I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Ausprägung der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) als
eigentumsführende Gesellschaft für das angestrebte Betreibermodell.
2.
Abwicklung des weiteren
Fördermittel-Abrufprozesses durch die SEG und unverzügliche Benachrichtigung
der Fördermittelgeber (BMVI, TMWWDG) über das Zielmodell der
Betreibergesellschaft SEG.
3.
Ergänzung des § 3 Abs. 1 („Gegenstand des
Unternehmens“) des Gesellschaftsvertrages der SEG um folgenden Passus: „Ausbau
und Betreibung eines Breitbandnetzes im Gebiet der Stadt Eisenach“.
4.
Weisung an die städtische Vertreterin in der
Gesellschafterversammlung der SEG, die Oberbürgermeisterin, die unter den
Ziffern 1 bis 3 dieser Vorlage formulierten Beschlüsse sowie die nachfolgend
genannte Inhalte in der Gesellschafterversammlung umzusetzen:
-
alle erforderlichen Anpassungen des
Gesellschaftsvertrages der SEG vorzu-bereiten, notariell beurkunden und im
Handelsregister eintragen zu lassen.
-
eine Dienstleistungsvereinbarung mit
Ressourcenbedarf und Verrechnungs-systematik zu erarbeiten, die die operative
Dienstleistungserbringung durch die evb GmbH (technische Überwachung der Glasfaserstrecken,
Ausbauplanung, Monitoring der pachtrelevanten Nutzungsgrößen sowie
Planauskunft) regelt und hierfür die erforderliche Zustimmung der
Gesellschafter der SEG und evb GmbH einzuholen.
-
zu prüfen, ob das durch das Förderprogramm
ermöglichte Hochgeschwindig-keitsnetz nach Ablauf der Zweckbindung der
Fördermittel auf die evb GmbH übertragen werden kann.
II. Begründung:
Die Stadt Eisenach hat sich im aktuellen Bundesförderprogramm für den
Ausbau von Breitbandnetzen um Fördermittel in einer Gesamthöhe von 2,73 Mio.
Euro beworben. Diese Mittel werden im Erfolgsfall jeweils hälftig von Bund und
Land ausgezahlt. Eine Facharbeitsgruppe mit Vertretern Stadt Eisenach, der evb
GmbH, der evb Netze GmbH, des TMWWDG, der TAB, des Breitbandkompetenzzentrums Thüringen,
der PWC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG und des beauftragten Beratungsbüro
K.GREENTECH GmbH hat dabei ein sogenanntes Betreibermodell empfohlen. Dabei
behält die Stadt Eisenach (mittelbar) das Eigentum an den auszubauenden
Glasfaserstrecken und sichert sich somit einen höheren Einfluss auf den
weiteren Ausbau wie auch stabile Pachteinnahmen. Für den weiteren
Fördermittel-Abrufprozess ist gemäß der Förderregularien die eigentumsführende
Organisationseinheit unverzüglich festzulegen und den beteiligten Institutionen
(BMVI, TMWWDG) bekannt zu machen.
Die Tochtergesellschaft der SEG, die evb GmbH, erbringt die
erforderlichen Aufgaben bereits heute im Rahmen eines Betreiber- und
Pächtermodells mit der Thüringer Netkom, die erforderlichen Kapazitäten und das
notwendige Know how ist hier bereits vorhanden. Da die evb GmbH jedoch keine
rein kommunale Gesellschaft darstellt, ist eine Inanspruchnahme der
Fördermittel nicht möglich. Der beteiligte Fachberater K.Greentech empfiehlt deshalb
die Eigentumszuordnung auf die kommunale Holdinggesellschaft der evb GmbH, um
für das entstehende stadtweite Glasfasernetz (aus bestehenden und zukünftigen
Komponenten) die aus netztopologischen Gründen unbedingt erforderliche zentrale
Steuerung gewährleisten zu können. Eine Eigentumsführung der SEG verhindert
eine führungs- und ablauforganisatorische Aufspaltung des Managements des
technischen Sachanlagevermögens und sichert Synergien durch die Inanspruchnahme
bereits vorhandener Ressourcen. Nach Ablauf
der Zweckbindung der Fördermittel kann das Glasfasernetz ggf. auf die evb GmbH
übertragen werden und so eine einheitliche Eigentumsallokation (Zuordnung
von beschränkten Ressourcen zu potentiellen
Verwendern) über alle
Netzinfrastrukturen in der Stadt Eisenach erreicht werden.
Andere Gesellschaften des Stadt-Konzerns kommen aus fachlicher Sicht nicht in Betracht, weil die erforderlichen Kernkompetenzen nicht vorhanden sind und auch keine inhaltliche Nähe zu den jeweiligen Unternehmenszielen und Geschäftsmodellen vorliegt.
Anlagenverzeichnis:
Informationsunterlage
zum präferierten Betreibermodell