I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die öffentliche Widmung des Geh- und Radweges in
Eisenach OT Hötzelsroda entlang der Straße -Neue Wiese-
II. Begründung:
Öffentliche
Straßen i. S. d. § 2 ThürStrG sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen
Verkehr gewidmet sind. Die Widmung erfolgt gem. § 6 Abs.1 ThürStrG in Form der
Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer
öffentlichen Straße erhalten.
Der Geh- und
Radweg wurde im Bebauungsplan Nr. 001 vom 10.09.1990 der damals selbständigen
Gemeinde Hötzelsroda als Bestandteil der
Grünzone zwischen dem Parkplatz des Einkaufszentrums und der K2 geplant. Er
soll das Gewerbegebiet für Fußgänger und Radler erschließen und dient der
Erholung. Der Geh- und Radweg wird tatsächlich öffentlich genutzt, die Widmung
ist daher nachzuholen. Alle Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt
Eisenach.
Im vorliegenden
Fall handelt es sich um eine sonstige öffentliche Straße gem. § 3 Abs.1 Nr.: 4
ThürStrG. Träger der Straßenbaulast lt. § 47 Abs.2 ThürStrG ist die Gemeinde,
hier also die Stadt Eisenach.
Lage |
Flur |
Flurstücknummer |
Fläche in m² |
Nutzung |
Eigentümer |
Neue Wiese |
7 |
32/68 |
1037 |
Geh-, Radweg |
Stadt Eisenach |
Neue Wiese |
7 |
33/28 |
3805 (Teilfläche) |
Geh-, Radweg |
Stadt Eisenach |
Neue Wiese |
7 |
33/37 |
405 |
Geh-, Radweg |
Stadt Eisenach |
Neue Wiese |
7 |
37/40 |
269 (Teilfläche) |
Geh-, Radweg |
Stadt Eisenach |
Neue Wiese |
7 |
37/42 |
1116 (Teilfläche) |
Geh-, Radweg |
Stadt Eisenach |
Neue Wiese |
7 |
33/38 |
516 |
Geh-, Radweg |
Stadt Eisenach |
Neue Wiese |
7 |
37/62 |
447 |
Geh-, Radweg |
Stadt Eisenach |
Neue Wiese |
7 |
37/49 |
149 |
Geh-, Radweg |
Stadt Eisenach |
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Lage Radweg und Flurstücke: