Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Verträge mit Freien Tägern der Jugendhilfe
Vorlage
AF-0349/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie gestalten sich die Gespräche mit dem Wartburgkreis in der Frage Jugendhilfe?

 

2.       Für welchen Zeitraum hat die Stadt Eisenach ihre Verträge mit den örtlichen Freien Trägern abgeschlossen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

 

Die Gespräche zwischen den Jugendamtsleitern der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises werden ausgesetzt, bis auf Landesebene Klarheit zur weiteren Zeitschiene der Gebietsreform besteht.

 

Zu 2.

 

Die Leistungsverträge der Stadt Eisenach mit den freien Trägern der Jugendhilfe sind generell unbefristet und mit einer ausreichend langen Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres abgeschlossen. D.h., wird der Vertrag nicht bis zum 30.06. des laufenden Kalenderjahres fristgerecht gekündigt, läuft er bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres weiter. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund oder wenn einer der Vertragspartner seine Pflichten aus diesem Vertrag gröblichst verletzt, so dass dem anderen Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

 

Die Verträge tragen der Gewährleistungsverpflichtung der Stadt Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Jugendhilfe weitestgehend Rechnung und sichern eine kontinuierlichere Leistungserbringung, unabhängig von der kalenderjährlich befristeten Bewilligung. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre haben solche fachlich fundierten Leistungsverträge nicht unwesentlich zu Vertrauen, guter Zusammenarbeit und Kontinuität zwischen freien Trägern und dem örtlichen öffentlichen Träger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Eisenach beigetragen!