Betreff
Öffentliche Widmung des Geh- und Radweges in Eisenach OT Hötzelsroda entlang der Straße -Neue Wiese-
Vorlage
0862-StR/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die öffentliche Widmung des Geh- und Radweges in Eisenach OT Hötzelsroda entlang der Straße -Neue Wiese- 

 


II. Begründung:

 

Öffentliche Straßen i. S. d. § 2 ThürStrG sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die Widmung erfolgt gem. § 6 Abs.1 ThürStrG in Form der Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.

 

Der Geh- und Radweg wurde im Bebauungsplan Nr. 001 vom 10.09.1990 der damals selbständigen Gemeinde Hötzelsroda  als Bestandteil der Grünzone zwischen dem Parkplatz des Einkaufszentrums und der K2 geplant. Er soll das Gewerbegebiet für Fußgänger und Radler erschließen und dient der Erholung. Der Geh- und Radweg wird tatsächlich öffentlich genutzt, die Widmung ist daher nachzuholen. Alle Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Eisenach.

 

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine sonstige öffentliche Straße gem. § 3 Abs.1 Nr.: 4 ThürStrG. Träger der Straßenbaulast lt. § 47 Abs.2 ThürStrG ist die Gemeinde, hier also die Stadt Eisenach.

 

Lage

Flur

Flurstücknummer

Fläche in m²

Nutzung

Eigentümer

Neue Wiese

7

32/68

1037

Geh-, Radweg

Stadt Eisenach

Neue Wiese

7

33/28

3805

(Teilfläche)

Geh-, Radweg

Stadt Eisenach

Neue Wiese

7

33/37

405

Geh-, Radweg

Stadt Eisenach

Neue Wiese

7

37/40

269

(Teilfläche)

Geh-, Radweg

Stadt Eisenach

Neue Wiese

7

37/42

1116

(Teilfläche)

Geh-, Radweg

Stadt Eisenach

Neue Wiese

7

 

33/38

516

Geh-, Radweg

Stadt Eisenach

Neue Wiese

7

37/62

447

Geh-, Radweg

Stadt Eisenach

Neue Wiese

7

37/49

149

Geh-, Radweg

Stadt Eisenach

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Lage Radweg und Flurstücke: