I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die öffentliche Widmung der Straße -Am Steinacker- im Wohngebiet Wartburgblick Eisenach OT Stregda, Flur 6, Flurstück 917/12, Flurstück 916/12, Flurstück 686/19 Flurstück 687/32, Flurstück 687/17
II. Begründung:
Öffentliche Straßen i. S. d. § 2 ThürStrG
sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die
Widmung erfolgt gem. § 6 Abs.1 ThürStrG in Form der Allgemeinverfügung, durch
die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße
erhalten. Die Straße „Am Steinacker“ wurde im Bebauungsplan vom 28.01.1993 als
Straßenverkehrsfläche geplant. Sie ist Anliegerstraße und dient der
Erschließung der anliegenden bebauten Grundstücke. Der nördliche Teil der
Straße wurde bereits mit Bekanntmachung vom 10.03.1998 der Öffentlichkeit
gewidmet. Die gesamte Straße wird tatsächlich öffentlich genutzt, die Widmung
des südlichen Teiles der Straße ist daher zu ergänzen.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine
Gemeindestraße gem. § 3 Abs.1 Nr. 3 ThürStrG. Träger der Straßenbaulast lt. §
47 Abs.2 ThürStrG ist die Gemeinde, hier also die Stadt Eisenach.
Lage |
Flur |
Flurstücknummer |
Fläche in m² |
Nutzung |
Eigentümer |
Am Steinacker |
6 |
917/12 |
105 |
Fahrbahn/ Gehweg |
Stadt Eisenach |
Am Steinacker |
6 |
916/12 |
105 |
Fahrbahn/ Gehweg |
Stadt Eisenach |
Am Steinacker |
6 |
686/19 |
137 |
Fahrbahn/ Gehweg |
Stadt Eisenach |
Am Steinacker |
6 |
687/32 |
136 |
Fahrbahn/ Gehweg |
Stadt Eisenach |
Am Steinacker |
6 |
687/17 |
45 |
Fahrbahn/ Gehweg |
Stadt Eisenach |
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Lageplan Wohngebiet „Am Wartburgblick“
Anlage 2: Zu widmende Flurstücke