Betreff
Sportbad Eisenach GmbH (SEG), hier: Feststellung Jahresabschluss per 31.12.2016
Vorlage
0884-StR/2017
Aktenzeichen
20.1/81 24 15
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Sportbad Eisenach GmbH wird angewiesen:

1.       der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016,

2.       der anteiligen Ausschüttung des Jahresüberschusses von 326.700,33 EUR brutto an den Gesellschafter Stadt Eisenach und

3.       einer Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 237.600,24 EUR brutto

zuzustimmen.

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 75 Abs. 1 ThürKO sollen die städtischen Beteiligungsunternehmen einen Ertrag für den städtischen Haushalt abwerfen. Diese Vorgabe wird durch die Verwaltungsvorschrift Haushaltssicherung (VV Haushaltssicherung) des Freistaates Thüringen nochmals explizit aufgegriffen. Basierend auf den Abschlusszahlen des Jahres 2016 (siehe nachstehende Ausführungen) ist die Sportbad Eisenach GmbH wirtschaftlich und finanziell in der Lage, eine zur Haushaltskonsolidierung erforderliche Gewinnausschüttung bis zu einer Höhe von maximal rd. 439 TEUR (brutto) und darüber hinaus eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 238 TEUR (brutto) zu leisten.

 

Der städtische Sportbadbetrieb wurde auf die in 2004 neu gegründete Sportbad Eisenach GmbH (SEG), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt, übertragen. Die Ausgründung erfolgte zum Zweck der Sanierung des Eisenacher Hallen- und Freibades. Zur finanziellen Absicherung der Sanierung sowie langfristig des Badbetriebes wurden die städtischen Anteile an der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (EVB) in der SEG eingelegt. Damit stärken die Beteiligungserlöse aus der EVB, die bis 2004 regelmäßig als Gewinnausschüttung im städtischen Haushalt vereinnahmt wurden, nunmehr jährlich die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der SEG. Darüber hinaus hat die Stadt Eisenach als Gesellschafterin im Dezember 2004 eine Gesellschaftereinlage in Höhe von 2.238 TEUR in die Kapitalrücklage zur Finanzierung des Freibadneubaus geleistet. Diese Einlage konnte durch die Stadt nur durch eine Kreditaufnahme realisiert werden. Neben der städtischen Kapitaleinlage konnten umfangreich Fördermittel des Landes im Sanierungsvorhaben eingesetzt werden, so dass die Gesellschaft keinerlei Fremdkapital zur Finanzierung der Gesamtinvestition in Frei- und Hallenbad einsetzen musste.

 

Aufgrund der vorgenommenen Sach- und Geldeinlagen durch den Gesellschafter Stadt Eisenach sowie die Thesaurierung der jährlichen Beteiligungserträge der EVB kann die SEG für einen Bäderbetrieb eine sehr adäquate Eigenkapitalquote von 89,2 % (14,3 Mio. EUR) vorweisen. Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt per 31.12.2016 rd. 1,8 Mio. EUR. Dem stehen Rückstellungen und Verbindlichkeiten von insgesamt 501 TEUR gegenüber. In der Gewinn- und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 wird ein ausschüttungsfähiger Gewinn von 439 TEUR (brutto) ausgewiesen.

 

Im Haushaltsplan für das Jahr 2017 wurde ausgehend von der vierten Fortschreibung zum Haushaltssicherungskonzept (HSK) der Stadt Eisenach (Maßnahme VwHH2) – in der Haushaltsstelle 86000.210000 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 275 TEUR (netto) aufgenommen.

 

Weiterhin wurde im Haushaltsplan 2017 – ebenfalls basierend auf der dritten Fortschreibung zum HSK (Maßnahme E1) – in der Haushaltsstelle 86000.338000 eine Kapitalentnahme aus der SEG in Höhe von 200.000 EUR (netto) aufgenommen. Die wirtschaftliche und finanzielle Lage der SEG zum 31.12.2016 lässt eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in dieser Größenordnung zu. In den Folgejahren bedarf es wiederum jeweils einer Einzelfallprüfung, ob und in welcher Höhe eine Kapitalentnahme realisiert werden kann.

