Betreff
SuedLink - Stellungnahme der Stadt Eisenach zum Antrag nach § 6 NABEG
Vorlage
0836-BR/2017
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Eisenach hat zur öffentlichen Antragskonferenz zum Vorhaben SuedLink am 30. Mai 2017 in Gotha ihre schriftliche Stellungnahme zum Antrag nach § 6 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz) an die Bundesnetzagentur, als zuständige Genehmigungsbehörde, übergeben (siehe Anlage 1). In einem Sprechbeitrag zur Antragskonferenz am 30. Mai 2017 hat die Stadt Eisenach, vertreten durch den Bürgermeister, Dr. Uwe Möller, ihre ablehnende Haltung zum Vorhaben außerdem noch einmal mündlich zum Ausdruck gebracht (siehe Anlage 2).

 

Die öffentlichen Antragskonferenzen sind die erste Beteiligungsmöglichkeit im Rahmen der Bundesfachplanung, dem ersten Teil des formellen Genehmigungsverfahrens der Starkstromtrasse SuedLink. Sie haben das Ziel der Informationsbeschaffung zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des Vorzugskorridors und dessen Alternativen. Im Ergebnis der Antragskonferenzen wird für die Vorhabenträger der weitere Untersuchungsrahmen festgelegt sowie welche Gutachten und Unterlagen sie noch vorzulegen haben.

 

In dem am 17. März 2017 veröffentlichten Antrag der Vorhabenträger TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH wurde ein östlich der Luftlinie verlaufender Korridor als Vorzugsvariante der Starkstromtrasse SuedLink benannt, der auch das westliche Thüringen einschließlich des Gebietes der Stadt Eisenach quert. Ein wesentlich weiter westlich durch Teile Hessens und Niedersachsens verlaufender Trassenkorridor wird im Antrag nur noch als „infrage kommende Alternative“ behandelt.

 

Die weiteren Verfahrens- und Arbeitsschritte im Genehmigungsverfahren werden aus heutiger Sicht sein:

1.        Einreichung der Unterlagen nach § 8 NABEG (mit Umweltbericht, Raumverträglichkeitsstudie) durch die Vorhabenträger (Anfang 2018)

2.        Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 9 NABEG durch die Bundesnetzagentur (Frühjahr / Mitte 2018)

3.        Erörterungstermine nach § 10 NABEG der Bundesnetzagentur zu Stellungnahmen und Einwendungen (Herbst / Ende 2018)

4.        Abschluss der Bundesfachplanung nach § 12 NABEG mit Festlegung eines verbindlichen Trassenverlaufs mit 1.000 m Breite und Beginn des Planfeststellungsverfahren (Ende 2018 / Anfang 2019)


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 - Stellungnahme der Stadt Eisenach mit Anlagen vom 29.05.2017

Anlage 2 - Sprechbeitrag Dr. Möller zur Antragskonferenz am 30.05.2017

 

 

Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.