II. Fragestellung
1.
Die Eingliederung der
Stadt Eisenach in den Wartburgkreis vorausgesetzt, welche Fachämter der
Kreisverwaltung werden nach der Kreisgebietsreform und auf Grundlage der
Einigung zwischen der Stadtverwaltung Eisenach und der Kreisverwaltung
Wartburgkreis zukünftig (weiterhin) am Behördenstandort Eisenach angesiedelt
sein (bitte tabellarische Übersicht beifügen inkl. der jeweiligen
Mitarbeiterzahlen)?
2.
Welche Aufgaben der
Kreisverwaltung werden auf Grundlage der Einigung zwischen der Stadtverwaltung
Eisenach und der Kreisverwaltung Wartburgkreis zukünftig (weiterhin) am
Standort Eisenach und für welchen Einzugsbereich erfüllt (bitte nach einzelnen
Aufgaben und ggf. Einzugsbereichen aufschlüsseln)?
3.
Welche Auswirkungen auf
den städtischen Haushalt und den Personalbestand des Verwaltungsstandortes
Eisenach sind mit den kommunalen Aufgabenerfüllungen am Standort Eisenach (ggf.
Aufgabenübertragungen) verbunden?
4. Ist es vorgesehen, die vorliegenden Vereinbarungen auf rechtlich verbindlicher Grundlage in einem Eingliederungsvertrag zu fixieren und wenn ja, wann wird der Entwurf dem Eisenacher Stadtrat vorgelegt?
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Entgegen der Darstellung des Fragestellers gibt es keine Einigung zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis, welche Aufgaben künftig an welcher Stelle in welchem Umfang realisiert werden soll. Es gibt den klar formulierten Anspruch der Oberbürgermeisterin, dass alle Ämter mit besonders hoher Kundennähe (insbesondere Sozialamt und Jugendamt) in Eisenach ihren Sitz haben müssen.
Bevor eine solche Vereinbarung zwischen den kommunalen Partner verhandelt werden kann, muss das Land zunächst verbindlich benennen, welche Aufgaben künftig durch die Kommunen erfüllt werden sollen.