Sachverhalt:
Die Stadt Eisenach hat zur öffentlichen
Antragskonferenz zum Vorhaben SuedLink am 30. Mai 2017 in Gotha ihre
schriftliche Stellungnahme zum Antrag nach § 6 NABEG
(Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz) an die Bundesnetzagentur,
als zuständige Genehmigungsbehörde, übergeben (siehe Anlage 1). In einem
Sprechbeitrag zur Antragskonferenz am 30. Mai 2017 hat die Stadt Eisenach,
vertreten durch den Bürgermeister, Dr. Uwe Möller, ihre ablehnende Haltung zum
Vorhaben außerdem noch einmal mündlich zum Ausdruck gebracht (siehe Anlage 2).
Die öffentlichen Antragskonferenzen sind die
erste Beteiligungsmöglichkeit im Rahmen der Bundesfachplanung, dem ersten Teil
des formellen Genehmigungsverfahrens der Starkstromtrasse SuedLink. Sie haben
das Ziel der Informationsbeschaffung zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des
Vorzugskorridors und dessen Alternativen. Im Ergebnis der Antragskonferenzen
wird für die Vorhabenträger der weitere Untersuchungsrahmen festgelegt sowie
welche Gutachten und Unterlagen sie noch vorzulegen haben.
In dem am 17. März 2017 veröffentlichten
Antrag der Vorhabenträger TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH wurde ein östlich
der Luftlinie verlaufender Korridor als Vorzugsvariante der Starkstromtrasse
SuedLink benannt, der auch das westliche Thüringen einschließlich des Gebietes
der Stadt Eisenach quert. Ein wesentlich weiter westlich durch Teile Hessens
und Niedersachsens verlaufender Trassenkorridor wird im Antrag nur noch als
„infrage kommende Alternative“ behandelt.
Die weiteren Verfahrens- und Arbeitsschritte
im Genehmigungsverfahren werden aus heutiger Sicht sein:
1. Einreichung der Unterlagen nach § 8 NABEG (mit Umweltbericht, Raumverträglichkeitsstudie) durch die Vorhabenträger (Anfang 2018)
2. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 9 NABEG durch die Bundesnetzagentur (Frühjahr / Mitte 2018)
3. Erörterungstermine nach § 10 NABEG der Bundesnetzagentur zu Stellungnahmen und Einwendungen (Herbst / Ende 2018)
4. Abschluss der Bundesfachplanung nach § 12 NABEG mit Festlegung eines verbindlichen Trassenverlaufs mit 1.000 m Breite und Beginn des Planfeststellungsverfahren (Ende 2018 / Anfang 2019)
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 -
Stellungnahme der Stadt Eisenach mit Anlagen vom 29.05.2017
Anlage 2 -
Sprechbeitrag Dr. Möller zur Antragskonferenz am 30.05.2017
Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.