Betreff
Ausbau der Johann-Sebastian-Bach-Straße
hier: Begründung der Dringlichkeit der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 7 Nr. 2b der Haushaltssatzung
Vorlage
0787-BR/2017
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Ausbau der Johann-Sebastian-Bach-Straße ist als Gemeinschaftsmaßnahme mit den Partnern Trink- und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal (TAV E-E) und der EVB Netze GmbH geplant. Dazu liegt die von allen Beteiligten unterschriebene Verwaltungsvereinbarung vor.

 

In den Beschlüssen HFA/085/2017 und HFA/086/2017 des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Eisenach wurde am 24.04.2017 die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 93.000€ wie auch die Vergabe der Bauleistungen in Höhe von 403.801,81€ beschlossen.

 

Gemäß § 7 Nr. 2b) der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2017 kann der Haupt- und Finanzausschuss bis zu einem Höchstbetrag von 160.000€ im Einzelfall entscheiden. Die besondere Dringlichkeit ist zu begründen.

 

Begründung:

Das Bauvorhaben wurde gemeinschaftlich am 27.02.2017 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Der Baubeginn der Baumaßnahme wurde durch die drei Partner auf den 08.05.2017 festgelegt. Eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt ist mit Bezug zum Bauablauf, der Winterpause und den geplanten Leistungen des Trink- und Abwasserverbandes wie auch bei der EVB Netze GmbH nicht möglich. Der Trink- und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal trägt mit 51,70% den größten Teil der Baukosten der Gemeinschaftsmaßnahme. Die EVB Netze beteiligt sich mit 7,10%. Der städtische Anteil beträgt 41,20 %.

 

Die Angebotseröffnung hat am 28.03.2017 stattgefunden. Der Vergabevorschlag mit der Auswertung der Angebote lag am 06.04.2017 vor. Die Bindefrist endete am 28.04.2017.

Die Vertragspartner TAV E-E und EVB beauftragten Ihre Teile selbstständig. Zur Durchführung der Baumaßnahme muss grundsätzlich von allen Vertragspartner vor Ablauf der Bindefrist das Auftragsschreiben vorliegen.

 

Am 04.04.2017 fand die 32. Stadtratssitzung der Stadt Eisenach statt. Die 33. Stadtratssitzung ist für den 16.05.2017 vorgesehen.

Eine Vorlage der überplanmäßigen Ausgabe im Stadtrat als Voraussetzung für eine fristgerechte Vergabe der Bauleistungen konnte somit nicht erfolgen.

 

Aufgrund der Vergabevorschriften der VOB/A, der Terminabhängigkeit der Baumaßnahme mit den vorangehenden Leistungen (Gas, Wasser, Abwasser), der Bindefrist des Angebotes bis zum 28.04.2017 ist eine besondere Dringlichkeit entstanden, die ein Handeln nach § 7 Nr. 2b) der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr notwendig gemacht hat.