Betreff
5. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Eisenach, hier: Einbringung
Vorlage
0867-StR/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat nimmt den Entwurf der 5. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Eisenach zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.


II. Begründung:

 

Mit den nachfolgend aufgeführten Änderungen und Ergänzungen wurde den sich seit der letzten Änderung der Friedhofsatzung notwendigen organisatorischen und gesetzlichen Veränderungen Rechnung getragen.

In einigen §§ sind die Formulierungen angepasst worden, neue §§ wurden hinzugefügt.

 

Hier die wichtigsten Änderungen:

 

Allgemein

Die neue Satzung wurde mit einem Inhaltsverzeichnis ausgestattet.

 

§ 5 – Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten wurden nicht fest in der Satzung geregelt. Es gelten zukünftig die an den Eingängen bekanntgegebenen Zeiten.

 

 § 7 – Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof

Dieser § wurde völlig neu gefasst. Er regelt insbesondere, dass nur qualifiziertes Personal für Arbeiten auf den Friedhöfen mit entsprechenden Haftpflichtversicherungen zugelassen ist.

 

§ 8a – Bestattung und Beisetzung

Neu eingeführt: Es wird geregelt, dass in der Hauptsache nur Friedhofspersonal die anfallenden Arbeiten ausführen darf.

 

§ 12 – Umbettungen / Ausbettungen

Absatz (7) wurde neu hinzugefügt. Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden.

 

§ 21a – Grabfelder ohne zusätzliche Gestaltungsvorschriften

Neu eingeführt: Regelung der Anpassung der Grabmale in Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften.

 

§ 29 – Allgemeines

Im Absatz (8) wird die Verwendung chemischer Unkrautbekämpfungsmittel grundsätzlich untersagt.

§ 32 – Trauerfeiern

Neufassung: Er regelt die Benutzung der Trauerhalle / Kapelle und des Abschiedsraumes.

§37 – Ordnungswidrigkeiten

Im Absatz (1) Nr. 3 wurden die Ordnungswidrigkeitstatbestände zu Teil neu gefasst.

 

Ergänzend zu diesen Änderungen (Einbringungsstand 11/2016):

§26 – Fundamentierung und Befestigung

Neu eingeführt im Absatz (3): 28 Tage-Frist für Abnahmeprüfung

 

Die Satzungsänderungen wurden der Rechtsaufsichtsbehörde bereits zur Vorprüfung übersandt.


Anlagenverzeichnis:

 

 

Anlage 1:  Entwurf 5. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung

 

Anlage 2:  Entwurf 5. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung mit Änderungsverlauf

 

Anlage 3: Schreiben TLVwA – Prüfungsergebnis

 

Anlage 4: Synopse FHS