Betreff
Projekt: Natur- und Erholungsareal Siebenbornteich
Vorlage
0871-BR/2017
Aktenzeichen
61.1-19/ SB
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Siebenbornteich liegt im Westen der Kernstadt und stellt dort den Übergang von bebauter bzw. gärtnerisch genutzter Siedlungsfläche zur freien Landschaft mit Wald- und Biotopflächen dar.

 

Als flaches, künstlich angelegtes Gewässer grenzt er, nur durch den Werthgraben getrennt, unmittelbar an die Eisenbahnlinie Frankfurt – Erfurt. Nördlich der Bahnlinie befindet sich wiederum direkt angrenzend das Industriegebiet „Auf dem Gries“, welches der Unterbringung und Produktion des Automobilherstellers OPEL/ PSE bzw. von wichtigen Zulieferern für die Automobilindustrie dient.

Östlich des Siebenbornteichs befinden sich die Wendeschleife für Bus- und Anliegerverkehr, der Zugang zur Bahnüberführung sowie der teils vereinsmäßig genutzte Kleingartenbereich. Auch ein sehr beliebter Spielplatz ist hier zu finden. Direkt südlich am Teich vorbei führt ein Wander- und Radweg, auf dem sowohl die Deutschland-Route D4, der Herkules-Wartburg-Radwanderweg und der Hörseltal-Radweg, liegen. Der letztere entspricht einem Teilstück des geplanten überregionalen Radwanderweges "Thüringer Städtekette". Der Weg ist aber auch ohne diese Fernradwege sehr bedeutsam, da er die wichtigste Verbindung vom Werratal nach Eisenach ins Hörseltal und ins Nessetal und einen gern genutzten Rad- und Wanderweg für die Eisenacher darstellt.

 

Die Wasserführung des Siebenbornteichs hat sich dramatisch verschlechtert. Seit Jahren gibt es immer wieder Spekulationen über die Ursachen. Er trocknet insbesondere während der Sommerzeit durch Verdunstungsverluste aus und die Ufer wuchern zu. Zuläufe sind nicht mehr wasserführend oder fehlen völlig. Zudem pumpen die o. g. benachbarten Betriebe im Gewerbegebiet Brauch- bzw. Brunnenwasser ab (Grundwasserentnahmen). Diese und andere nicht geklärte Ursachen, die zu Wasserverlusten aus dem Siebenbornteich führen, haben bewirkt, dass der Teich nur noch in einer kleinen Fläche über einen längeren Zeitraum mit Wasser gefüllt ist. Er weist an seinem Südufer eine Baumreihe aus Birken sowie einigen Roterlen und einer großkronigen Stieleiche (am Grillplatz Siebenbornquelle) auf. Am Nordufer, wo nur einzelne kleine Strauchweiden und ein lückiger Röhrrichtstreifen am Ufersaum vorhanden sind, fällt der sehr schmale Uferstreifen unmittelbar zum Werthgraben ab und lässt keine naturnahe Gestaltung bzw. Entwicklung der Uferzone zu. Während das Westufer, das frei von Gehölzen ist, durch Bauschutt und Erdaushubabkippungen gestört ist, reichen vegetationslose, aufgefüllte und verdichtete Flächen am Ostufer ebenfalls bis unmittelbar an die Wasserlinie heran.

 

Zudem stellt sich die Eingangs- bzw. Zufahrtsituation an der Wendeschleife als unattraktiv dar; der Fußweg zur Bahnüberführung ist wenig einladend. Die Randbereiche der Kleingärten weisen zum Teil eine ungeordnete Bebauung und einen verwilderten Eindruck auf. Der Hang der anschließenden Waldfläche, in dem sich noch Einrichtungen der Berufsschule befinden, sieht ungepflegt aus.

 

Ein Angelverein mit Pachtvertrag kümmert sich seit Jahren um den Teich, jedoch fehlt es an Finanzen für weitreichendere Maßnahmen. Vandalismus steht auch hier auf der Tagesordnung, aufgestellte Bänke werden regelmäßig beschädigt.               

 

Mit dem vorgesehenen Projekt „Natur- und Erholungsareal Siebenborn“ soll der Bereich wieder zu einem stadtnahen Erholungsgebiet entwickelt werden. Eine Verbesserung der Wasserführung und der Uferzonen des Siebenbornteiches als naturnah strukturierter Wasserkörper, die Aufwertung seiner Nutzungseignung für die Naherholung und die Wiederherstellung seiner Funktion als Angelgewässer sind die Hauptziele.

Auch das Umfeld soll aufgewertet werden und als Naturraum regionaler Bedeutung mit vielfältiger Arten- und Biotopausstattung sowie als Erholungsraum regionaler und überregionaler Bedeutung dienen.

 

In einem ersten Schritt ist es notwendig ein hydrogeologisches Gutachten zu erstellen, das u. a. auch die Zu- und Abflüsse und deren Verbleib untersuchen soll. Es wird auch die Grundlage für mögliche Entwicklungsziele sein, wie z. B. die Verschiebung der Uferlinie des Siebenbornteichs bei gleichzeitiger Vertiefung des Gewässers oder Initialpflanzung von Großröhrichten entlang der neuen Uferlinie.

 

Es soll weiterhin untersucht werden, ob zur Erhaltung und Verbesserung vorhandener Biotopstrukturen verschiedene Flächen gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 20 des Baugesetzbuches für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen werden können.

 

Zur Finanzierung des Projektes ist vorgesehen mit dem Automobilhersteller Opel/ PSE einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. In einer ersten Willensbekundung (Letter of Intent - siehe Anlage 2) wurde bereits prinzipiell vereinbart, dass die Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie sonstige Pflanzungen (Bebauungsplan) und Ersatzpflanzungen wegen Baumfällungen (Baumschutzsatzung), die sich im Zuge der geplanten Baumaß-nahmen aus den Opel-Baumaßnahmen ergeben, in einer Gesamtbilanzierung zusammengefasst und monetär umgerechnet werden. Der sich daraus ergebende Geldbetrag wird im erwähnten städtebaulichen Vertrag verankert und soll für das im naturschutzräumlichen Zusammenhang stehende Projekt „Natur- und Erholungsareal Siebenbornteich“  zweckgebunden eingesetzt werden. Besonderer Wert wird dabei auf ökologische Sinnhaftigkeit, naturschutzfachliche Nachhaltigkeit und bürgerschaftliche Akzeptanz der Maßnahmen gelegt. Der Vorschlag, die finanziellen Mittel für das geplante Projekt zu verwenden, wurde von allen Beteiligten positiv aufgenommen.

 

Es ist eine enge Zusammenarbeit mit der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG), mit dem Opel-Werk Eisenach/ PSE sowie insbesondere mit dem Angelverein vorgesehen.

 

Mit dem Sachstandsbericht soll der Stadtrat der Stadt Eisenach insbesondere über den schlechten Zustand des Siebenbornteiches in Kenntnis gesetzt und über das mögliche Projekt und seinen Werdegang informiert werden. Die Grundlage für den Projektbeginn bzw. die Beauftragung des hydrogeologischen Gutachtens wird der o. g. Städtebauliche Vertrag sein, über welchen der Stadtrat der Stadt befinden muss. Bis zu dieser Abstimmung können sich die Stadträte ein eigenes Bild Vorort machen, um besser entscheiden zu können, ob sie die vorgesehene Planung und ggf. auch weitere Maßnahmen kommunalpolitisch mittragen und in ihrem Werdegang unterstützen wollen.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1: Lageplan Siebenbornteich (Luftbild)

Anlage 2: Letter of Intent