I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die
Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung
Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2017/2018
II. Begründung
Nach § 17 Abs. 2
Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) stellen die örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe für ihr Gebiet einen Bedarfsplan für die
Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege auf und schreiben
ihn rechtzeitig fort. Der Bedarfsplan weist für die Stadt Eisenach die
Kindertageseinrichtungen und Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruches nach
§ 2 ThürKitaG im Kindergartenjahr 2017/2018 erforderlich sind. Für das
Kindergartenjahr 2018/2019 wird ein Ausblick gegeben.
Die Aufnahme in
den Bedarfsplan ist nach § 18 Abs. 2 ThürKitaG Voraussetzung für die Finanzierung
der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Grundlage für die
Planung ist die Statistik der in Eisenach lebenden Kinder in den betreffenden
Altersgruppen, die Inanspruchnahme der Plätze in den Vorjahren sowie die von
den Eltern vorliegenden Anmeldungen für einen Tageseinrichtungs- bzw.
Tagespflegeplatz.
Im laufenden
Kindergartenjahr 2016/2017 werden 1636 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum
Schuleintritt betreut. Das entspricht einer durchschnittlichen Inanspruchnahme
von 91,14 % aller mit Hauptwohnsitz in Eisenach gemeldeten Kinder dieser
Altersgruppe (insgesamt 1795).
Die Zahl der
Kinder zwischen zwei Jahren und Schuleintritt die im kommenden Kindergartenjahr
2017/2018 zur Betreuung anstehen, beträgt 1811. Dies ist ein geringfügiger Anstieg
im Vergleich zum Vorjahr. Für 91,5 % dieser Kinder werden insgesamt 1657 Plätze
zur Verfügung gestellt. Änderungen im Platzangebot wurden in Absprache mit den
Trägern der Kindertageseinrichtungen vorgenommen. Aufgrund fehlender Nachfrage wird die Hortbetreuung
(8 Plätze) im Evangelischen Kinderhaus „Hedwig von Eichel“ zum Ende des
Kindergartenjahres 2016/2017 eingestellt. Dadurch reduziert sich das
Platzangebot in dieser Einrichtung. Weitere geringfügige Änderungen im
Platzangebot sind ebenfalls nachfragebedingt. In den 1657 Plätzen sind 42
Integrativplätze in 3 Einrichtungen für behinderte oder von Behinderung
bedrohte Kinder enthalten.
Zusätzlich zu
diesen Plätzen werden für Kinder zwischen ein und zwei Jahren 231 Krippenplätze
sowie 11 Tagespflegeplätze angeboten. Die insgesamt 242 Plätze entsprechen
einer Versorgungsquote von 66,85 % aller mit Hauptwohnsitz in Eisenach lebenden
Kinder zwischen ein und zwei Jahren. Der Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz ab vollendetem 1. Lebensjahr kann damit vollumfänglich erfüllt
werden. Für Kinder unter einem Jahr ist die Nachfrage sehr gering. Hier wird
bei nachgewiesener Notwendigkeit ein Platz zur Verfügung gestellt.
Der Bedarfsplan
dient als Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der
Tagespflege in der Stadt Eisenach. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden
für 2017 bereits eingeplant und werden für die Haushaltsplanung 2018
berücksichtigt. Die Bedarfsplanung ist gültig vom 01.09.2017 bis zum
31.08.2018.
Anlagenverzeichnis:
Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2017/2018