Betreff
Stadtumbau/Rückbau Privatmaßnahmen Stregdaer Allee 17-24/ Ernst-Thälmann-Straße 93-109, außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 61500.987950 in Höhe von 613.300,00 €, Weitergabe von Fördermitteln
Vorlage
0814-StR/2017
Aktenzeichen
8161-0012/16_8161-0014/16
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

1.      die außerplanmäßige Ausgabe zur Weitergabe der Städtebaufördermittel für die Rückbaumaßnahmen Stregdaer Allee 17-20/21-24 und Ernst-Thälmann-Straße 93-109 in der Haushaltsstelle 61500.987950 in Höhe von gesamt 613.300,00 €.

Die Deckung der Ausgabe erfolgt durch die Einnahme aus Landeszuweisung in Höhe von gesamt 613.300,00 € in der Haushaltsstelle 61500.361950 gemäß vorliegenden Bewilligungen:

Stregdaer Allee 17-24, ZB-Nr.: 8161-0012/16 vom 02.05.2017 (310.800,00 €), und

Ernst-Thälmann-Straße 93-109, ZB-Nr.: 8161-0014/16 vom 08.05.2017 302.500,00 €),

2.      die Freigabe der Haushaltsmittel in Höhe von 613.300,00 €,

3.      der Weitergabe von Städtebaufördermitteln in Höhe von 310.800,00 € an den privaten Bauherrn zum Rückbau der Gebäude Stregdaer Allee 17-20/21-24 und Ernst-Thälmann-Straße 93-109 in Höhe von 302.500,00 € auf der Grundlage der Bewilligungen der Zuwendung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt zuzustimmen.

 

 


II. Begründung:

 

Für den Rückbau von Gebäuden hat das Thüringer Landesverwaltungsamt Städtebaufördermittel im Programm Stadtumbau-Ost/Rückbau, Stadtumbaugebiet Eisenach Nord-West, bereitgestellt.

Der Rückbau der Objekte wird durch den 100%igen Zuschuss der Städtebauförderung vom Bund und dem Land Thüringen für die Stregdaer Allee 17-24 gemäß Zuwendungsbescheid Nr.: 8161-0012/16 vom 02.05.2017  in Höhe von 310.800,00 € und  für die Ernst-Thälmann-Straße 93-109 gemäß Zuwendungsbescheid Nr.: 8161-0014/16 in Höhe von 302.500,00 € getragen.

Der Bewilligungszeitraum für das Vorhaben Stregdaer Allee 17-24 laut Bescheid ist bis zum 31.12.2018; für das Vorhaben Ernst-Thälmann-Straße 93-109 bis 31.12.2017 festgelegt. Ein städtischer Mitleistungsanteil ist bei beiden Maßnahmen nicht erforderlich.

 

Der private Bauherr plant den Rückbau der Gebäude Stregdaer Allee 17-20 und 21-24

noch in diesem Jahr abzuschließen und mit dem Rückbau der Gebäude in der Ernst-Thälmann-Straße 93-109  zu beginnen. Beide Vorhaben sind Bestandteil der Umsetzung kurzfristiger Zielstellungen des Stadtentwicklungskonzeptes.

 

 

 

Die Finanzierung der Maßnahme Stregdaer Allee 17-24 setzt sich wie folgt zusammen:

Textfeld: Gesamtkosten lt. Antrag: 				510.514,00 €

Festgelegte zuwendungsfähige Ausgaben: 		310.800,00 €

Bauherrenanteil:					199.714,00 €

Förderbetrag:						310.800,00 €  Fördermittel 
									Bund/Land
(max.70,00 €/m²)
Städtischer Mitleistungsanteil:			           0,00 €

 

 

 

Die Finanzierung der Maßnahme Ernst-Thälmann-Straße 93-109 setzt sich wie folgt

zusammen:

Textfeld: Gesamtkosten lt. Antrag:				520.149,00 €

Festgelegte zuwendungsfähige Ausgaben:		302.500,00 €

Bauherrenanteil:					217.649,00 €

Förderbetrag:						302.500,00 €  Fördermittel
								            Bund/Land
								              (70,00 €/m²)

Städtischer Mitleistungsanteil:			    	0,00 €

 

 

 

Zur Weiterabe der Fördermittel wird jeweils maßnahmenbezogen ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt Eisenach abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Verträge gibt die Stadt die Fördermittel in Höhe von 310.800,00 € / 302.500,00 € an den privaten Eigentümer als Anteilsfinanzierung weiter. Die Finanzierungsform ist als Zuschuss (bedingt rückzahlbare Zuwendung) festgesetzt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Zuwendungsbescheid Stregdaer Allee 17-24

Anlage 2: Lageplan Stregdaer Allee 17-24

Anlage 3: Zuwendungsbescheid Ernst-Thälmann-Straße 93-109

Anlage 4: Lageplan Ernst-Thälmann-Straße 93-109