Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Lieske - Busbahnhof
Vorlage
AF-0351/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Ist diese Situation der Verwaltung bekannt?

2.       Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, die angesichts der geschilderten Umstände für Eisenacher nicht nachvollziehbare Sperrung des ZOB für Fernbusse und Reisebusse aufzuheben (möglicherweise auch gegen Gebühr) und so Reisenden nicht nur einen größeren Komfort anzubieten sondern auch die Stadt Eisenach in angemessener Form zu repräsentieren?

3.       Wäre es hilfreich, wenn es einen Mehrheitsbeschluss im Stadtrat gäbe, der die Verwaltung beauftragt, an den zuständigen Stellen die Zustimmung dafür einzuholen, den ZOB zumindest auch für Fernbusse, möglichst aber für alle Busse zu öffnen? Bahnsteige sind jedenfalls in ausreichender Zahl vorhanden.

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

  1. Der Parkplatz an der Uferstrasse wurde auch für Fernbusse zu Verfügung gestellt. Durch die Nähe vom Parkhaus (Parken, Unterstellen, Toilette) war es hier möglich, ohne großen Investitionsaufwand Mindeststandards für den Reise- und Fernbusverkehr einzuhalten. Die derzeitige Situation ist der Verwaltung bekannt.
  2. Der Neubau des ZOB konnte nur durch eine komplette Finanzierung durch das Land Thüringen realisiert werden. 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben wurden nach Maßgabe des Landesprogramms des Freistaates Thüringen zu Förderungen von Investitionen im öffentlichen Nahverkehr gefördert. Die Absicherung des kommunalen Mitleistungsanteils erfolgte als eine Fehlbedarfsfinanzierung durch einen Zuwendungsbescheid des zuständigen Ministeriums (TMIL). Auch hier war die Grundlage die ÖPNV-Investitionsrichtlinie. Fern- und Reisebusse zählen nicht zum (förderfähigen) öffentlichen Nahverkehr. Die Zweckbindungsfrist der geförderten Investition ist hier dahingehend einzuhalten, ansonsten drohen der Stadt Eisenach umfangreiche Rückzahlungsverpflichtungen von Fördermitteln. Eine Bereitschaft, Kosten für den Bau von Haltestellen zu übernehmen, war bisher bei auswärtigen Busunternehmen nicht zu erkennen. Eigene Mittel standen und stehen der Stadt Eisenach für solche Zwecke nicht zu Verfügung.
  3. Die Belegung des ZOB erfolgt im Ergebnis einer Haltestellenbelegungsplanung. Hier ist der öffentliche Nahverkehr abzudecken. Eine Nachfrage beim Fördermittelgeber in der betreffenden Angelegenheit ist im Rahmen der Projektplanung und –verwirklichung auch von der Verwaltung thematisiert worden. Priorität der Bemühungen hat für die Verwaltungsspitze der Erhalt des ICE-Halts in Eisenach. Dies ist auch bei der Entwicklung der Fahrgastzahlen zu bedenken.