I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Der
Stadtrat nimmt den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk sowie den
Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2016 zur Kenntnis.
2.
Dem
Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.
II. Begründung:
Der Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse
hat in seiner Sitzung am 22.06.2017 den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen
versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2016
mit einer Bilanzsumme von 1.683.249.606,43 EUR
und einem Jahresüberschuss von
1.663.534,47 EUR
einstimmig festgestellt und den Lagebericht des Vorstandes der Sparkasse
gebilligt.
Dem Vorstand wurde in der Sitzung des
Verwaltungsrates am 22.06.2017 gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Sparkassengesetz
(ThürSpkG) Entlastung für das Geschäftsjahr zum 31.12.2016 erteilt.
Gemäß § 21 Satz 1 ThürSpkG ist von dem im
Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss mindestens ein Viertel den
Rücklagen zuzuführen und damit zur Stärkung der Substanz der Sparkasse zu
verwenden. Hinsichtlich des verbleibenden Betrages kann der Verwaltungsrat auf
Vorschlag des Vorstandes die teilweise oder vollständige Abführung an den
Träger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke beschließen, soweit er nicht zur
Stärkung des haftenden Eigenkapitals benötigt wird.
Die 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK; Stadtrats-Beschluss 31.01.2017) beinhaltet unter der lfd. Nr. VwHH6 die
Maßnahme Gewinnausschüttung Wartburg-Sparkasse (WSK). Darin heißt es,
dass die Oberbürgermeisterin unter Berücksichtigung der Stellungnahme der
Wartburg-Sparkasse beauftragt wird, in Abstimmung mit dem Wartburgkreis die
Möglichkeit jährlicher Gewinnausschüttungen ab dem Jahre 2016 auch weiterhin zu
prüfen. Als Konsolidierungspotenzial sind ab dem Haushaltsjahr 2017 jährlich
300 TEUR beinhaltet.
Gemäß dem Bescheid über die Genehmigung der
4. Fortschreibung des HSK vom 05.04.2017 ist durch die Stadt Eisenach erstmals
bis zum 31.08.2017 zu berichten, ob und in welcher Höhe die geplante
Gewinnausschüttung der Sparkasse kassenwirksam wurde. Sollte die Einnahme nicht
oder nicht in voller Höhe kassenwirksam werden, ist durch die Stadt Eisenach
des Weiteren darzulegen, welche Maßnahmen zur Sicherung des Haushaltsausgleichs
eingeleitet werden bzw. dann bereits eingeleitet worden sind.
In der Verwaltungsratssitzung am 02.03.2017
wurde im Rahmen des TOP 3 „Verwendung des Jahresüberschusses“ die notwendige
Stärkung des Eigenkapitals der Wartburg-Sparkasse erörtert. Grundsätzlich wurde
bereits vorgesehen, keine Ausschüttung vorzunehmen und den ausgewiesenen
Jahresüberschuss nach § 21 Satz 1 und 2 ThürSpkG in voller Höhe
zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals den Rücklagen der Wartburg-Sparkasse
zuzuführen.
Folgender Beschluss wurde dazu in der
Verwaltungsratssitzung am 22.06.2017 gefasst:
Der Verwaltungsrat beschließt auf Vorschlag
des Vorstandes nach § 21 Satz 2 ThürSpkG den Jahresüberschuss für das
Geschäftsjahr 2016 i. H. v. 1.663.534,47 EUR in voller Höhe zur Stärkung des
haftenden Eigenkapitals der Sparkasse zu verwenden und den Rücklagen
zuzuführen.
Gemäß § 20 Abs. 5 ThürSpkG beschließt die
Vertretungskörperschaft des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates.
Der Beschlussvorlage sind Kopien der Verwaltungsratsbeschlüsse sowie dazugehörige Anlagen beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom
22.06.2017 über die Feststellung
des Jahresabschlusses
zum 31.12.2016 sowie Bilanz und GuV,
Anlage 2: Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom
22.06.2017 über die Billigung
des Lageberichtes der
Wartburg-Sparkasse,
Anlage 3: Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom
22.06.2017 über die Verwendung
des Jahresüberschusses
2016,
Anlage 4: Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom
22.06.2017 über die Entlastung
des Vorstandes,
Anlage 5: Kopie des Berichtes des Verwaltungsrates