I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Vertreter der Stadt
Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Sportbad Eisenach GmbH wird
angewiesen:
1.
der
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016,
2.
der
anteiligen Ausschüttung des Jahresüberschusses von 326.700,33 EUR brutto an den
Gesellschafter Stadt Eisenach und
3.
einer
Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 237.600,24 EUR brutto
zuzustimmen.
II. Begründung:
Gemäß § 75 Abs. 1 ThürKO
sollen die städtischen Beteiligungsunternehmen einen Ertrag für den städtischen
Haushalt abwerfen. Diese Vorgabe wird durch die Verwaltungsvorschrift
Haushaltssicherung (VV Haushaltssicherung) des Freistaates Thüringen nochmals
explizit aufgegriffen. Basierend auf den Abschlusszahlen des Jahres 2016 (siehe
nachstehende Ausführungen) ist die Sportbad Eisenach GmbH wirtschaftlich und
finanziell in der Lage, eine zur Haushaltskonsolidierung erforderliche
Gewinnausschüttung bis zu einer Höhe von maximal rd. 439 TEUR (brutto) und
darüber hinaus eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 238 TEUR
(brutto) zu leisten.
Der städtische
Sportbadbetrieb wurde auf die in 2004 neu gegründete Sportbad Eisenach GmbH
(SEG), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt, übertragen. Die Ausgründung
erfolgte zum Zweck der Sanierung des Eisenacher Hallen- und Freibades. Zur
finanziellen Absicherung der Sanierung sowie langfristig des Badbetriebes
wurden die städtischen Anteile an der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH
(EVB) in der SEG eingelegt. Damit stärken die Beteiligungserlöse aus der EVB,
die bis 2004 regelmäßig als Gewinnausschüttung im städtischen Haushalt
vereinnahmt wurden, nunmehr jährlich die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
der SEG. Darüber hinaus hat die Stadt Eisenach als Gesellschafterin im Dezember
2004 eine Gesellschaftereinlage in Höhe von 2.238 TEUR in die Kapitalrücklage
zur Finanzierung des Freibadneubaus geleistet. Diese Einlage konnte durch die
Stadt nur durch eine Kreditaufnahme realisiert werden. Neben der städtischen
Kapitaleinlage konnten umfangreich Fördermittel des Landes im
Sanierungsvorhaben eingesetzt werden, so dass die Gesellschaft keinerlei
Fremdkapital zur Finanzierung der Gesamtinvestition in Frei- und Hallenbad
einsetzen musste.
Aufgrund der vorgenommenen
Sach- und Geldeinlagen durch den Gesellschafter Stadt Eisenach sowie die
Thesaurierung der jährlichen Beteiligungserträge der EVB kann die SEG für einen
Bäderbetrieb eine sehr adäquate Eigenkapitalquote von 89,2 % (14,3 Mio. EUR)
vorweisen. Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt per 31.12.2016 rd. 1,8 Mio.
EUR. Dem stehen Rückstellungen und Verbindlichkeiten von insgesamt 501 TEUR
gegenüber. In der Gewinn- und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr
2016 wird ein ausschüttungsfähiger Gewinn von 439 TEUR (brutto) ausgewiesen.
Im Haushaltsplan für das
Jahr 2017 wurde ausgehend von der vierten Fortschreibung zum
Haushaltssicherungskonzept (HSK) der Stadt Eisenach (Maßnahme VwHH2) – in der
Haushaltsstelle 86000.210000 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 275 TEUR
(netto) aufgenommen.
Weiterhin wurde im
Haushaltsplan 2017 – ebenfalls basierend auf der dritten Fortschreibung zum HSK
(Maßnahme E1) – in der Haushaltsstelle 86000.338000 eine Kapitalentnahme aus
der SEG in Höhe von 200.000 EUR (netto) aufgenommen. Die wirtschaftliche und
finanzielle Lage der SEG zum 31.12.2016 lässt eine Entnahme aus der
Gewinnrücklage in dieser Größenordnung zu. In den Folgejahren bedarf es
wiederum jeweils einer Einzelfallprüfung, ob und in welcher Höhe eine
Kapitalentnahme realisiert werden kann.
