Betreff
Fortschreibung Nahverkehrsplan Stadt Eisenach/Wartburgkreis 2017 - 2022
Vorlage
0848-StR/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Den gemeinsamen Nahverkehrsplan von der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis für die Jahre 2017 bis 2022 in der als Anlage beigefügten Fassung - ohne die Anlage 8 „Geplantes straßengebundenes ÖPNV-Angebot im Wartburgkreis ab dem 01.06.2019“ nebst textlichen Verweisen darauf auf den Seiten 126, 129, 133  und ohne die Seiten 150 bis 154 zum „Organisationskonzept ab dem 01.06.2019“.

Die Ausführungen zum „Fahrgastbeirat“ auf Seite 154 bleiben enthalten.


II. Begründung

 

Gemäß § 5 ThürÖPNVG sind die Nahverkehrspläne (NVP) von Stadt Eisenach und Wartburgkreis für den Zeitraum 2017 bis 2022 bedarfsgerecht fortzuschreiben.

Die kreisfreie Stadt Eisenach und der Wartburgkreis haben sich darauf verständigt, den ÖPNV auch weiterhin gemeinsam zu betreiben und dazu einen gemeinsamen Nahverkehrsplan aufzustellen.

Im Vorfeld der Fortschreibung des NVP hat der Wartburgkreis ein „Strategiekonzept Zukunft des ÖPNV in der Wartburgregion“ in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Umsetzung des Strategiekonzeptes wurde das Konzept auch auf den Stadtverkehr Eisenach erweitert. Die Ergebnisse des Strategiekonzeptes sind in die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes eingeflossen.

Im Vergleich zum vorhergehenden Nahverkehrsplan 2012 bis 2016 musste bei der Planung berücksichtigt werden, dass die Linienverkehrsgenehmigungen für den Stadtverkehr Eisenach am 30.4.2019 und für den Regionalverkehr im Wartburgkreis zum 31.05.2019 auslaufen. Die Neuvergabe der Linienverkehrskonzessionen hat auf der  Grundlage der VO (EU) 1370/2007 zu erfolgen.

 

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises, die Städte und Gemeinden im Wartburgkreis, der Fahrgastbeirat, die benachbarten Aufgabenträger, die Thüringer Nahverkehrsservicegesellschaft und alle weiteren interessierten Institutionen wurden über ein Anhörungsverfahren bereits im Rahmen der Aufstellung des Nahverkehrsplanes in die Planung einbezogen. Nachdem 41 Stellungnahmen mit weit über 150 Hinweisen, Forderungen und Vorschlägen eingegangen sind, wurden diese geprüft, bewertet und hatten so entsprechenden Einfluss auf den nun vorliegenden Plan. Die meisten Anregungen bezogen sich auf die Fahrplangestaltung. Dabei gilt es  zu berücksichtigen, dass der NVP eine Rahmenplanung ist, deren Regelungen im Rahmen der jährlich laufenden Fahrplan- und Tarifgestaltung umgesetzt werden. Anregungen zu Planungsleistungen innerhalb der Rahmenregelungen des NVP werden soweit möglich in den Jahresplanungen berücksichtigt.

 

Der vorliegende Nahverkehrsplan erfüllt damit die Anforderungen aus dem ÖPNV-Gesetz, ist intensiv mit der Bürgerschaft, dem Aufgabenträger Wartburgkreis, sowie angrenzenden Landkreisen abgestimmt und somit wesentliches Instrument für weitere verkehrspolitische und verkehrsplanerische Zielkonzeptionen für die nächsten 5 Jahre.

Der Nahverkehrsplan 2017-2022 gibt damit den Regelungsrahmen der nächsten 5 Jahre vor und ist ab dem Jahr 2023 erneut fortzuschreiben.

 

Der ÖPNV nimmt darüber hinaus als Komponente im kommunalen Klimaschutz der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises einen wichtigen Platz bei der nachhaltigen Reduzierung klimaschädlicher Emissionen ein und ist weiter auf hohem Niveau zu erhalten und muss ständigen Verbesserungen unterliegen.

 

Aufgrund rechtlicher Bedenken gegenüber der Direktvergabe an private Verkehrsunternehmen nach Artikel 5 Abs. 4 VO (EU) 1370/2007 durch die Ausschüsse des Kreistages hat dieser die Ausführungen zur Organisationsstruktur ab dem 01.06.2019 sowie die Anlage 8 mit der spezifizierten Verkehrsangebotes auf der Grundlage der gebildeten Haupt- und Nebenlinien zur nochmaligen Prüfung zurückgestellt. Die Anlage 8 wird im Zuge der Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt zur Vergabe der ÖPNV-Leistungen ab 2019 zu einem späteren Zeitpunkt gesondert beschlossen.

Dies betrifft insbesondere den Regionalverkehr nicht den Stadtverkehr.

 

Die tabellarische Übersicht über die eingegangene Stellungnahmen und die sich daraus ergebende Abwägung und Berücksichtigung im NVP kann im Büro Stadtrat eingesehen werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage: Nahverkehrsplan 2017 – 2022 inkl. aller Anlagen