I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Vertreter der Stadt
Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Eisenach-Wartburgregion Touristik
GmbH (EWT) wird angewiesen,
1.
der Feststellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2016 und
2.
dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 298.901,70
EUR auf neue Rechnung
zuzustimmen.
II. Begründung:
Gegenüber dem Vorjahr hat sich folgende Entwicklung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage ergeben:
Vermögenslage
Das Gesamtvermögen (228 TEUR) der Gesellschaft ist ggü. dem Vorjahr
marginal um 1 TEUR gesunken.
Auf der Aktivseite ist dies im Wesentlichen auf den Rückgang der
flüssigen Mittel um rd. 24 TEUR auf 116 TEUR (s. Finanzlage) sowie der Forderungen (-14 TEUR). Dem stehen Steigerungen
beim Anlagevermögen (+ 33 TEUR) sowie bei Vorräten (+ 4 TEUR) gegenüber.
Auf der Passivseite stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
Das Eigenkapital (162 TEUR) hat sich in Höhe der Kapitaleinlage (300
TEUR) und unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages (- 299 TEUR) ggü. dem
Vorjahr nicht verändert. Die Eigenkapitalquote hat sich bei gesunkenem
Gesamtvermögen auf 71,5 % (Vj.: 70,8 %) erhöht.
Die Rückstellungen (10 TEUR) haben sich ggü. dem Vorjahr um 5 TEUR
verringert. Die Position enthält i.W. Urlaubsverpflichtungen (3,2 TEUR) und
Rückstellungen für die Jahresabschlusserstellung (5,2 TEUR).
Bei den Verbindlichkeiten (48 TEUR) ist ein Anstieg um 4 TEUR zu
verzeichnen.
Neu gebildet wurde ein passiver RAP i.H.v. rd. 7 TEUR.
Ertragslage
Die Ertragslage 2016 ist geprägt durch die Vorbereitung der 2017er
Themen.
Der Umsatz lag im Geschäftsjahr mit rund 442 TEUR um rd. 24 % über dem
Niveau des Vorjahres (86 TEUR).
Der Materialaufwand (149,5 TEUR) war ggü. 2015 um rd. 33 TEUR
angestiegen.
Der Personalaufwand (412 TEUR) hat sich ggü. dem Vorjahr ebenfalls (82
TEUR) erhöht.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich ggü. 2015 um rd.
100 TEUR auf 277 TEUR.
Das Geschäftsjahr wurde insgesamt mit einem Fehlbetrag von 299 TEUR (Vj.: 300 TEUR) abgeschlossen. Dem Stand
die Gesellschaftereinlage i. H. v. 300 TEUR (siehe Vermögenslage; Vj.: 300
TEUR) gegenüber.
Finanzlage
Die Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit (- 275 TEUR) sowie
aus Investitionstätigkeit (- 49,4 TEUR) konnten nicht in voller Höhe aus dem
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit (hier: Kapitaleinlage der
Gesellschafterin) in Höhe von 300 TEUR finanziert werden. Im Ergebnis war ein Rückgang des
Finanzmittelbestandes um 24,2 TEUR auf 116,4 TEUR zu verzeichnen.
Lagebericht
Der Lagebericht der Geschäftsführung ist als Anlage 2 beigefügt.
1
Darstellung der Empfehlungen, Feststellungen
und Hinweise des Wirtschaftsprüfers:
ü
Es
wurde ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt.
ü
Unrichtigkeiten
und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.
ü
Die
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.
ü
Es
wurden folgende bestandsgefährdende Tatsachen festgestellt.
à Sollte die Stadt
ab 2018 ihrer Verpflichtung nicht nachkommen können, droht sowohl eine
bilanzielle Überschuldung als auch die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft.
(Operative Geschäftsrisiken sind dagegen derzeit nicht erkennbar.)
ü Die Prüfung nach § 53 HGrG beinhaltet keine wesentlichen Anmerkungen /
Feststellungen.
Der vollständige Prüfbericht zum Jahresabschluss 2016 der EWT kann im Büro der Beteiligungsverwaltung eingesehen werden.
Der Jahresfehlbetrag 2016 der EWT liegt gemäß Abschnitt II (4) der Richtlinie über den Umgang mit den Jahresabschlüssen der städtischen Beteiligungen über der festgelegten Wertgrenze.
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2016 wurde durch den Aufsichtsrat der EWT in der Sitzung am 21.06.2017 behandelt. Der Gesellschafterversammlung wurden die Feststellung des Jahresabschlusses, die Fortschreibung des Jahresfehlbetrages sowie die Entlastung der Geschäftsführung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 einstimmig empfohlen.
Die Gesellschafterversammlung ist in der Sitzung am 21.06.2017 der Empfehlung des Aufsichtsrates gefolgt und hat die erforderlichen Beschlüsse unter Organvorbehalt der Zustimmung des Stadtrates gefasst. Der Vorbehalt wird durch den Beschluss des Stadtrates ausgeräumt.
Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1a – Bilanz für das Geschäftsjahr 2016
- Anlage 1b – Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016
- Anlage 2 – Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016