsrecht ausgeübt.
Nunmehr sollen in
diesem Jahr die Sicherungsmaßnahmen am Saalgebäude in der Verantwortlichkeit der Abteilung Hochbau
gemäß einer Kostenschätzung vom 16.11.2016 in Höhe von 240.000 € durchgeführt
werden.
Die Betreuung der
Sicherungsmaßnahme liegt damit nicht mehr in dem vertraglich festgelegten
Aufgabenbereich des Sanierungsbetreuers.
Da die Stadt
nunmehr Eigentümer/Besitzer der Liegenschaft ist, bedarf es der Änderung in der
Haushaltssystematik und Veranschlagung. Bisher war die Maßnahme in den Haushaltsjahren
2015 und 2016 bei den Privatmaßnahmen der Stadtsanierung veranschlagt.
Es bedarf der
Einrichtung einer separaten Einnahme- und Ausgabehaushalsstelle für die
Veranschlagung der Sicherungsmittel im Haushalsjahr 2017. Ein städtischer
Eigenanteil ist dabei nicht erforderlich.
61500.940030 Sanierung Kasselerstraße
1 240.000 € Ausgabe
Verfügungsberechtigung
Amt 67
61500.361130 Landeszuweisung
Kasselerstraße 1 240.000 € Einnahme
Verfügungsberechtigung
Amt 61
Die Korrekturen zur Haushaltsrestebildung der Haushaltsjahre 2015/2016
wurden entsprechend bei den Haushaltsstellen
61500.987900
Zuschüsse Private Maßnahmen Stadtsanierung
61500.361000
Landeszuweisung für Private Sanierungsmaßnahmen vorgenommen.
Für die Sicherung
des Saalbaus wurden Städtebaufördermittel in Höhe von 100.000 € (ZB-Nr. 8161-
0562/13 vom 16.02.2015) aus dem Programm Stadtumbau Sicherung bewilligt.
Ein erweiternder
Antrag wurde gemäß der aktuellen Kostenschätzung vom 16.11.2016 in Höhe von
140.000 € am 22.11.2016 gestellt. Die Fördermittelerhöhung ist zu erwarten, da
die Sicherungsmittel der Stadt Eisenach bereits im Kontingent 2015 zugewiesen
wurden.
Derzeit steht die
Bewilligung des Fördermittelantrages durch das TLVwA verwaltungsseitig noch
aus.
Die Stadt befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 61
ThürKO, eine Freigabe der Haushaltsmittel ist erforderlich.
Die
Unabweisbarkeit der Ausgabe ergibt sich aus der
- Veranschlagung der Sicherungsmaßnahmen
des Einzeldenkmals in den vergangenen Haushaltsjahren (hier lediglich
Korrektur der Veranschlagung),
- Beschlusslage (HFA/027/2016 vom
09.02.2016 und HFA/066/2016 vom 16.12.2016),
- rechtlichen Verpflichtung zur zügigen
Durchführung der Sanierung gemäß § 146 Abs. 3 und § 148 Abs. 1 Satz 1 Nr.
2 BauGB und der
- zeitnahen und zweckgerichteten
Verwendung der Fördermittel gemäß Auflagen des Zuwendungsbescheides.
Als Eigentümerin
hat die Stadt nach der Sicherung sowohl die Möglichkeit, das Denkmal selbst zu
erhalten als es auch in einer Form rechtsgeschäftlich weiter zu übertragen, um
mit einer nachfolgenden Sanierung und Nutzung die dauerhafte Erhaltung des
Kulturdenkmals zu sichern.
Zeitschiene:
Mai 2017 - Planungsvertrag incl. Fachplaner
Abstimmung TLDA,
Fachplaner Tragwerk, Holzschutz, Restaurator
Mai – Juli 2017
- Planung der
konstruktiven Sicherung (Entwurf / Abgrenzung im Bauwerk / Werkplanung)
- Einholen der
Erlaubnisse (sanierungs-, erhaltens-, denkmalschutzrechtlich), ggf. Bauantrag
- Erarbeitung LV,
Kostenermittlung mit LV
- Ausschreibung
mit allen notwendigen Leistungen (Dachdeckung, Zimmereiarbeiten, Gerüst,
Abstützung, Schwammbekämpfung, Öffnungsverschluss, Maurerarbeiten)
Juli/Aug. 2017
- Submission /
Vergabebeschluss / Auftrag
Sept. – Dezember 2017
- Ausführung der
Bauleistungen