II. Fragestellung
1. Für wie viele Eisenacher Kinder, wenn möglich nach Alter aufgeschlüsselt, leistet die Stadt derzeit einen Unterhaltsvorschuss?
2. Hat die Stadt Erkenntnisse darüber, wie viele Kinder aufgrund der Vollendung des 11. Lebensjahres und/oder der Überschreitung der ehemaligen Höchstbezugsdauer von 72 Monaten keinen Unterhaltsvorschuss mehr erhalten, aber nach der neuen Gesetzgebung nun wieder potentiell antragsberechtigt wären?
3. Da sich der Arbeitsaufwand innerhalb der Verwaltung erhöhte, wurde hier zusätzliches, qualifiziertes Personal akquiriert?
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu
1.
Zum Stichtag 30.06.2017 erhielten die Kinder nach Alter gestaffelt wie folgt Unterhaltsvorschussleistungen:
Alter |
0 |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
11 |
12 |
Fallzahl |
15 |
21 |
29 |
24 |
32 |
44 |
30 |
30 |
31 |
24 |
19 |
25 |
0 |
zu
2.
Diese Fälle können mit der Fachsoftware nicht gefiltert werden; eine Aussage dazu kann also nicht getroffen werden.
zu
3.
Das notwendige zusätzliche Personal wird akquiriert.