Betreff
Öffentliche Widmung der Straße -Am Steinacker- im Wohngebiet Wartburgblick Eisenach OT Stregda
Vorlage
0858-StR/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die öffentliche Widmung der Straße -Am Steinacker- im Wohngebiet Wartburgblick Eisenach OT Stregda, Flur 6, Flurstück 917/12, Flurstück 916/12, Flurstück 686/19 Flurstück 687/32, Flurstück 687/17


II. Begründung:

 

Öffentliche Straßen i. S. d. § 2 ThürStrG sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die Widmung erfolgt gem. § 6 Abs.1 ThürStrG in Form der Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Straße „Am Steinacker“ wurde im Bebauungsplan vom 28.01.1993 als Straßenverkehrsfläche geplant. Sie ist Anliegerstraße und dient der Erschließung der anliegenden bebauten Grundstücke. Der nördliche Teil der Straße wurde bereits mit Bekanntmachung vom 10.03.1998 der Öffentlichkeit gewidmet. Die gesamte Straße wird tatsächlich öffentlich genutzt, die Widmung des südlichen Teiles der Straße ist daher zu ergänzen.

 

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Gemeindestraße gem. § 3 Abs.1 Nr. 3 ThürStrG. Träger der Straßenbaulast lt. § 47 Abs.2 ThürStrG ist die Gemeinde, hier also die Stadt Eisenach.

 

Lage

Flur

Flurstücknummer

Fläche in m²

Nutzung

Eigentümer

Am

Steinacker

6

917/12

105

Fahrbahn/ Gehweg

Stadt Eisenach

Am Steinacker

6

916/12

105

Fahrbahn/ Gehweg

Stadt Eisenach

Am Steinacker

6

686/19

137

Fahrbahn/ Gehweg

Stadt Eisenach

Am Steinacker

6

687/32

136

Fahrbahn/ Gehweg

Stadt Eisenach

Am Steinacker

6

687/17

45

Fahrbahn/ Gehweg

Stadt Eisenach

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Lageplan Wohngebiet „Am Wartburgblick“

Anlage 2: Zu widmende Flurstücke