I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die nachfolgend
aufgeführten Maßnahmeträger von Angeboten der Jugendarbeit werden in der
angegebenen Höhe gefördert:
1.
Das
Katholische Pfarramt St. Elisabeth Eisenach für die Jugendbildungsfahrt nach
Kamien Slaski (Polen) vom 09. bis 12.4.2017
in Höhe von 150,00 €.
2.
Das
Katholische Pfarramt St. Elisabeth Eisenach für das Vater-Kind-Zelten vom 15.
bis zum 17.08.2017 in Mihla in Höhe von 150,00 €.
3. Das Katholische Pfarramt St. Elisabeth
Eisenach für die Kinderfreizeit
„Miteinander zum Geschenk“ im Jugendhaus St. Sebastian in Erfurt vom 26.06. bis
30.06.2017 in Höhe von 350,00 €.
4. Das Katholische Pfarramt St. Elisabeth Eisenach für
die Kinder- und Jugendfreizeit in Alphen (Niederlande) vom 2. bis 6.10.2017 in
Höhe von 150,00 €.
5. Das Katholische Pfarramt St. Elisabeth Eisenach für
das Theaterprobenwochenende in Zella-Mehlis vom 8. bis 10.12.17 in Höhe von
150,00 €.
6.
Die
Eisenacher Kreissportjugend im Kreisportbund Eisenach e.V. für das Kinder-
Feriencamp in Bad Blankenburg vom 02. bis zum 07.07.2017 in Höhe von 317,50 €.
7. Der Jugendverein „Rollgemeinde Eisenach e.V.“ für die Werterhaltung und Instandsetzung von Großausstattungen im Skatepark Eisenach im Jahr 2017 in Höhe von 900,00 €.
II. Begründung
Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 11-14,16, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII, und die §§ 16 und 17 ThürKJHAG.
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 01.12.2016 wurden die Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienbildung und –Erholung in der Stadt Eisenach hinsichtlich der festgeschriebenen Beträge, folglich der möglichen Höhe der Förderung für das Jahr 2017 ausgesetzt.
Über die Förderung freier Träger, insbesondere die Höhe der Förderung, entscheidet damit ausschließlich der Jugendhilfeausschuss. Mit dem gleichen Beschluss wurde festgelegt, dass die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss nach Ablauf der Antragsfrist (31.03. des lfd. Haushaltsjahres) eine Liste der beantragten Förderungen zur Beschlussfassung vorlegt.
Die Liste der beantragten Förderungen sowie die eingereichten Maßnahmebeschreibungen befinden sich in der Anlage.
Zu 1.
Die Förderung der Jugendbildungsfahrt nach Kamien Slaski (Polen) vom 09. bis 12.04.17 wurde vom Antragsteller entsprechend Richtlinie 3 – Veranstaltungen der ausserschulischen Jugendbildung – für 8 TeilnehmerInnen aus Eisenach beantragt. Die geplanten anteiligen Kosten für die Eisenacher TeilnehmerInnen betragen bei der 4-tägigen Fahrt 1,730,25 €.
Zu 2.
Die Förderung des Angebotes „Vater-Kind-Zelten“ vom 15. bis zum 17.08.2017 wird vom Träger aus der Richtlinie 1 -Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung- beantragt. Die geplanten anteiligen Kosten für 25 Kinder und Jugendliche aus Eisenach betragen 1.077,14 €.
Zu 3.
Die Kinderfreizeit „Miteinander zum Geschenk“ im Jugendhaus St. Sebastian in Erfurt vom 26.06. bis 30.06.2017 wurde vom Antragsteller entsprechend Richtlinie 1 - Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung – für 25 Kinder zzgl. Betreuung aus Eisenach beantragt. Die geplanten anteiligen Kosten für die Eisenacher Kinder bei der 5-tägigen Freizeit betragen 4.309,00 €.
Zu 4.
Die Kinder- und Jugendfreizeit in Alphen (Niederlande) vom 2.-6.10.2017 wurde vom Antragsteller entsprechend Richtlinie 1 - Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung – für 8 Kinder und Jugendliche zzgl. Betreuung aus Eisenach beantragt. Die geplanten anteiligen Kosten für die Eisenacher TeilnehmerInnen bei der 5-tägigen Freizeit betragen 1.620,00 €.
Zu 5.
Die Förderung des Theaterprobenwochenendes in Zella-Mehlis vom 8.-10.12.17 wurde vom Antragsteller entsprechend Richtlinie 1 - Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung – für 22 Kinder und Jugendliche zzgl. 3 ehrenamtliche BetreuerInnen beantragt. Die geplanten Kosten für die 3-tägige Veranstaltung betragen 1.250,00 €.
Zu 6.
Die Förderung des Feriencamps in Bad Blankenburg bis 02. bis 07.07.2017 wurde vom Antragsteller entsprechend Richtlinie 1 - Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung – für 16 Kinder zzgl. Betreuung aus Eisenach beantragt. Die geplanten Gesamtkosten der 6-tägigen Freizeit betragen 3.976,00 €.
Zu 7.
Der sich aus der Initiative jugendlicher Skateboard und
BMX- FahrerInnen 2008 gegründete Verein „Rollgemeinde Eisenach e.V.“ hat sich
seit 2009 die Unterhaltung und Betreuung des Eisenacher Skateparks als öffentliches
und scheinbar entgegen des demographischen Wandels immer stärker genutztes (Jugend-) Freizeitangebot auf die Fahnen
geschrieben. Betreuung bedeutet in diesem Sinne nicht nur die Gewährleistung
von materiellen Rahmen-bedingungen sondern vielmehr die umfängliche
Einbeziehung der den Park nutzenden Kinder und Jugendlichen bei der Gestaltung
des Vereins, des Vereinslebens und der Arbeit am Skatepark und ist damit nicht
nur ein Beispiel für Basisdemokratie sondern auch für gelungene Selbsthilfe, für
eigenbestimmte Gestaltung und ehrenamtliches Engagement im Gemeinwesen. Daneben
können die Eisenacher Skateboarder und BMX’er auch auf eine Vielzahl
überregionaler Meisterschafts- und Contesterfolge verweisen. Bereits 2014 und
2015 wurde in Eigeninitiative des Vereines die ursprünglich seit 1993
betriebene hölzerne Miniramp grundsätzlich unter Einbeziehung zeitgemäßer
Erfordernisse instandgesetzt. Die beantragte Förderung dient zur Finanzierung
des Materials für die Instandsetzung weiterer Ausstattungen mit veranschlagten
Kosten in Höhe von 1.800,00 €. Die Arbeitsleistungen werden ausschließlich
ehrenamtlich erbracht. Geräteausleihe sowie die fachkundige Betreuung erfolgen
durch Sponsoring bzw. ehrenamtliche Unterstützung.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind im DK 040 (Zuschüsse an Vereine) in den Haushaltsstellen 45110.718000 (außerschulische Jugendbildung), 45120.718000 (Kinder- und Jugenderholung), 47200.718000 (Förderung der Jugendhilfe), 45140.718000 (Mitarbeiterfortbldung, Förderung der freien Jugendarbeit) und 45150.718000 (Sonstige Jugendarbeit) geplant.
Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss werden
den Antragstellern durch die Verwaltung unverzüglich die Bescheide zugesandt.
Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und
Auflagen der städtischen Richtlinien.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Übersicht
der Anträge auf Förderung freier Träger nach Richtlinien 2017
Anlage 2:
Maßnahmebeschreibungen für die Anträge Katholische Jugend
Anlage 3: Maßnahmebeschreibung Antrag Rollgemeinde Eisenach e.V.