Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 72.791 € in der Haushaltsstelle 50200.712000 - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Zuschuss an Wartburgkreis
Vorlage
0801-HFA/2017
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 50200.712000 (Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Zuschuss an Wartburgkreis) in Höhe von 72.791 €. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben in Haushaltsstelle 82000.715100.


II. Begründung

 

Zwischen dem Wartburgkreis und der Stadt Eisenach besteht eine Zweckvereinbarung über die Übertragung von Aufgaben im Bereich des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung, mit welcher dem Landkreis die der Stadt Eisenach obliegenden Aufgaben übertragen wurden.

 

Gemäß § 2 der Zweckvereinbarung erstattet die Stadt dem Landkreis jährlich die anteiligen Kosten für die Aufgabenerfüllung. Grundlage der Berechnung der Kostenerstattung ist das Rechnungsergebnis des Haushaltes des Wartburgkreises. Der städtische Anteil errechnet sich aus der Einwohnerzahl der Stadt, geteilt durch die Gesamteinwohnerzahl von Stadt und Landkreis, multipliziert mit dem laufenden Zuschussbedarf des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

 

Mit Schreiben vom 10.04.2017 wurden durch den Wartburgkreis die Unterlagen zur Kostenerstattung für das Jahr 2016 sowie die Vorauszahlung für das Jahr 2017 vorgelegt.

 

Danach hat die Stadt im Haushaltsjahr 2017 einen Betrag in Höhe von 348.790,17 € an den Wartburgkreis zu zahlen. Dieser setzt sich zusammen aus 330.000 € Vorauszahlung für 2017 und einer zu leistenden Nachzahlung für 2016 in Höhe von 18.790,17 €.

 

Der Haushaltsansatz 2017 der Haushaltsstelle 50200.712000 wurde auf Basis des langjährigen Mittels festgesetzt und beläuft sich auf 276.000 € (vgl. 2016: 301.540 €).

 

Der überplanmäßige Bedarf in Höhe von 72.790,17 € (72.791 €) ist ergibt sich weiterhin wie folgt:

 

  • Die Abrechnung 2016 weist eine Unterzahlung von rd. 18.800 € aus (Vorauszahlung war niedriger als die tatsächlich entstandenen Kosten)
  • Die Vorauszahlung für 2017 steigt im Vergleich zur 2016 festgelegten Vorauszahlung um 30.000 € (Hintergrund sind steigende Personalkosten).

 

 

Gemäß § 58 ThürKO sind überplanmäßige Ausgaben zulässig, soweit sie sachlich und zeitlich unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Aufgrund der bestehenden Zweckvereinbarung, welche zur Kostenerstattung verpflichtet, liegt sachliche Unabweisbarkeit vor. Die erste Rate 2017 (fällig zum 15.05.2017) konnte aus dem bestehenden Haushaltsansatz finanziert werden. Zur Zahlung der zweiten Rate zum 15.11.2017 ist der Betrag von 72.791 € überplanmäßig bereit zu stellen. Die zeitliche Unabweisbarkeit ist somit ebenfalls gegeben.

 

Die Deckung kann über Minderausgaben in Haushaltsstelle 82000.715100 (ÖPNV, Zuschüsse für laufende Zwecke) erfolgen.