II. Fragestellung
1. Welche
pädagogischen und / oder schulorganisatorischen Gründe liegen für o.g.
Umstellung vor?
2. Wie schätzt die
Oberbürgermeisterin die akustische Wahrnehmung dieses neuen Pausenzeichens ein
und teilt sie die Einschätzung, dass dieses Signal an vielen Stellen durch die
Schüler kaum bis gar nicht hörbar ist? Wenn Nein, warum?
3. Gibt es weitere Schulen an denen diese Umstellung ebenso oder ähnlich vollzogen wurde oder geplant ist? Wenn Ja, welche?
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1. und 3.
Gemäß § 33
Thüringer Schulgesetz ist die Schulleitung für den pädagogischen Bereich sowie
die Gewährleistung eines geordneten Schulbetriebes verantwortlich. Insofern ist
für schulorganisatorische bzw. pädagogische Fragestellungen das Staatliche
Schulamt Westthüringen zuständig.
zu 2.
Die Stadt Eisenach
als Schulträger ist gemäß § 3 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetztes u. a.
für die Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage, welches auch die
Bereitstellung einer funktionsfähigen Klingelanlage umfasst, zuständig. Die
vorhandene Klingelanlage ist derzeit nur eingeschränkt nutzbar. Die Verbindung
zum Pausenhof ist unterbrochen. Eine Beauftragung zur Prüfung und Abstellung
des Mangels ist erfolgt. Die Instandsetzung soll voraussichtlich in der 20.
Kalenderwoche abgeschlossen sein. Bis zur Beseitigung der Störung nutzt die
Schule auf eigene Initiative eine Glocke als „Instrument“.
Von einem an
„vielen Stellen“ nicht hörbarem Signal liegt der Schulleitung sowie der
Stadtverwaltung, auch angesichts einer erst kürzlich stattgefundenen
diesbezüglichen Prüfung der Anlage, keine Kenntnis vor. Hier sollten sich die
Feststellenden möglichst direkt und unmittelbar an die Schulleitung wenden.