Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Abschaffung der Pausenklingel in der Oststadtschule
Vorlage
AF-0337/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche pädagogischen und / oder schulorganisatorischen Gründe liegen für o.g. Umstellung vor?

2.      Wie schätzt die Oberbürgermeisterin die akustische Wahrnehmung dieses neuen Pausenzeichens ein und teilt sie die Einschätzung, dass dieses Signal an vielen Stellen durch die Schüler kaum bis gar nicht hörbar ist? Wenn Nein, warum?

3.      Gibt es weitere Schulen an denen diese Umstellung ebenso oder ähnlich vollzogen wurde oder geplant ist? Wenn Ja, welche?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. und 3.

Gemäß § 33 Thüringer Schulgesetz ist die Schulleitung für den pädagogischen Bereich sowie die Gewährleistung eines geordneten Schulbetriebes verantwortlich. Insofern ist für schulorganisatorische bzw. pädagogische Fragestellungen das Staatliche Schulamt Westthüringen zuständig.

 

zu 2.

Die Stadt Eisenach als Schulträger ist gemäß § 3 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetztes u. a. für die Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage, welches auch die Bereitstellung einer funktionsfähigen Klingelanlage umfasst, zuständig. Die vorhandene Klingelanlage ist derzeit nur eingeschränkt nutzbar. Die Verbindung zum Pausenhof ist unterbrochen. Eine Beauftragung zur Prüfung und Abstellung des Mangels ist erfolgt. Die Instandsetzung soll voraussichtlich in der 20. Kalenderwoche abgeschlossen sein. Bis zur Beseitigung der Störung nutzt die Schule auf eigene Initiative eine Glocke als „Instrument“.

 

Von einem an „vielen Stellen“ nicht hörbarem Signal liegt der Schulleitung sowie der Stadtverwaltung, auch angesichts einer erst kürzlich stattgefundenen diesbezüglichen Prüfung der Anlage, keine Kenntnis vor. Hier sollten sich die Feststellenden möglichst direkt und unmittelbar an die Schulleitung wenden.