Mit dem vorliegenden
Beschluss zur Gewinnverwendung sowie zur Entnahme aus der Gewinnrücklage werden
die HSK-Maßnahmen entsprechend realisiert.
Nachfolgend werden die
wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des
Geschäftsjahres dargestellt:
1 Darstellung des Geschäftsverlaufes im
Berichtsjahr
Vermögenslage
Die Bilanzsumme (16.033 TEUR) der Gesellschaft ist im Berichtsjahr um 458 TEUR gesunken. Ursächlich waren auf der Aktivseite im Wesentlichen die Rückgänge des Finanzmittelbestandes um 758 TEUR (s. Finanzlage) und der Sachanlagen (-223 TEUR) bei gleichzeitigen Anstieg des Finanzanlagevermögens um 630 TEUR; hier: Ausleihung an EVB.
Den Investitionen des Berichtsjahres von 117 TEUR standen planmäßige Abschreibungen und Abgänge von insgesamt 340 TEUR gegenüber. Bei den Zugängen handelt es sich um Investitionen vorwiegend für die Optimierung der Brauchwasser- und Abwasseraufbereitung und die Errichtung der Meersalzgrotte sowie der Erweiterung des Klettergartens.
Auf der Passivseite stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich in Höhe des Jahresüberschusses (439 TEUR) abzüglich der Gewinnausschüttung 2015 (646 TEUR) und der Entnahme aus der Gewinnrücklage (250 TEUR) um 457 TEUR auf 14.306 TEUR verringert. Die bilanzielle Eigenkapitalquote war damit rückläufig und beträgt immer noch überdurchschnittliche 89,2 % (Vj.: 89,5 %) des Gesamtkapitals. Finanzierungsprobleme aufgrund einer zu geringen Eigenkapitalausstattung bestehen lt. Wirtschaftsprüfer nicht.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen sinkt planmäßig im Rahmen der jährlichen Passivierung um 77 TEUR auf 1.177 TEUR. Die wirtschaftliche Eigenmittelquote, die durch anteilige Zurechnung (70%) dieses Sonderpostens über der bilanziellen Eigenkapitalquote liegt, beträgt damit lt. Wp. 94,4 % (Vj.: 94,8 %).
Der Anstieg der Rückstellungen um 22 TEUR auf 251 TEUR resultiert maßgeblich aus der Erhöhung der Steuerrückstellungen um 43 TEUR auf 190 TEUR.
Die Verbindlichkeiten sind ggü. dem Vorjahr um rd. 56 TEUR auf 298 TEUR gestiegen. Die Position ist durch (kurzfristige) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 298 TEUR geprägt.
Ertragslage
Anm.: Aufgrund er erstmaligen
Anwendung der Vorschriften des HGB i.d.F. des BilRUG ist die Vergleichbarkeit
mit dem Vorjahr eingeschränkt.
Die SEG weist Umsatzerlöse in Höhe von 1.254 TEUR (Vj.: 804 TEUR) aus. Dabei waren höhere Erlöse in den Bereichen Hallenbad (+ 83 TEUR) und Wärmeumsatz (+ 307 TEUR) zu verzeichnen. Ein weiterer Zuwachs i.H.v. 173 TEUR ergab sich aus der BilRUG – Umgliederung sonst. betriebl. Erlöse (u.a. Gastro; Minigolf, Verkauf/Verleih). Demgegenüber rückläufig waren die Erlöse im Bereich Sauna/Wellness (- 120 TEUR).
Die sonstigen Erträge, die sich überwiegend aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Fördermitteln (77 TEUR) sowie dem Sachbezug der Sportvereine (221 TEUR) zusammensetzen war en (unter Berücksichtigung BilRUG) um 30 TEUR rückläufig.