 

Mit dem vorliegenden Beschluss zur Gewinnverwendung sowie zur Entnahme aus der Gewinnrücklage werden die HSK-Maßnahmen entsprechend realisiert.

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres dargestellt:

 

1 Darstellung des Geschäftsverlaufes im Berichtsjahr

 

Vermögenslage

Die Bilanzsumme (16.033 TEUR) der Gesellschaft ist im Berichtsjahr um 458 TEUR gesunken. Ursächlich waren auf der Aktivseite im Wesentlichen die Rückgänge des Finanzmittelbestandes um 758 TEUR (s. Finanzlage) und der Sachanlagen (-223 TEUR) bei gleichzeitigen Anstieg des Finanzanlagevermögens um 630 TEUR; hier: Ausleihung an EVB.

 

Den Investitionen des Berichtsjahres von 117 TEUR standen planmäßige Abschreibungen und Abgänge von insgesamt 340 TEUR gegenüber. Bei den Zugängen handelt es sich um Investitionen vorwiegend für die Optimierung der Brauchwasser- und Abwasseraufbereitung und die Errichtung der Meersalzgrotte sowie der Erweiterung des Klettergartens.

 

Auf der Passivseite stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich in Höhe des Jahresüberschusses (439 TEUR) abzüglich der Gewinnausschüttung 2015 (646 TEUR) und der Entnahme aus der Gewinnrücklage (250 TEUR) um 457 TEUR auf 14.306 TEUR verringert. Die bilanzielle Eigenkapitalquote war damit rückläufig und beträgt immer noch überdurchschnittliche 89,2 % (Vj.: 89,5 %) des Gesamtkapitals. Finanzierungsprobleme aufgrund einer zu geringen Eigenkapitalausstattung bestehen lt. Wirtschaftsprüfer nicht.

 

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen sinkt planmäßig im Rahmen der jährlichen Passivierung um 77 TEUR auf 1.177 TEUR. Die wirtschaftliche Eigenmittelquote, die durch anteilige Zurechnung (70%) dieses Sonderpostens über der bilanziellen Eigenkapitalquote liegt, beträgt damit lt. Wp. 94,4 % (Vj.: 94,8 %).

 

Der Anstieg der Rückstellungen um 22 TEUR auf 251 TEUR resultiert maßgeblich aus der Erhöhung der Steuerrückstellungen um 43 TEUR auf 190 TEUR.

 

Die Verbindlichkeiten sind ggü. dem Vorjahr um rd. 56 TEUR auf 298 TEUR gestiegen. Die Position ist durch (kurzfristige) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 298 TEUR geprägt.

 

Ertragslage

Anm.: Aufgrund er erstmaligen Anwendung der Vorschriften des HGB i.d.F. des BilRUG ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr eingeschränkt.

 

Die SEG weist Umsatzerlöse in Höhe von 1.254 TEUR (Vj.: 804 TEUR) aus. Dabei waren höhere Erlöse in den Bereichen Hallenbad (+ 83 TEUR) und Wärmeumsatz (+ 307 TEUR) zu verzeichnen. Ein weiterer Zuwachs i.H.v. 173 TEUR ergab sich aus der BilRUG – Umgliederung sonst. betriebl. Erlöse (u.a. Gastro; Minigolf, Verkauf/Verleih). Demgegenüber rückläufig waren die Erlöse im Bereich Sauna/Wellness (- 120 TEUR).

 

Die sonstigen Erträge, die sich überwiegend aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Fördermitteln (77 TEUR) sowie dem Sachbezug der Sportvereine (221 TEUR) zusammensetzen war en (unter Berücksichtigung BilRUG) um 30 TEUR rückläufig.

