Betreff
Jugendhilfeplanung, Teilplanung Kindertageseinrichtungen und Tagespflege 2017/2018
Vorlage
0791-JHA/2017
Aktenzeichen
51.3.501
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2017/2018

 


II. Begründung

 

Nach § 17 Abs. 2 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) stellen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für ihr Gebiet einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege auf und schreiben ihn rechtzeitig fort. Der Bedarfsplan weist für die Stadt Eisenach die Kindertageseinrichtungen und Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruches nach § 2 ThürKitaG im Kindergartenjahr 2017/2018 erforderlich sind. Für das Kindergartenjahr 2018/2019 wird ein Ausblick gegeben.

 

Die Aufnahme in den Bedarfsplan ist nach § 18 Abs. 2 ThürKitaG Voraussetzung für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Grundlage für die Planung ist die Statistik der in Eisenach lebenden Kinder in den betreffenden Altersgruppen, die Inanspruchnahme der Plätze in den Vorjahren sowie die von den Eltern vorliegenden Anmeldungen für einen Tageseinrichtungs- bzw. Tagespflegeplatz.

 

Im laufenden Kindergartenjahr 2016/2017 werden 1636 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Das entspricht einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von 91,14 % aller mit Hauptwohnsitz in Eisenach gemeldeten Kinder dieser Altersgruppe (insgesamt 1795).

Die Zahl der Kinder zwischen zwei Jahren und Schuleintritt die im kommenden Kindergartenjahr 2017/2018 zur Betreuung anstehen, beträgt 1811. Dies ist ein geringfügiger Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Für 91,5 % dieser Kinder werden insgesamt 1657 Plätze zur Verfügung gestellt. Änderungen im Platzangebot wurden in Absprache mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen vorgenommen.  Aufgrund fehlender Nachfrage wird die Hortbetreuung (8 Plätze) im Evangelischen Kinderhaus „Hedwig von Eichel“ zum Ende des Kindergartenjahres 2016/2017 eingestellt. Dadurch reduziert sich das Platzangebot in dieser Einrichtung. Weitere geringfügige Änderungen im Platzangebot sind ebenfalls nachfragebedingt. In den 1657 Plätzen sind 42 Integrativplätze in 3 Einrichtungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder enthalten.

 

Zusätzlich zu diesen Plätzen werden für Kinder zwischen ein und zwei Jahren 231 Krippenplätze sowie 11 Tagespflegeplätze angeboten. Die insgesamt 242 Plätze entsprechen einer Versorgungsquote von 66,85 % aller mit Hauptwohnsitz in Eisenach lebenden Kinder zwischen ein und zwei Jahren. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab vollendetem 1. Lebensjahr kann damit vollumfänglich erfüllt werden. Für Kinder unter einem Jahr ist die Nachfrage sehr gering. Hier wird bei nachgewiesener Notwendigkeit ein Platz zur Verfügung gestellt.

 

Der Bedarfsplan dient als Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege in der Stadt Eisenach. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für 2017 bereits eingeplant und werden für die Haushaltsplanung 2018 berücksichtigt. Die Bedarfsplanung ist gültig vom 01.09.2017 bis zum 31.08.2018.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2017/2018