Im Bereich Materialaufwand (1.630 TEUR) kam es i.R. BilRUG zu erheblichen Verschiebungen aufgrund der Zuordnung der Aufwendungen für bezogene Leistungen (637 TEUR) aus den sonst. betriebl. Aufwendungen. Diese sind entsprechend um 556 TEUR auf 852 TEUR gesunken und beinhalten i.W. noch die Aufwendungen für Dienst-/Fremdleistungen (413 TEUR) und Aufwendungen für Mieten/Pachten (324 TEUR).
Der Personalaufwand beläuft sich auf 73,9 TEUR (Vj.: 76,6 TEUR) und resultiert aus der Beschäftigung eines Mitarbeiters, eines nebenamtlichen Geschäftsführers und einer Prokuristin.
Die planmäßigen Abschreibungen betragen 340 TEUR (Vj.: 368 TEUR).
In den Erträgen aus Gewinnabführung wird die Ergebnisabführung gemäß Gewinnabführungsvertrag mit der evb in Höhe von 2.139 TEUR (Vj.: 2.349 TEUR) abgebildet.
In 2016 fielen Steuern vom Einkommen/Ertrag in Höhe von 317 TEUR (Vj.: 366 TEUR).
Im Geschäftsjahr wird ein Jahresüberschuss von 439 TEUR (Vj.: 646
TEUR) ausgewiesen.
Finanzlage
Im Geschäftsjahr war ein Rückgang des Finanzmittelbestandes um 758 TEUR auf 1.813 TEUR zu verzeichnen. Ursächlich waren u.a. die Auszahlungen an den Gesellschafter i.H.v. 897 TEUR (brutto).
Lagebericht
Der Lagebericht der
Geschäftsführung ist als Anlage 2 beigefügt. Hier wird wie bereits in den
Vorjahren darauf hingewiesen, dass die weitere Entwicklung der Gesellschaft
erheblich von der Entwicklung der Ergebnisabführung in der EVB abhängt.
Ungeachtet dessen geht die Geschäftsführung davon aus, dass in 2017 ein
insgesamt leicht positives Ergebnis (+ 161 TEUR) erreicht wird.
Empfehlungen, Feststellungen und
Hinweise des Wirtschaftsprüfers
ü Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
ü Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.
ü Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.
ü Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche Pflichten wurden nicht festgestellt.
ü Im Ergebnis der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG kam es zu folgender wesentlichen Anmerkung:
à
Der Wirtschaftsprüfer stellt unter Pkt. 13b (Gewinnverwendung) fest: „Die Gewinnverwendung erscheint im Hinblick
auf die haushaltsrechtliche und gesamtwirtschaftliche Lage derzeit vertretbar.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass
Vollausschüttungen zum Abfluss finanzieller Mittel führen, die der Gesellschaft
bei ggf. sinkenden Mittelzuflüssen aus der Gewinnabführung der EVB nicht mehr
zur Verfügung stehen und damit nicht mehr zur eventueller operativer Verluste
dienen können.“
Der Jahresabschluss des
Geschäftsjahres 2016, die Gewinnverwendung und die Entnahme aus der
Gewinnrücklage wurden durch den Aufsichtsrat der SEG in der Sitzung am 04.
September 2017 behandelt. Den erforderlichen Beschlüssen wurde bei einer
Enthaltung zugestimmt.
Die Verwendung des
Jahresüberschusses in Form der Gewinnausschüttung (HSK-Maßnahme-Nr. VwHH2)
sowie die Kapitalentnahme (Maßnahme-Nr. E1) resultieren aus der Umsetzung der
4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach.
Der Vertreter der Stadt
Eisenach in der Gesellschafterversammlung hat in der Sitzung am 04. September
2017 der Feststellung des Jahresabschlusses, dem Gewinnverwendungsvorschlag und
der Entnahme aus der Gewinnrücklage zugestimmt. Die Beschlussfassung erfolgte
dabei unter Organvorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.
Durch den vorliegenden
Beschluss wird der Organvorbehalt ausgeräumt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1a – Bilanz per 31.12.2016
Anlage 1b – GuV per 31.12.2016
Anlage 2 – Lagebericht der Geschäftsführung