 

Im Bereich Materialaufwand (1.630 TEUR) kam es i.R. BilRUG zu erheblichen Verschiebungen aufgrund der Zuordnung der Aufwendungen für bezogene Leistungen (637 TEUR) aus den sonst. betriebl. Aufwendungen. Diese sind entsprechend um 556 TEUR auf 852 TEUR gesunken und beinhalten i.W. noch die Aufwendungen für Dienst-/Fremdleistungen (413 TEUR) und Aufwendungen für Mieten/Pachten (324 TEUR).

 

Der Personalaufwand beläuft sich auf 73,9 TEUR (Vj.: 76,6 TEUR) und resultiert aus der Beschäftigung eines Mitarbeiters, eines nebenamtlichen Geschäftsführers und einer Prokuristin.

 

Die planmäßigen Abschreibungen betragen 340 TEUR (Vj.: 368 TEUR).

 

In den Erträgen aus Gewinnabführung wird die Ergebnisabführung gemäß Gewinnabführungsvertrag mit der evb in Höhe von 2.139 TEUR (Vj.: 2.349 TEUR) abgebildet.

 

In 2016 fielen Steuern vom Einkommen/Ertrag in Höhe von 317 TEUR (Vj.: 366 TEUR).

 

Im Geschäftsjahr wird ein Jahresüberschuss von 439 TEUR (Vj.: 646 TEUR) ausgewiesen.

 

Finanzlage

Im Geschäftsjahr war ein Rückgang des Finanzmittelbestandes um 758 TEUR auf 1.813 TEUR zu verzeichnen. Ursächlich waren u.a. die Auszahlungen an den Gesellschafter i.H.v. 897 TEUR (brutto).

 

Lagebericht

Der Lagebericht der Geschäftsführung ist als Anlage 2 beigefügt. Hier wird wie bereits in den Vorjahren darauf hingewiesen, dass die weitere Entwicklung der Gesellschaft erheblich von der Entwicklung der Ergebnisabführung in der EVB abhängt. Ungeachtet dessen geht die Geschäftsführung davon aus, dass in 2017 ein insgesamt leicht positives Ergebnis (+ 161 TEUR) erreicht wird.

 

Empfehlungen, Feststellungen und Hinweise des Wirtschaftsprüfers

ü  Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

ü  Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.

ü  Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.

ü  Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche Pflichten wurden nicht festgestellt.

ü  Im Ergebnis der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG kam es zu folgender wesentlichen Anmerkung:

à Der Wirtschaftsprüfer stellt unter Pkt. 13b (Gewinnverwendung) fest: „Die Gewinnverwendung erscheint im Hinblick auf die haushaltsrechtliche und gesamtwirtschaftliche Lage derzeit vertretbar.

 

Wir weisen jedoch darauf hin, dass Vollausschüttungen zum Abfluss finanzieller Mittel führen, die der Gesellschaft bei ggf. sinkenden Mittelzuflüssen aus der Gewinnabführung der EVB nicht mehr zur Verfügung stehen und damit nicht mehr zur eventueller operativer Verluste dienen können.“

 

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2016, die Gewinnverwendung und die Entnahme aus der Gewinnrücklage wurden durch den Aufsichtsrat der SEG in der Sitzung am 04. September 2017 behandelt. Den erforderlichen Beschlüssen wurde bei einer Enthaltung zugestimmt.

 

Die Verwendung des Jahresüberschusses in Form der Gewinnausschüttung (HSK-Maßnahme-Nr. VwHH2) sowie die Kapitalentnahme (Maßnahme-Nr. E1) resultieren aus der Umsetzung der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach.

 

Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung hat in der Sitzung am 04. September 2017 der Feststellung des Jahresabschlusses, dem Gewinnverwendungsvorschlag und der Entnahme aus der Gewinnrücklage zugestimmt. Die Beschlussfassung erfolgte dabei unter Organvorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.

 

Durch den vorliegenden Beschluss wird der Organvorbehalt ausgeräumt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1a – Bilanz per 31.12.2016

Anlage 1b – GuV per 31.12.2016

Anlage 2 – Lagebericht der Geschäftsführung