I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk sowie den Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2016 zur Kenntnis.

2.      Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

 


II. Begründung:

 

Der Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse hat in seiner Sitzung am 22.06.2017 den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2016

 

mit einer Bilanzsumme von               1.683.249.606,43 EUR

und einem Jahresüberschuss von              1.663.534,47 EUR

 

einstimmig festgestellt und den Lagebericht des Vorstandes der Sparkasse gebilligt.

 

Dem Vorstand wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 22.06.2017 gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Sparkassengesetz (ThürSpkG) Entlastung für das Geschäftsjahr zum 31.12.2016 erteilt.

 

Gemäß § 21 Satz 1 ThürSpkG ist von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss mindestens ein Viertel den Rücklagen zuzuführen und damit zur Stärkung der Substanz der Sparkasse zu verwenden. Hinsichtlich des verbleibenden Betrages kann der Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstandes die teilweise oder vollständige Abführung an den Träger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke beschließen, soweit er nicht zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals benötigt wird.

 

Die 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK; Stadtrats-Beschluss 31.01.2017) beinhaltet unter der lfd. Nr. VwHH6 die Maßnahme Gewinnausschüttung Wartburg-Sparkasse (WSK). Darin heißt es, dass die Oberbürgermeisterin unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Wartburg-Sparkasse beauftragt wird, in Abstimmung mit dem Wartburgkreis die Möglichkeit jährlicher Gewinnausschüttungen ab dem Jahre 2016 auch weiterhin zu prüfen. Als Konsolidierungspotenzial sind ab dem Haushaltsjahr 2017 jährlich 300 TEUR beinhaltet.

 

Gemäß dem Bescheid über die Genehmigung der 4. Fortschreibung des HSK vom 05.04.2017 ist durch die Stadt Eisenach erstmals bis zum 31.08.2017 zu berichten, ob und in welcher Höhe die geplante Gewinnausschüttung der Sparkasse kassenwirksam wurde. Sollte die Einnahme nicht oder nicht in voller Höhe kassenwirksam werden, ist durch die Stadt Eisenach des Weiteren darzulegen, welche Maßnahmen zur Sicherung des Haushaltsausgleichs eingeleitet werden bzw. dann bereits eingeleitet worden sind.

 

In der Verwaltungsratssitzung am 02.03.2017 wurde im Rahmen des TOP 3 „Verwendung des Jahresüberschusses“ die notwendige Stärkung des Eigenkapitals der Wartburg-Sparkasse erörtert. Grundsätzlich wurde bereits vorgesehen, keine Ausschüttung vorzunehmen und den ausgewiesenen Jahresüberschuss nach § 21 Satz 1 und 2 ThürSpkG in voller Höhe zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals den Rücklagen der Wartburg-Sparkasse zuzuführen.

 

Folgender Beschluss wurde dazu in der Verwaltungsratssitzung am 22.06.2017 gefasst:

Der Verwaltungsrat beschließt auf Vorschlag des Vorstandes nach § 21 Satz 2 ThürSpkG den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2016 i. H. v. 1.663.534,47 EUR in voller Höhe zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals der Sparkasse zu verwenden und den Rücklagen zuzuführen.

 

Gemäß § 20 Abs. 5 ThürSpkG beschließt die Vertretungskörperschaft des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates.


 

Der Beschlussvorlage sind Kopien der Verwaltungsratsbeschlüsse sowie dazugehörige Anlagen beigefügt.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1:        Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 22.06.2017 über die Feststellung

                        des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 sowie Bilanz und GuV,

Anlage 2:        Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 22.06.2017 über die Billigung

                        des Lageberichtes der Wartburg-Sparkasse,

Anlage 3:        Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 22.06.2017 über die Verwendung

                        des Jahresüberschusses 2016,

Anlage 4:        Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 22.06.2017 über die Entlastung

                        des Vorstandes,

Anlage 5:        Kopie des Berichtes des Verwaltungsrates