II. Fragestellung
1. Wie gestalten sich die Gespräche mit dem Wartburgkreis in der Frage Jugendhilfe?
2. Für welchen Zeitraum hat die Stadt Eisenach ihre Verträge mit den örtlichen Freien Trägern abgeschlossen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie
folgt:
zu 1.
Die Gespräche zwischen den Jugendamtsleitern der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises werden ausgesetzt, bis auf Landesebene Klarheit zur weiteren Zeitschiene der Gebietsreform besteht.
Zu 2.
Die Leistungsverträge der Stadt Eisenach mit den freien Trägern der Jugendhilfe
sind generell unbefristet und mit einer ausreichend langen Kündigungsfrist von
sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres abgeschlossen. D.h., wird der Vertrag
nicht bis zum 30.06. des laufenden Kalenderjahres fristgerecht gekündigt, läuft
er bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres weiter. Hiervon unberührt bleibt
das Recht der Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund oder
wenn einer der Vertragspartner seine Pflichten aus diesem Vertrag gröblichst
verletzt, so dass dem anderen Vertragspartner die Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
Die Verträge tragen der
Gewährleistungsverpflichtung der Stadt Eisenach als örtlicher, öffentlicher
Träger der Jugendhilfe weitestgehend Rechnung und sichern eine kontinuierlichere
Leistungserbringung, unabhängig von der kalenderjährlich befristeten
Bewilligung. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre haben solche fachlich
fundierten Leistungsverträge nicht unwesentlich zu Vertrauen, guter
Zusammenarbeit und Kontinuität zwischen freien Trägern und dem örtlichen
öffentlichen Träger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Eisenach
beigetragen!